Übersicht Dokumentation Geschlechtsinkongruenz

Eine Übersicht sämtlicher Dokumention mit bezug auf Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie oder vormals ‚Transexualismus‘, die die G-BA bzw. dessen vorgänger Organisationenen (Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, Zentralausschuss, Reichsausschuss), erstellt haben oder für sich haben erstellen lassen oder vorliegt.

Unter Dokumentation wird hier unter anderem Dokumente wie Stellungnahmen, Gutachten, rechtliche Einordnungen, Protokolle, Notizen, Anweisungen, medizinische Einordnungen, Studien, Archieve, Historische Dokumente, Korrespondenzen, Entscheidungen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht sämtlicher Dokumention…
An Gemeinsamer Bundesausschuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Dokumentation Geschlechtsinkongruenz [#306495]
Datum
17. April 2024 10:45
An
Gemeinsamer Bundesausschuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht sämtlicher Dokumention mit bezug auf Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie oder vormals ‚Transexualismus‘, die die G-BA bzw. dessen vorgänger Organisationenen (Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, Zentralausschuss, Reichsausschuss), erstellt haben oder für sich haben erstellen lassen oder vorliegt. Unter Dokumentation wird hier unter anderem Dokumente wie Stellungnahmen, Gutachten, rechtliche Einordnungen, Protokolle, Notizen, Anweisungen, medizinische Einordnungen, Studien, Archieve, Historische Dokumente, Korrespondenzen, Entscheidungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306495/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinsamer Bundesausschuss
Guten Tag << Antragsteller:in >> gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 17. April 2024 be…
Von
Gemeinsamer Bundesausschuss
Betreff
AW: Übersicht Dokumentation Geschlechtsinkongruenz [#306495]
Datum
18. April 2024 12:54
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 17. April 2024 beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinsamer Bundesausschuss
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre beiden untenstehenden Anfragen vom 16. sowie vo…
Von
Gemeinsamer Bundesausschuss
Betreff
AW: Übersicht Dokumentation Geschlechtsinkongruenz [#306495] // << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum
25. April 2024 11:23
Status
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre beiden untenstehenden Anfragen vom 16. sowie vom 17. April 2024 an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Weder der G-BA noch seine Vorgängerorganisationen haben in der Vergangenheit Beschlüsse gefasst „mit Bezug auf Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie oder vormals ‚Transsexualismus‘“. Insofern gibt es keine Dokumente zu diesen Themenbereichen. Erst nach dem Urteil des Bundesozialgerichts vom 19. Oktober 2023 (B 1 KR 16/22 R) hat der G-BA dazu wie folgt Stellung genommen: „Die in dem bislang zu dem Urteil allein vorliegenden Aussagen des Terminberichts sind keine hinreichende Grundlage für die Beurteilung der genauen Auswirkungen des Urteils. Zur Planung des bestmöglichen weiteren Vorgehens muss daher die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Wir gehen davon aus, dass diese in wenigen Wochen veröffentlicht wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird genauere Informationen veröffentlichen, sobald dies möglich ist.“ Dies erfolgte in der Pressemitteilung zum Arbeitsprogramm 2024<https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1164/> vom 22. Februar 2024: „Geschlechtsangleichende Behandlungen bei Personen mit Geschlechtsdysphorie Der G-BA setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, um den Leistungsanspruch für eine geschlechtsangleichende Behandlung für Personen mit einer Geschlechtsdysphorie rechtssicher zu fassen. Vorausgegangen war im vergangenen Jahr eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, das den Leistungsanspruch einer non-binären Person auf eine Mastektomie mit Verweis auf eine fehlende Methodenbewertung des G-BA verneint hatte. Für Versicherte mit einer Geschlechtsdysphorie müsste bereits im Sozialgesetzbuch selbst ein Anspruch auf notwendige geschlechtsangleichende bzw. körperverändernde medizinische Maßnahmen definiert werden. Der G-BA kann dann mit der Umsetzung beauftragt werden. Ähnlich ging der Gesetzgeber bereits im Jahr 2019 bei der Kryokonservierung von Keimzellen und Keimzellgewebe für bestimmte Versicherte vor.“ Wir haben selbstverständlich wahrgenommen, dass die Urteilsbegründung vorliegt. Dazu hat der G-BA keine Stellung genommen. Zwischenzeitlich hatte sich der unabhängige Vorsitzende des G-BA, Herr Prof. Hecken, an den Bundesminister für Gesundheit mit Schreiben vom 29. November 2023 gewandt. Dieses Schreiben ist im Internet hier<https://fragdenstaat.de/anfrage/neues-rundschreiben-zum-bsg-urteil-b-1-kr-16-22-r/> veröffentlicht, ebenso die Antwort des Bundesministers vom 18. Januar 2024 sowie ein darauf bezugnehmendes Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes. Mit freundlichen Grüßen