Übersicht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Status als KdöR in Berlin

Welche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften besitzen in Berlin den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Bevorzugt bitte ich um eine digitale Beantwortung, z.B. als Excel-Tabelle oder als Liste im PDF-Format.

Ergebnis der Anfrage

"Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass Sie diese Informationen bezüglich vorkonstitutioneller Körperschaften des öffentlichen Rechts ("geborene" K.d.ö.R. sui generis) sowie Erstverleihungen, beziehungsweise Zeitverleihungen, ("gekorene" K.d.ö.R. sui generis) durch das Land Berlin auf unserer Webseite unter nachfolgendem Link abrufen können:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/religi…

Die dortige Liste ist vorbehaltlich der Änderungen auf Ebene der Untergliederungen, wie Gemeinden, meiner Einsicht nach aktuell."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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Julian Pascal Beier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Übersicht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Status als KdöR in Berlin [#251128]
Datum
10. Juni 2022 23:05
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften besitzen in Berlin den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts? Bevorzugt bitte ich um eine digitale Beantwortung, z.B. als Excel-Tabelle oder als Liste im PDF-Format.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 251128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251128/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ihre Anfrage nach IFG Sehr geehrter Herr Beier, danke für Ihre Anfrage von Freitagabend, den 10. Juni 2022. In d…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG
Datum
13. Juni 2022 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
14,6 KB


Sehr geehrter Herr Beier, danke für Ihre Anfrage von Freitagabend, den 10. Juni 2022. In dieser baten Sie im Wesentlichen um eine Mitteilung, welche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Berlin den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen. Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass Sie diese Informationen bezüglich vorkonstitutioneller Körperschaften des öffentlichen Rechts ("geborene" K.d.ö.R. sui generis) sowie Erstverleihungen, beziehungsweise Zeitverleihungen, ("gekorene" K.d.ö.R. sui generis) durch das Land Berlin auf unserer Webseite unter nachfolgendem Link abrufen können: https://www.berlin.de/sen/kulteu/religion-und-weltanschauung/religionsverfassungsrecht/artikel.34403.php Die dortige Liste ist vorbehaltlich der Änderungen auf Ebene der Untergliederungen, wie Gemeinden, meiner Einsicht nach aktuell. Die Auskunft kann gemäß § 16 Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG Berlin) ausnahmsweise kostenfrei erteilt werden, da sie einer mündlich erteilten Auskunft ohne besonderen Aufwand gemäß Tarifstelle 1004 a) der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO Berlin) gleichsteht. Auf den von Ihnen hilfsweise erwähnten § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) kommt es vorliegend nicht an. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: Ihre Anfrage nach IFG [#251128] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundliche…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG [#251128]
Datum
13. Juni 2022 17:00
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 251128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251128/