Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Thüringen gelten

eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Thüringen gelten.

Ich begründe diese Anfrage wie folgt:

Die Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen ist von großer Bedeutung für Beamtinnen und Beamte, da sie dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit gemäß der rechtlichen Vorgaben erledigen können. Eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, die auf sie anwendbar sind, erleichtert den Beamtinnen und Beamten den Zugang zu diesen Informationen und kann dazu beitragen, dass sie ihre Aufgaben besser erfüllen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Beamtinnen und Beamte eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit tragen und ihre Arbeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erledigen müssen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sie die geltenden Gesetze und Verordnungen kennen und verstehen.

Die Übersicht, die ich anfrage, würde den Beamtinnen und Beamten dabei helfen, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Durch die Zurverfügungstellung dieser Information können auch Unklarheiten oder Missverständnisse vermieden werden, die zu Problemen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten führen könnten.

Als oberste Dienstbehörde ist das Innenministerium für das Dienstrecht der Landesbeamten zuständig. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Ministerium eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen hat, die für diese Gruppe gelten. Das Innenministerium ist auch dafür verantwortlich, dass diese Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und es hat eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Behörden des Bundes. Es ist somit naheliegend anzunehmen, dass das Innenministerium eine umfassende Zusammenstellung der geltenden Gesetze und Verordnungen für Landesbeamte hat.

Ich gehe davon aus, dass die Beantwortung meiner Anfrage keinen großen Aufwand erfordert, da die Übersicht, die ich anfrage, vermutlich bereits vorhanden ist. Eine Zurverfügungstellung der Informationen sollte somit unkompliziert und schnell möglich sein.

Ich bitte um eine detaillierte Zusammenstellung, welche Gesetze und Verordnungen in welchem Umfang auf die Landesbeamten anwendbar sind. Dies kann auch Gesetze beinhalten, die nicht explizit auf Beamtinnen und Beamte ausgerichtet sind, aber indirekt Auswirkungen auf deren Tätigkeit haben.

Ich bitte um elektronische Auskunftserteilung auf fragdenstaat.de

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Thüringen gelten [#274690]
Datum
3. April 2023 08:29
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Thüringen gelten. Ich begründe diese Anfrage wie folgt: Die Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen ist von großer Bedeutung für Beamtinnen und Beamte, da sie dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit gemäß der rechtlichen Vorgaben erledigen können. Eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, die auf sie anwendbar sind, erleichtert den Beamtinnen und Beamten den Zugang zu diesen Informationen und kann dazu beitragen, dass sie ihre Aufgaben besser erfüllen. Es ist wichtig zu betonen, dass Beamtinnen und Beamte eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit tragen und ihre Arbeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erledigen müssen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sie die geltenden Gesetze und Verordnungen kennen und verstehen. Die Übersicht, die ich anfrage, würde den Beamtinnen und Beamten dabei helfen, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Durch die Zurverfügungstellung dieser Information können auch Unklarheiten oder Missverständnisse vermieden werden, die zu Problemen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten führen könnten. Als oberste Dienstbehörde ist das Innenministerium für das Dienstrecht der Landesbeamten zuständig. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Ministerium eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen hat, die für diese Gruppe gelten. Das Innenministerium ist auch dafür verantwortlich, dass diese Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und es hat eine Aufsichtsfunktion gegenüber den Behörden des Bundes. Es ist somit naheliegend anzunehmen, dass das Innenministerium eine umfassende Zusammenstellung der geltenden Gesetze und Verordnungen für Landesbeamte hat. Ich gehe davon aus, dass die Beantwortung meiner Anfrage keinen großen Aufwand erfordert, da die Übersicht, die ich anfrage, vermutlich bereits vorhanden ist. Eine Zurverfügungstellung der Informationen sollte somit unkompliziert und schnell möglich sein. Ich bitte um eine detaillierte Zusammenstellung, welche Gesetze und Verordnungen in welchem Umfang auf die Landesbeamten anwendbar sind. Dies kann auch Gesetze beinhalten, die nicht explizit auf Beamtinnen und Beamte ausgerichtet sind, aber indirekt Auswirkungen auf deren Tätigkeit haben. Ich bitte um elektronische Auskunftserteilung auf fragdenstaat.de
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274690/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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