Übersicht Infostände zur Europawahl 2024

Anfrage an: Stadt Köln - Wahlamt

Eine Übersicht (Thema, Datum, Veranstaltungsort, Anmelder/Partei) über die aktuell angemeldeten Informationsstände politischer Parteien und Organisationen für den Mai und Juni 2024 im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Köln.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. April 2024
  • Frist
    25. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Stadt Köln - Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Infostände zur Europawahl 2024 [#307226]
Datum
23. April 2024 20:52
An
Stadt Köln - Wahlamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht (Thema, Datum, Veranstaltungsort, Anmelder/Partei) über die aktuell angemeldeten Informationsstände politischer Parteien und Organisationen für den Mai und Juni 2024 im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Köln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307226/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Wahlamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Köln - Wahlamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. April 2024 20:52
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Köln - Wahlamt
Guten Tag, beigefügte Anfrage erhalten Sie zur weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Köln - Wahlamt
Betreff
WG: Übersicht Infostände zur Europawahl 2024 [#307226]
Datum
29. April 2024 14:18
Status
image001.png
5,4 KB


Guten Tag, beigefügte Anfrage erhalten Sie zur weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Köln - Wahlamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezüglich der Auflistung der hier bekannten Wahlveranstaltun…
Von
Stadt Köln - Wahlamt
Betreff
WG: Übersicht Infostände zur Europawahl 2024 [#307226]
Datum
3. Mai 2024 14:36
Status
image001.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezüglich der Auflistung der hier bekannten Wahlveranstaltungen mit Angabe (Datum, Partei, Programm, Ort) wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Eine derartige von Ihnen gewünschte Aufstellung / Auflistung aller in der Stadt Köln stattfindenden Wahlinformationsveranstaltungen wird nicht geführt. Wahlinformationsstände außerhalb der Kölner Ringe fallen unter die Regelung der Allgemeinverfügung der Stadt Köln und sind nicht anzeigepflichtig. Wahlinformationsstände innerhalb der Ringe werden unter Umständen kurzfristig beantragt, abgeändert, verlegt, etc., so dass eine entsprechende Auflistung permanent der Änderung / Erneuerung unterliegen würde. Erfahrungsgemäß kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stände von den Parteien immer am Wochenende an publikumsträchtigen Orten in der Kölner Innenstadt aufgebaut und betrieben werden. Exemplarisch ist hier die Schildergasse, Rudolfplatz, Deutzer Freiheit, Heumarkt, Chlodwigplatz, Breite Str., etc. zu benennen. Zur weiteren Information können Sie unter dem nachfolgenden Link die Allgemeinverfügung der Stadt Köln finden. 2024.04.02_0076-01_wahlwerbung_europawahl.pdf (stadt-koeln.de)<https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2024/2024.04.02_0076-01_wahlwerbung_europawahl.pdf> Mit freundlichen Grüßen