Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Sachsen gelten

eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Sachsen gelten.

Ich begründe diese Anfrage wie folgt:

Die Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen ist von großer Bedeutung für Beamtinnen und Beamte, da sie dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit gemäß der rechtlichen Vorgaben erledigen können. Eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, die auf sie anwendbar sind, erleichtert den Beamtinnen und Beamten den Zugang zu diesen Informationen und kann dazu beitragen, dass sie ihre Aufgaben besser erfüllen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Beamtinnen und Beamte eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit tragen und ihre Arbeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erledigen müssen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sie die geltenden Gesetze und Verordnungen kennen und verstehen.

Die Übersicht, die ich anfrage, würde den Beamtinnen und Beamten dabei helfen, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Durch die Zurverfügungstellung dieser Information können auch Unklarheiten oder Missverständnisse vermieden werden, die zu Problemen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten führen könnten.

Als oberste Dienstbehörde ist das Innenministerium für das Dienstrecht der Landesbeamten zuständig. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Ministerium eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen hat, die für diese Gruppe gelten. Das Innenministerium ist auch dafür verantwortlich, dass diese Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und es hat eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Behörden. Es ist somit naheliegend anzunehmen, dass das Innenministerium eine umfassende Zusammenstellung der geltenden Gesetze und Verordnungen für Landesbeamte hat.

Ich gehe davon aus, dass die Beantwortung meiner Anfrage keinen großen Aufwand erfordert, da die Übersicht, die ich anfrage, vermutlich bereits vorhanden ist. Eine Zurverfügungstellung der Informationen sollte somit unkompliziert und schnell möglich sein.

Ich bitte um eine detaillierte Zusammenstellung, welche Gesetze und Verordnungen in welchem Umfang auf die Landesbeamten anwendbar sind. Dies kann auch Gesetze beinhalten, die nicht explizit auf Beamtinnen und Beamte ausgerichtet sind, aber indirekt Auswirkungen auf deren Tätigkeit haben.

Ich bitte um elektronische Auskunftserteilung auf fragdenstaat.de

Ergebnis der Anfrage

Das Sächsische Staatsministerium des Inneren als oberste Dienstbehörde hat keine Übersicht über die Rechtsnormen des Sächsischen Beamtenrechts.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Sachsen gelten [#275770]
Datum
14. April 2023 08:42
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Sachsen gelten. Ich begründe diese Anfrage wie folgt: Die Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen ist von großer Bedeutung für Beamtinnen und Beamte, da sie dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit gemäß der rechtlichen Vorgaben erledigen können. Eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, die auf sie anwendbar sind, erleichtert den Beamtinnen und Beamten den Zugang zu diesen Informationen und kann dazu beitragen, dass sie ihre Aufgaben besser erfüllen. Es ist wichtig zu betonen, dass Beamtinnen und Beamte eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit tragen und ihre Arbeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erledigen müssen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sie die geltenden Gesetze und Verordnungen kennen und verstehen. Die Übersicht, die ich anfrage, würde den Beamtinnen und Beamten dabei helfen, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Durch die Zurverfügungstellung dieser Information können auch Unklarheiten oder Missverständnisse vermieden werden, die zu Problemen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten führen könnten. Als oberste Dienstbehörde ist das Innenministerium für das Dienstrecht der Landesbeamten zuständig. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Ministerium eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen hat, die für diese Gruppe gelten. Das Innenministerium ist auch dafür verantwortlich, dass diese Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und es hat eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Behörden. Es ist somit naheliegend anzunehmen, dass das Innenministerium eine umfassende Zusammenstellung der geltenden Gesetze und Verordnungen für Landesbeamte hat. Ich gehe davon aus, dass die Beantwortung meiner Anfrage keinen großen Aufwand erfordert, da die Übersicht, die ich anfrage, vermutlich bereits vorhanden ist. Eine Zurverfügungstellung der Informationen sollte somit unkompliziert und schnell möglich sein. Ich bitte um eine detaillierte Zusammenstellung, welche Gesetze und Verordnungen in welchem Umfang auf die Landesbeamten anwendbar sind. Dies kann auch Gesetze beinhalten, die nicht explizit auf Beamtinnen und Beamte ausgerichtet sind, aber indirekt Auswirkungen auf deren Tätigkeit haben. Ich bitte um elektronische Auskunftserteilung auf fragdenstaat.de
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275770/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Sachsen gelten [#275770]
Datum
14. April 2023 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium des Innern.…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Sachsen gelten [#275770]
Datum
17. April 2023 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium des Innern. Die in Ihrem Schreiben begehrten Informationen sind nicht tauglicher Gegenstand eines Transparenzanspruchs nach dem Sächsischen Transparenz Gesetz (SächsTranspG). Nach der einschlägigen Begriffsbestimmung des § 3 SächsTranspG sind Informationen Aufzeichnungen, die dienstlichen Zwecken dienen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Die gestellten Fragen sind nicht auf Aufzeichnungen des SMI gerichtet, sondern auf die Erteilung von Rechtsauskünften zum Dienstrecht der Beamten sowie sämtliche Rechtsvorschriften, die auch für Beamte gelten und von denen zu beachten sind. Abschließend weisen wir darauf hin, dass die erfragten Rechtsnormen allesamt bereits veröffentlicht sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich teile ihre Auffassung nicht. Meine Anfrage zielt weder auf eine Rechtsauskunft, noch auf den Inhal…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Sachsen gelten [#275770]
Datum
20. April 2023 18:36
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich teile ihre Auffassung nicht. Meine Anfrage zielt weder auf eine Rechtsauskunft, noch auf den Inhalt von Gesetzen und Verordnungen. Ich möchte von Ihnen lediglich eine Übersicht (!) der für die Landesbeamten geltenden Gesetze und Verordnungen - das heißt eine Übersicht über die Bestimmungen des Landesbeamtenrechtes. Eine solche Übersicht sollte bei Ihnen vorliegen und eine einfache Auskunft darstellen, die Mitarbeiter sicherlich Kenntnis der für das Landesbeamtenrecht einschlägigen Vorschriften haben. Angesichts der hunderten - wenn nicht gar tausenden - Vorschriften des Landes, wird es jedoch für Landesbeamte nicht zumutbar sein, sich dieses selbst zusammen zu suchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275770/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Antrag nach § 10 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) Übersicht über Gesetze und Verordnungen, die für Lan…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Antrag nach § 10 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) Übersicht über Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte gelten
Datum
13. Juni 2023 07:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben erhalten Sie vom Sächsischen Staatsministerium des Innern. Zu dem Erhalt des Bescheides senden Sie bitte per E-Mail eine Empfangsbestätigung an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen