Übersicht über Aktenzeichen aus laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Landessozialgerichtsverwaltung

Übersicht über Aktenzeichen aus laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Landessozialgerichtsverwaltung

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Üb…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Aktenzeichen aus laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Landessozialgerichtsverwaltung [#296208]
Datum
3. Januar 2024 20:08
An
Landessozialgericht NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über Aktenzeichen aus laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Landessozialgerichtsverwaltung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296208/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
3. Januar 2024 20:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 03.01.2024 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 03.01.2024
Datum
22. Januar 2024 13:42
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 03.01.2024 [#296208] Guten Tag, auf das unionsrechtliche Verarbeitungsve…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 03.01.2024 [#296208]
Datum
6. Februar 2024 13:08
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf das unionsrechtliche Verarbeitungsverbot nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO wird hingewiesen, im Übrigen auf die engagierte Stellungnahme der 17 deutschen informationsfreiheits- und transparenzrechtlichen Aufsichtsbehörden vom 7.11.2023, ferner auf das Urteil des OVG NRW (BfDI gegen BMI, derzeit beim BVerwG). Sie dürfen nicht anlasslos und sonst personenbezogene Daten ausforschen. Mit freundlichen Grüßen