Überschreitungen von Korrekturfristen durch Lehrende
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte gewähren Sie mir Einsicht in Folgendes:
Welche Maßnahmen sind von Seiten der zentralen Universitätsverwaltung und/oder der Prüfungsausschüsse vorgesehen, sofern Lehrende bei der Korrektur von Studienleistungen die Fristen nach der AllgStuPo nicht einhalten?
Welche dieser Maßnahmen werden auch tatsächlich umgesetzt und wie häufig im WiSe 21/22 und SoSe 22?
Welche Sanktionen der Lehrenden werden durch die zentralen Universitätsverwaltung und/oder den Prüfungsausschüsse ergriffen, sofern Ihnen erst nach der Korrektur der Studienleistungen bekannt wird, dass eine Fristüberschreitung der Lehrenden bei der Korrektur dieser Studienleitungen erfolgt ist?
Gerne können mir die Fragen anhand eines realen Beispiels beantworten.
Sofern Sie ein Beispiel für die Beantwortung der Frage benötigen, lasse ich Ihnen dieses gerne zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. Februar 2023
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22. März 2023
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