Überprüfung von Zahlungsdienstleistern

Nach Auskunft des BaFin stellt die Abwicklung / Vorauslage von behördlichen Gebühren für Dritte in einem jährlichen Umfang von mehr als 100 Fällen pro Kalenderjahr ein nach dem KWG erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft dar.

Das vom LEA Berlin unterhaltene Online-Antragsportal für die Blaue Karte EU erfordert die Zahlung der Gebühr bei Antragstellung.

1. Wie stellt das LEA Berlin sicher, dass Dienstleister, die Anträge für Dritte hochladen und bezahlen, über die erforderliche Erlaubnis verfügen?
2. Werden Dienstleister nach 100 Zahlungen für Dritte gesperrt und/oder dem BaFin gemeldet, wenn sie nicht über eine Erlaubnis nach § 32 KWG verfügen?
3. Wie viele Zahlungen in 2023 erfolgten von Konten aus, die nicht dem Antragsteller zugeordnet werden konnten, sondern auf nicht mit dem Antragsteller/in verwandte Dritte lauteten.
4. Wir hoch waren die Gebühreneinnahmen über das Tool zur Beantragung einer Blauen Karte EU in 2023.

Herzlichen Dank vorab.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach A…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung von Zahlungsdienstleistern [#298109]
Datum
23. Januar 2024 16:51
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Auskunft des BaFin stellt die Abwicklung / Vorauslage von behördlichen Gebühren für Dritte in einem jährlichen Umfang von mehr als 100 Fällen pro Kalenderjahr ein nach dem KWG erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft dar. Das vom LEA Berlin unterhaltene Online-Antragsportal für die Blaue Karte EU erfordert die Zahlung der Gebühr bei Antragstellung. 1. Wie stellt das LEA Berlin sicher, dass Dienstleister, die Anträge für Dritte hochladen und bezahlen, über die erforderliche Erlaubnis verfügen? 2. Werden Dienstleister nach 100 Zahlungen für Dritte gesperrt und/oder dem BaFin gemeldet, wenn sie nicht über eine Erlaubnis nach § 32 KWG verfügen? 3. Wie viele Zahlungen in 2023 erfolgten von Konten aus, die nicht dem Antragsteller zugeordnet werden konnten, sondern auf nicht mit dem Antragsteller/in verwandte Dritte lauteten. 4. Wir hoch waren die Gebühreneinnahmen über das Tool zur Beantragung einer Blauen Karte EU in 2023. Herzlichen Dank vorab.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298109/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Einwanderung
Sehr << Antragsteller:in >> danke, dass Sie die Problematik, auf die Sie mich ja am Rande der DGB-…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
AW: Überprüfung von Zahlungsdienstleistern [#298109]
Datum
20. März 2024 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> danke, dass Sie die Problematik, auf die Sie mich ja am Rande der DGB- Tagung schon angesprochen und die wir kurz erörtert haben, jetzt noch einmal förmlich in einen IFG- Antrag kleiden. Ich antworte wie folgt: 1. Wie stellt das LEA Berlin sicher, dass Dienstleister, die Anträge für Dritte hochladen und bezahlen, über die erforderliche Erlaubnis verfügen? Nein. 2. Werden Dienstleister nach 100 Zahlungen für Dritte gesperrt und/oder dem BaFin gemeldet, wenn sie nicht über eine Erlaubnis nach § 32 KWG verfügen? Nein 3. Wie viele Zahlungen in 2023 erfolgten von Konten aus, die nicht dem Antragsteller zugeordnet werden konnten, sondern auf nicht mit dem Antragsteller/in verwandte Dritte lauteten. Eine statistische Erfassung im Sinne der Frage erfolgt nicht. 4. Wir hoch waren die Gebühreneinnahmen über das Tool zur Beantragung einer Blauen Karte EU in 2023. Alle gebührenpflichtigen Leistungen des LEA werden in einem Titel vereinnahmt. Die Einnahmen aus dem E-Payment in 2023 betrugen 135.535,60 Euro. Ihr Interview im Spiegel habe ich mit Interesse gelesen. Gottseidank ist in Berlin Ihre Wunschvorstellung einer Trennung von Fachkräfteeinwanderung und Einwanderung aus humanitären Gründen schon Realität. Man darf gespannt sein, ob die Forderung des DGB nach zentralen großen Einwanderungsbehörden in den Ländern im politischen Raum Gehör findet. Mit vielen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Anfrage hatte ich tatsächlich gestellt, bevor wir uns getroffen haben. Aber ich…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überprüfung von Zahlungsdienstleistern [#298109]
Datum
22. März 2024 18:12
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bafin-antwortschreiben.pdf
385,9 KB
Sehr << Anrede >> die Anfrage hatte ich tatsächlich gestellt, bevor wir uns getroffen haben. Aber ich freue mich, dass wir so nochmals in Kontakt kommen. 😊 Ja, Ihre Behörde in Berlin ist in vielerlei Hinsicht der Zeit voraus. Ich hatte Ihnen ja das Bafin-Schreiben noch zukommen lassen wollen und füge es hier als Antwort bei. Tatsächlich habe ich läuten hören, dass es bereits mit einem Dienstleister ein Kick-Off Meeting für eine Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" gegeben haben soll. Wir sind also gespannt, was kommt. Herzliche Grüße Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - bafin-antwortschreiben.pdf Anfragenr: 298109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298109/
Landesamt für Einwanderung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2024 18:12
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesamt für Einwanderung
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen sehr für das BaFin- Schreiben. Das ist wirklich starke…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Überprüfung von Zahlungsdienstleistern [#298109]
Datum
22. März 2024 18:18
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bafin-antwortschreiben.pdf
385,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen sehr für das BaFin- Schreiben. Das ist wirklich starker Tobak. Mit herzlichen Grüßen