Übersendung Geschäftverteilungsplan

Anfrage an: Amtsgericht Nürnberg

Eine Abschrift des Geschäftsverteilungsplans 2024 des AG Nürnberg in digitaler Form.

Mein berechtigtes Interesse hieran ergibt sich daraus, dass ich derzeit die Erhebung einer Klage am AG Nürnberg erwäge und nachvollziehen können möchte, wie mit dieser weiter verfahren wird. Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Abschrift des Geschäftsvertei…
An Amtsgericht Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersendung Geschäftverteilungsplan [#304657]
Datum
31. März 2024 20:47
An
Amtsgericht Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Abschrift des Geschäftsverteilungsplans 2024 des AG Nürnberg in digitaler Form. Mein berechtigtes Interesse hieran ergibt sich daraus, dass ich derzeit die Erhebung einer Klage am AG Nürnberg erwäge und nachvollziehen können möchte, wie mit dieser weiter verfahren wird. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304657/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Nürnberg
Dies ist eine automatisch erstellte Antwort: Ihre E-Mail ist hier in der Poststelle des Amtsgerichts Nürnberg ein…
Von
Amtsgericht Nürnberg
Betreff
Automatische Antwort: Übersendung Geschäftverteilungsplan [#304657]
Datum
31. März 2024 20:47
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch erstellte Antwort: Ihre E-Mail ist hier in der Poststelle des Amtsgerichts Nürnberg eingegangen und wird bearbeitet. Sollte Ihre E-Mail an eine Abteilung des Amtsgerichts gerichtet sein, wird diese entsprechend dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Poststelle des Amtsgerichts Nürnberg
Amtsgericht Nürnberg
AG N 1400E-839/2024-2 Ihre Anfrage vom 31. März 2024 Sehr [geschwärzt], auf Anordnung übersende ich Ihnen anliege…
Von
Amtsgericht Nürnberg
Betreff
AG N 1400E-839/2024-2 Ihre Anfrage vom 31. März 2024
Datum
4. April 2024 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], auf Anordnung übersende ich Ihnen anliegendes Dokument mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen i. A. [geschwärzt] [geschwärzt] Amtsgericht Nürnberg - Verwaltungsabteilung - Fürther Straße 110 90429 Nürnberg [geschwärzt] Tel: [geschwärzt] Fax: +[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Bayerischen Datensc…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersendung Geschäftverteilungsplan“ [#304657]
Datum
5. April 2024 03:43
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Ich habe beim AG Nürnberg eine Anfrage auf Übersendung des Geschäftsverteilungsplans des AG Nürnberg gestellt und bin der Meinung, dass die Anfrage zu Unrecht abgelehnt wurde. Ich habe ein berechtigtes Interesse i.S.d. Art. 39 Abs. 1 BayDSG dargelegt. Der von der Behörde zitierte § 21e Abs. 9 GVG schließt eine Übersendung nicht aus. Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit der namentlichen Nennung gegenüber der Behörde sowie mit der Kommunikation per E-Mail bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 304657.pdf - 2024-04-04_1-ag-n-prs-antwortschreiben-einsicht-gvp.pdf Anfragenr: 304657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304657/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 5. April 2024; Az. DSB/5-196-178 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. Apri…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 5. April 2024; Az. DSB/5-196-178
Datum
17. April 2024 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. April 2024, mit der Sie mich um Vermittlung bei Ihrer FragDenStaat-Anfrage (#304657) an das Amtsgericht Nürnberg nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern bitten. Sie haben beim Arbeitsgericht Nürnberg eine Anfrage auf Übersendung des Geschäftsverteilungsplans gestellt und sind der Meinung, dass die Anfrage zu Unrecht abgelehnt wurde. Zunächst bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich nur in dem Umfang tätig werden kann, in dem mich der bayerische Gesetzgeber mit Kompetenzen ausgestattet hat. Meine Aufsichtszuständigkeit bezieht sich gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Daten-schutzgesetz (BayDSG) auf die Überwachung der Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen. Im Hinblick auf allgemeine Zugangsansprüche als solche habe ich daher grundsätzlich nur beim allgemeinen Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG eine Prüfungskompetenz. Unter den Voraussetzungen von Art. 39 BayDSG hat grundsätzlich jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten bayerischer öffentlicher Stellen. Dieses allgemeine Auskunftsrecht findet nach Maßgabe von Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BayDSG jedoch keine Anwendung auf Gerichte. Das Amtsgericht Nürnberg ist ein solches Gericht. Sie haben daher gegenüber dem Amtsgericht Nürnberg keinen Anspruch auf Auskunft auf die von Ihnen begehrten Informationen aus Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG. Ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden gegenüber dem Amtsgericht Nürnberg ist mir daher nicht möglich. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 5. April 2024; Az. DSB/5-196-178 [#304657] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für …
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 5. April 2024; Az. DSB/5-196-178 [#304657]
Datum
18. April 2024 00:58
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. In dieser beziehen Sie sich Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BayDSG, nach dem Ihrer Meinung nach kein Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Amtsgericht Nürnberg besteht. In Art. 39 Abs. 4 BayDSG heißt es: "Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf [...] die Gerichte [...] als Organe der Rechtspflege". Hierzu heißt es in der Kommentarliteratur: "Gerichte als Organe der Rechtspflege sind vom Auskunftsanspruch ausgeschlossen, nicht aber die Gerichtsverwaltungen" (BeckOK InfoMedienR/Schmieder, 43. Ed. 1.8.2023, BayDSG Art. 39 Rn. 37.1) Diese Abgrenzung zwischen der Tätigkeit der Gerichtsverwaltung und der Tätigkeit als Organ der Rechtspflege mag im Einzelfall schwierig sein. Die Geschäftsverteilung als solche stellt sich meiner Einschätzung nach aber im Kern aber als verwaltende Tätigkeit dar. Ich bitte daher freundlich um nochmalige Überprüfung des Sachverhalts. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304657/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 18. April 2024; Az. DSB/5-196-178 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Ap…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 18. April 2024; Az. DSB/5-196-178
Datum
25. April 2024 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. April 2024, mit der Sie um nochmalige Überprüfung des Sachverhalts bitten. Dem komme ich gerne nach. Zu meinem Bedauern kann ich Ihnen jedoch kein anderes Ergebnis mitteilen. Ihre Anfrage an das Amtsgericht war auf Übersendung des Geschäftsverteilungsplans gerichtet. Gerichtliche Geschäftsverteilungspläne in Rechtssachen werden in richterlicher Unabhängigkeit aufgestellt und sind nicht der Verwaltungstätigkeit zuzuordnen (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Oktober 2022, 15 A 593/20, BeckRS 2022, 30098, Rn. 39 ff., insbesondere Rn. 46, zu § 2 IFG NRW). Solche Geschäftsverteilungspläne sind daher kein Gegenstand eines Informationszugangs nach Art. 39 BayDSG (vgl. Wilde/Ehmann/Niese/Knoblauch, Kommentar und Handbuch für Daten-schutzverantwortliche, Bayerisches Datenschutzgesetz, Art. 39 Rn. 44). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] --- Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Wagmüllerstraße 18 80538 München Tel.: [geschwärzt]