Übersicht Projekte Strukurwandelförderung Rheinisches Revier BezReg Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

Hinsichtlich der Strukturwandelförderung im Rheinischen Revier, bei der Sie als Bewilligungsbehörde fungieren, bitte ich um Übersendung folgender Informationen:

Eine Übersicht über die Projekte gleich welchen Status (bewilligt/abgelehnt/laufend/etc.), welche jeweils die folgenden Informationen enthält:
1. Projektname
2. Projektträger/Antragsteller
3. Status des Projekts, soweit vorhanden mit Datum der Entscheidung über das Projekt
4. Kurze Beschreibung des Projekts
5. Soweit einschlägig: kurze Angabe über den Ablehnungsgrund
6. Soweit einschlägig: beantragte und bewilligte Fördersumme
7. Informationen darüber, ob und wenn ja, in welchen Fällen, es Bedenken oder Maßnahmen bzgl. des EU-Beihilfenrechts gegeben hat.

Zur rechtlichen Würdigung meiner Anfrage gilt folgendes:

I. Umweltinformationen
Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791).
Informationen im Zusammenhang mit dem Strukturwandel im Rheinischen Revier sind Umweltinformationen. So stellt schon die Präambel des zwischen Landesregierung und Aufsichts- und Gesellschafterrats der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH geschlossene „Reviervertrags 2.0“ fest, dass „Umwelt- und Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit unbestritten wichtige Rahmenbedingungen (Leitbilder) bei allen Maßnahmen der Strukturstärkung [sind], die im gesamten Programm einzuhalten sind.“
Der enge und zwangsläufige Nexus zwischen Kohleausstieg und Strukturwandel spricht ebenfalls für die Eigenschaft als Umweltinformation „Die Entschlossenheit beim Vorziehen des Kohleausstiegs muss Hand in Hand gehen mit einer ebenso entschlossenen, klaren Zielorientierung und Beschleunigung des Strukturwandels für eine gute Zukunft des Rheinischen Reviers.“ (ebd.) – wenn der Kohleausstieg ohne den Strukturwandel nicht funktioniert, so ist der Strukturwandel ebenso wie der Kohleausstieg hochgradig umweltbezogen.
Auch die vier Zukunftsfelder „Energie und Industrie, Ressourcen und Agrobusiness, Innovation und Bildung sowie Raum und Infrastruktur“ des Strukturwandels in NRW haben enge Bezüge zur Umwelt.
Somit unterfallen auch die hier begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG. Hinsichtlich vergleichbarer Anfragen zum Thema Strukturwandel im Rheinischen Revier haben das z.B. auch die Staatskanzlei NRW, das MUNV NRW und das BMWK anerkannt.

II. Keine Ausschlussgründe
Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region (ca. 14 Mrd. Euro) fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Die Tatsache, dass die Landesregierung NRW mittlerweile Abstand vom „Sterneverfahren“ als Bewertungssystem für Projekte in der Strukturwandelförderung genommen hat, erweckt den Eindruck, dass dieses System Defizite aufweist. Umso größer ist das öffentliche Interesse an der Frage, welche Projekte unter dem alten System beantragt und ggf. bewilligt wurden. Auch die Frage, ob das neue System besser funktioniert, ist angesichts der großen Summen an zu vergebenden Steuersummen von überragendem öffentlichen Interesse.

Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können.

