Übersendung aller nicht frei und öffentlich zugänglichen Rechtsprechung des Finanzgerichts

Übersendung aller nicht frei und öffentlich zugänglichen Rechtsprechung des Finanzgerichts, seit 2021.
Es liegen mehrere Urteile vor, die geeignet sein könnten das Vertrauen in die Rechtsprechung des Finanzgerichts zu erschüttern. Dies gilt insbesondere auch für die Ablehnungsgesuche, die offensichtlich sogar bei Menschenrechtsverletzungen nicht durchgehen (1 K 1133/18).
Es wird nur auf die Rechtsprechung 1 K 1133/18 verwiesen. Das Finanzgericht wendet dann auch gerne mal Rechtsnormen an, die gar nicht mehr existent sind, z.B. § 8 FVG in 16 K 16034/22 vom 09.03.2023.
Es werden alternativ auch Rechtsnormen nicht angewendet, die völkerrechtlichen Anwendungsvorrang genießen. In 2 K 2040/20 vom 05.10.2020 wurde zum Beispiel die DSGVO gar nicht angewendet.
Um genauere Auswertungen durchführen zu können und die Rechtsprechung in Aufsätzen besprechen zu können, ist es notwendig über diese Kenntnis zu besitzen. Es ist geplant, die Rechtsprechung des Finanzgerichtes öffentlich zu kritisieren.
Der Antrag ist daher auch verhältnismäßig, auch insoweit als der Koalitionsvertrag die Veröffentlichung der gesamten Rechtsprechung vorsieht.

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    22. Mai 2024
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Finanzgericht Berlin / Brandenburg Details
Von
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Betreff
Übersendung aller nicht frei und öffentlich zugänglichen Rechtsprechung des Finanzgerichts [#294940]
Datum
15. Dezember 2023 10:33
An
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersendung aller nicht frei und öffentlich zugänglichen Rechtsprechung des Finanzgerichts, seit 2021. Es liegen mehrere Urteile vor, die geeignet sein könnten das Vertrauen in die Rechtsprechung des Finanzgerichts zu erschüttern. Dies gilt insbesondere auch für die Ablehnungsgesuche, die offensichtlich sogar bei Menschenrechtsverletzungen nicht durchgehen (1 K 1133/18). Es wird nur auf die Rechtsprechung 1 K 1133/18 verwiesen. Das Finanzgericht wendet dann auch gerne mal Rechtsnormen an, die gar nicht mehr existent sind, z.B. § 8 FVG in 16 K 16034/22 vom 09.03.2023. Es werden alternativ auch Rechtsnormen nicht angewendet, die völkerrechtlichen Anwendungsvorrang genießen. In 2 K 2040/20 vom 05.10.2020 wurde zum Beispiel die DSGVO gar nicht angewendet. Um genauere Auswertungen durchführen zu können und die Rechtsprechung in Aufsätzen besprechen zu können, ist es notwendig über diese Kenntnis zu besitzen. Es ist geplant, die Rechtsprechung des Finanzgerichtes öffentlich zu kritisieren. Der Antrag ist daher auch verhältnismäßig, auch insoweit als der Koalitionsvertrag die Veröffentlichung der gesamten Rechtsprechung vorsieht.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294940/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzgericht Berlin / Brandenburg
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Von
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
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Betreff
Datum
9. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort