Überprüfung von Zahlungsdienstleistern
Nach Auskunft des BaFin stellt die Abwicklung / Vorauslage von behördlichen Gebühren für Dritte in einem jährlichen Umfang von mehr als 100 Fällen pro Kalenderjahr ein nach dem KWG erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft dar.
Das vom LEA Berlin unterhaltene Online-Antragsportal für die Blaue Karte EU erfordert die Zahlung der Gebühr bei Antragstellung.
1. Wie stellt das LEA Berlin sicher, dass Dienstleister, die Anträge für Dritte hochladen und bezahlen, über die erforderliche Erlaubnis verfügen?
2. Werden Dienstleister nach 100 Zahlungen für Dritte gesperrt und/oder dem BaFin gemeldet, wenn sie nicht über eine Erlaubnis nach § 32 KWG verfügen?
3. Wie viele Zahlungen in 2023 erfolgten von Konten aus, die nicht dem Antragsteller zugeordnet werden konnten, sondern auf nicht mit dem Antragsteller/in verwandte Dritte lauteten.
4. Wir hoch waren die Gebühreneinnahmen über das Tool zur Beantragung einer Blauen Karte EU in 2023.
Herzlichen Dank vorab.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Januar 2024
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27. Februar 2024
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