Übersendung aller nicht frei und öffentlich zugänglichen Rechtsprechung des Finanzgerichts
Übersendung aller nicht frei und öffentlich zugänglichen Rechtsprechung des Finanzgerichts, seit 2021.
Es liegen mehrere Urteile vor, die geeignet sein könnten das Vertrauen in die Rechtsprechung des Finanzgerichts zu erschüttern. Dies gilt insbesondere auch für die Ablehnungsgesuche, die offensichtlich sogar bei Menschenrechtsverletzungen nicht durchgehen (1 K 1133/18).
Es wird nur auf die Rechtsprechung 1 K 1133/18 verwiesen. Das Finanzgericht wendet dann auch gerne mal Rechtsnormen an, die gar nicht mehr existent sind, z.B. § 8 FVG in 16 K 16034/22 vom 09.03.2023.
Es werden alternativ auch Rechtsnormen nicht angewendet, die völkerrechtlichen Anwendungsvorrang genießen. In 2 K 2040/20 vom 05.10.2020 wurde zum Beispiel die DSGVO gar nicht angewendet.
Um genauere Auswertungen durchführen zu können und die Rechtsprechung in Aufsätzen besprechen zu können, ist es notwendig über diese Kenntnis zu besitzen. Es ist geplant, die Rechtsprechung des Finanzgerichtes öffentlich zu kritisieren.
Der Antrag ist daher auch verhältnismäßig, auch insoweit als der Koalitionsvertrag die Veröffentlichung der gesamten Rechtsprechung vorsieht.
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Datum15. Dezember 2023
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22. Mai 2024
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