III. Keine Gebühren
Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den verschiedenen Fragen darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 5 Abs. 4 UIG NRW iVm § 6 GebG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Äußerst hilfsweise mache ich geltend, als Student mit einem sehr begrenzten Budget, der dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls die Gebühren zu erlassen, hilfsweise zu ermäßigen.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach § 2 S. 2 UIG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, Hinsichtlich der Strukturwandelförder…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Projekte Strukurwandelförderung Rheinisches Revier BezReg Köln [#297630]
Datum
18. Januar 2024 11:55
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, Hinsichtlich der Strukturwandelförderung im Rheinischen Revier, bei der Sie als Bewilligungsbehörde fungieren, bitte ich um Übersendung folgender Informationen: Eine Übersicht über die Projekte gleich welchen Status (bewilligt/abgelehnt/laufend/etc.), welche jeweils die folgenden Informationen enthält: 1. Projektname 2. Projektträger/Antragsteller 3. Status des Projekts, soweit vorhanden mit Datum der Entscheidung über das Projekt 4. Kurze Beschreibung des Projekts 5. Soweit einschlägig: kurze Angabe über den Ablehnungsgrund 6. Soweit einschlägig: beantragte und bewilligte Fördersumme 7. Informationen darüber, ob und wenn ja, in welchen Fällen, es Bedenken oder Maßnahmen bzgl. des EU-Beihilfenrechts gegeben hat. Zur rechtlichen Würdigung meiner Anfrage gilt folgendes: I. Umweltinformationen Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Informationen im Zusammenhang mit dem Strukturwandel im Rheinischen Revier sind Umweltinformationen. So stellt schon die Präambel des zwischen Landesregierung und Aufsichts- und Gesellschafterrats der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH geschlossene „Reviervertrags 2.0“ fest, dass „Umwelt- und Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit unbestritten wichtige Rahmenbedingungen (Leitbilder) bei allen Maßnahmen der Strukturstärkung [sind], die im gesamten Programm einzuhalten sind.“ Der enge und zwangsläufige Nexus zwischen Kohleausstieg und Strukturwandel spricht ebenfalls für die Eigenschaft als Umweltinformation „Die Entschlossenheit beim Vorziehen des Kohleausstiegs muss Hand in Hand gehen mit einer ebenso entschlossenen, klaren Zielorientierung und Beschleunigung des Strukturwandels für eine gute Zukunft des Rheinischen Reviers.“ (ebd.) – wenn der Kohleausstieg ohne den Strukturwandel nicht funktioniert, so ist der Strukturwandel ebenso wie der Kohleausstieg hochgradig umweltbezogen. Auch die vier Zukunftsfelder „Energie und Industrie, Ressourcen und Agrobusiness, Innovation und Bildung sowie Raum und Infrastruktur“ des Strukturwandels in NRW haben enge Bezüge zur Umwelt. Somit unterfallen auch die hier begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG. Hinsichtlich vergleichbarer Anfragen zum Thema Strukturwandel im Rheinischen Revier haben das z.B. auch die Staatskanzlei NRW, das MUNV NRW und das BMWK anerkannt. II. Keine Ausschlussgründe Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region (ca. 14 Mrd. Euro) fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Die Tatsache, dass die Landesregierung NRW mittlerweile Abstand vom „Sterneverfahren“ als Bewertungssystem für Projekte in der Strukturwandelförderung genommen hat, erweckt den Eindruck, dass dieses System Defizite aufweist. Umso größer ist das öffentliche Interesse an der Frage, welche Projekte unter dem alten System beantragt und ggf. bewilligt wurden. Auch die Frage, ob das neue System besser funktioniert, ist angesichts der großen Summen an zu vergebenden Steuersummen von überragendem öffentlichen Interesse. Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. III. Keine Gebühren Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den verschiedenen Fragen darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 5 Abs. 4 UIG NRW iVm § 6 GebG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Äußerst hilfsweise mache ich geltend, als Student mit einem sehr begrenzten Budget, der dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls die Gebühren zu erlassen, hilfsweise zu ermäßigen. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach § 2 S. 2 UIG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Bezirksregierung Köln
IFG-Anfrage vom 18.01.2024 - Strukturwandel im Rheinischen Revier Sehr << Antragsteller:in >> anbei b…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
IFG-Anfrage vom 18.01.2024 - Strukturwandel im Rheinischen Revier
Datum
16. Februar 2024 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei beantworte ich Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichem Gruß