Übersicht angefochtene Rentenbescheide

Jeweils soweit Ihre Statistik zurückreicht:

- Wie viele Rentenbecheide wurden pro Jahr erstellt?
- Wie viele der pro Jahr erstellten Rentenbescheide wurden angefochten?
- Wie viele der pro Jahr angefochtenen Rentenbescheide wurden geändert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jeweils soweit Ihre Statistik zurückr…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht angefochtene Rentenbescheide [#290634]
Datum
20. Oktober 2023 12:04
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jeweils soweit Ihre Statistik zurückreicht: - Wie viele Rentenbecheide wurden pro Jahr erstellt? - Wie viele der pro Jahr erstellten Rentenbescheide wurden angefochten? - Wie viele der pro Jahr angefochtenen Rentenbescheide wurden geändert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290634/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-46/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Inform…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Datum
23. Oktober 2023 13:51
Status
Warte auf Antwort
1-08830f4408830cd00040ed0bc1258a51.gif
5,5 KB


unser Az: 3005-333-007-46/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 20.10.2023 ist im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007- 46/2023 (Bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ih…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag: Übersicht angefochtene Rentenbescheide [#290634]
Datum
1. November 2023 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
1-10ce217410ce1f000033d5ddc1258a5a.gif
5,5 KB


Unser Az. 3070-333-007- 46/2023 (Bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Anfrage, zu ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können wir Ihnen folgende Daten bekannt geben: In 2022 wurden in rund 140.000 Fällen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid in der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt eingelegt, in 2021 waren es in rund 141.000 Fällen der Fall. Aus den rund 134. 000 erledigten Widersprüchen im Jahr 2022 lässt sich das Ergebnis ablesen: In etwa 1.100 Fällen war der Widerspruch zumindest teilweise erfolgreich. Rund 71.000 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Von sich aus hat die Deutsche Rentenversicherung in etwa 36.000 Fällen die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, nachdem der Widerspruch eingelegt worden war. Grund hierfür waren in der Regel nachgereichte Unterlagen, die bei Bescheiderteilung noch nicht vorlagen. Die restlichen Widerspruchsverfahren wurden etwa durch Rücknahme des Widerspruchs beendet. Bei der Deutschen Rentenversicherung wurden 2021 insgesamt rund 1,71 Millionen und in 2022 rund 1,74 Millionen erstmalige Rentenbescheide erlassen. Gebühren und Auslagen werden im vorliegenden Fall nicht erhoben (§ 10 IFG in Verbindung mit § 2 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV. Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen