Übersicht (Aktenzeichen) über alle von Ihnen in die Niederlande weitergeleiteren Beschwerden betr. den deutschen Ableger von booking.com und gemeinsam verantwortliche Hotels

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Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Übersicht (Aktenzeichen) über alle von Ihnen in die Niederlande weitergeleiteren Beschwerden betr. den deutschen Ableger von booking.com und gemeinsam verantwortliche Hotels [#302010]
Datum
5. März 2024 13:05
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht (Aktenzeichen) über alle von Ihnen in die Niederlande weitergeleiteren Beschwerden betr. den deutschen Ableger von booking.com und gemeinsam verantwortliche Hotels
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302010/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
GeschZ 1391.294 - #302010 - Ihre Anfrage vom 5.3.24 Guten Tag, zu Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie beigefügt ein S…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
GeschZ 1391.294 - #302010 - Ihre Anfrage vom 5.3.24
Datum
26. März 2024 11:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, zu Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie beigefügt ein Schreiben von Frau Pöschl. Mit freundlichen Grüßen

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AW: GeschZ 1391.294 - #302010 - Ihre Anfrage vom 5.3.24 [#302010] Guten Tag, hochinteressant. Sie meinen also - o…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GeschZ 1391.294 - #302010 - Ihre Anfrage vom 5.3.24 [#302010]
Datum
7. April 2024 13:07
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hochinteressant. Sie meinen also - obschon Sie an Betroffene schreiben, Sie wüssten nicht einmal, ob es zu einzelnen Hotels auf der deutschen Website von booking.com schriftliche Gemeinsamverantwortlichkeitsregelungen existieren - booking.com Deutschland GmbH entscheide nicht über Mittel und Zwecke von Datenverarbeitungen? Wie verhält sich Ihre unverbindliche Aussage zur Entscheidung des EuGH vom 5.12.23? Die Firma Booking.com (Deutschland) GmbH wird im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter der Handelsregister-Nummer HRB 91297 geführt. Die Firma Booking.com (Deutschland) GmbH kann schriftlich über die Firmenadresse Behrenstraße 19, (Haus 1) , 10117 Berlin erreicht werden. Die Firma wurde am 30.12.2003 gegründet bzw. in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) eingetragen. Wie gelangen Sie eigentlich zu dem unverbindlichen Schluss, dass die Firma nicht über Mittel und Zwecke von Verarbeitungen sehr wohl mitentscheidet? Gibt es dazu mehr jenseits Ihrer unverbindlich klingenden Formel in Ihren Informationssammlungen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 302010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302010/