Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Baden-Württemberg gelten

eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Baden-Württemberg gelten.

Ich begründe diese Anfrage wie folgt:

Die Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen ist von großer Bedeutung für Beamtinnen und Beamte, da sie dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit gemäß der rechtlichen Vorgaben erledigen können. Eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, die auf sie anwendbar sind, erleichtert den Beamtinnen und Beamten den Zugang zu diesen Informationen und kann dazu beitragen, dass sie ihre Aufgaben besser erfüllen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Beamtinnen und Beamte eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit tragen und ihre Arbeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erledigen müssen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sie die geltenden Gesetze und Verordnungen kennen und verstehen.

Die Übersicht, die ich anfrage, würde den Beamtinnen und Beamten dabei helfen, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Durch die Zurverfügungstellung dieser Information können auch Unklarheiten oder Missverständnisse vermieden werden, die zu Problemen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten führen könnten.

Als oberste Dienstbehörde ist das Innenministerium für das Dienstrecht der Landesbeamten zuständig. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Ministerium eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen hat, die für diese Gruppe gelten. Das Innenministerium ist auch dafür verantwortlich, dass diese Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und es hat eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Behörden des Bundes. Es ist somit naheliegend anzunehmen, dass das Innenministerium eine umfassende Zusammenstellung der geltenden Gesetze und Verordnungen für Landesbeamte hat.

Ich gehe davon aus, dass die Beantwortung meiner Anfrage keinen großen Aufwand erfordert, da die Übersicht, die ich anfrage, vermutlich bereits vorhanden ist. Eine Zurverfügungstellung der Informationen sollte somit unkompliziert und schnell möglich sein.

Ich bitte um eine detaillierte Zusammenstellung, welche Gesetze und Verordnungen in welchem Umfang auf die Landesbeamten anwendbar sind. Dies kann auch Gesetze beinhalten, die nicht explizit auf Beamtinnen und Beamte ausgerichtet sind, aber indirekt Auswirkungen auf deren Tätigkeit haben.

Ich bitte um elektronische Auskunftserteilung auf fragdenstaat.de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Baden-Württemberg gelten [#274688]
Datum
3. April 2023 08:26
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Baden-Württemberg gelten. Ich begründe diese Anfrage wie folgt: Die Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen ist von großer Bedeutung für Beamtinnen und Beamte, da sie dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit gemäß der rechtlichen Vorgaben erledigen können. Eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, die auf sie anwendbar sind, erleichtert den Beamtinnen und Beamten den Zugang zu diesen Informationen und kann dazu beitragen, dass sie ihre Aufgaben besser erfüllen. Es ist wichtig zu betonen, dass Beamtinnen und Beamte eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit tragen und ihre Arbeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erledigen müssen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sie die geltenden Gesetze und Verordnungen kennen und verstehen. Die Übersicht, die ich anfrage, würde den Beamtinnen und Beamten dabei helfen, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Durch die Zurverfügungstellung dieser Information können auch Unklarheiten oder Missverständnisse vermieden werden, die zu Problemen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten führen könnten. Als oberste Dienstbehörde ist das Innenministerium für das Dienstrecht der Landesbeamten zuständig. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Ministerium eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen hat, die für diese Gruppe gelten. Das Innenministerium ist auch dafür verantwortlich, dass diese Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und es hat eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Behörden des Bundes. Es ist somit naheliegend anzunehmen, dass das Innenministerium eine umfassende Zusammenstellung der geltenden Gesetze und Verordnungen für Landesbeamte hat. Ich gehe davon aus, dass die Beantwortung meiner Anfrage keinen großen Aufwand erfordert, da die Übersicht, die ich anfrage, vermutlich bereits vorhanden ist. Eine Zurverfügungstellung der Informationen sollte somit unkompliziert und schnell möglich sein. Ich bitte um eine detaillierte Zusammenstellung, welche Gesetze und Verordnungen in welchem Umfang auf die Landesbeamten anwendbar sind. Dies kann auch Gesetze beinhalten, die nicht explizit auf Beamtinnen und Beamte ausgerichtet sind, aber indirekt Auswirkungen auf deren Tätigkeit haben. Ich bitte um elektronische Auskunftserteilung auf fragdenstaat.de
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274688/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digita…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Baden-Württemberg gelten [#274688]
Datum
17. April 2023 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Für das Land Baden-Württemberg existiert das Bekanntmachungsverzeichnis für Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich um ein systematisch - nach Bezeichnung der Vorschrift, Erlassdatum, Urheber und Fundstelle - gegliedertes Gesamtregister der veröffentlichten Landesvorschriften. Die Jahresausgaben können Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/epi/page/bsbawueprod.psml?cmsuri=%2Ftechnik%2Fde%2Fbekanntmachungsverzeichnis%2Fuebersicht.jsp abrufen. Laufend aktualisierte Übersichten der veröffentlichten Landesvorschriften finden Sie - für Gesetze/Verordnungen unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/fp0/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=%4030100%40Baden-W%C3%BCrttemberg%5B%23%5D%40%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%2B%40Fundstellennachweis%7B.%7D%5B%23%5D&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtree und - für Verwaltungsvorschriften unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/fpr/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=Baden-W%C3%BCrttemberg%5B%23%5D%400000000001%40Fortf%C3%BChrungsnachweis%7B.%7D%5B%23%5D&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtree. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Beamtinnen und Beamte generell an Recht und Gesetz gebunden (vgl. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie § 36 Absatz 1 Beamtenstatusgesetzes) sind. Somit haben alle geltenden Rechtsvorschriften für deren Tätigkeit Bedeutung. Insoweit steht generell der Dienst "Landesrecht Baden-Württemberg" (https://www.landesrecht-bw.de/) im Internet zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen