Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen

eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    220,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht über alle bisherigen I…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296031]
Datum
2. Januar 2024 10:42
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296031/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0411 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296031]
Datum
22. Januar 2024 14:07
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0411 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 2. Januar 2024 (s.u.) wird im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Vorgänge zu Anträgen nach dem IFG werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet. Bezogen auf die im BMJ vorhandenen amtlichen Informationen zu allen bisherigen IFG-Anfragen betrifft Ihr Antrag überschlägig mehr als 370 Aktenbände in Papierform (bis Herbst 2022) und darüber hinaus eine entsprechende weitere Anzahl elektronisch verakteter Vorgänge seit Herbst 2022, die im Einzelnen nach den von Ihnen erbetenen Informationen und Dokumenten durchzusehen wären. Zudem beinhalten die Vorgänge, insbesondere die Anträge und die Bescheide in allen Fällen personenbezogene Daten der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie möglicherweise weiterer Personen, so dass eine Vielzahl von entsprechend aufwändigen Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Absatz 1 IFG durchzuführen wären. Der aufzubringende Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrags übersteigt damit den Verwaltungsaufwand, der für eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft aufzubringen ist, bei weitem, so dass eine Gebühr in Höhe von 500 EUR erhoben würde. Der Aufwand dürfte nach erster Bewertung sogar unverhältnismäßig im Sinne von § 7 Absatz 2 IFG sein. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat veröffentlicht allerdings jährlich eine Statistik der IFG-Anträge der Ressorts einschließlich Geschäftsbereiche sowie anderer Bundeseinrichtungen. Die Statistiken sind veröffentlicht und geben Ihnen auch einen Überblick über die Zahl der im BMJ eingegangenen Anträge und deren Erledigung (Informationszugang gewährt; Informationszugang teilweise gewährt; Informationszugang abgelehnt; sonstige Erledigung): https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html Zur Erstellung dieser jährlichen Statistiken führt das BMJ entsprechende Übersichten, in denen die behandelten IFG-Anträge erfasst werden. Aus den Übersichten gehen u.a. der Gegenstand des jeweiligen IFG-Antrags, das Datum des Antrags sowie die Entscheidung (Informationszugang gewährt; Informationszugang teilweise gewährt; Informationszugang abgelehnt; sonstige Erledigung) hervor. Entsprechende Übersichten kann Ihnen das BMJ in anonymisierter Form zeitnah für die IFG-Vorgänge ab 2014 zur Verfügung stellen. Der für eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft aufzubringende Verwaltungsaufwand wäre zwar auch in diesem Fall überschritten, so dass eine Gebühr nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG zu erheben wäre. Denn eine entsprechende Aufbereitung der vorhandenen Informationen dürfte pro Jahrgang schätzungsweise einen Arbeitsaufwand von rd. 20 bis 30 Minuten verursachen. Die zu erwartende Gebühr würde allerdings deutlich geringer ausfallen. Sollten Sie die Übersendung für zehn Jahre wünschen, würde der Aufwand bei rd. 200 bis 300 Minuten, für fünf Jahre bei rd. 100 bis 150 Minuten liegen. Gemäß § 10 Absatz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV). Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Der pauschale Stundensatz zur Berechnung des Verwaltungsaufwands beträgt für Beschäftigte des höheren Dienstes 60 EUR. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Rückmeldung bis zum 22. Februar 2024, wie Sie weiter verfahren möchten, und um eine Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, unter diesen Umständen bitte ich um eine Übersendung der vereinfachten Übersicht a…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296031]
Datum
22. Januar 2024 14:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter diesen Umständen bitte ich um eine Übersendung der vereinfachten Übersicht ab dem Jahr 2014. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296031/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0411 Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugn…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296031]
Datum
26. Januar 2024 13:56
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0411 Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf meine Nachricht vom 22. Januar 2024 bitte ich noch um eine Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre mich zur Übernahme der Kosten bereit. Mit freundlichen Grüßen <<…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296031]
Datum
26. Januar 2024 18:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre mich zur Übernahme der Kosten bereit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296031/
Bundesministerium der Justiz
Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 145101#00002#0411 Die IFG-Anfragen von 2014, 2016, 2018, 2020 und 2021 wurden übersandt…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 145101#00002#0411 Die IFG-Anfragen von 2014, 2016, 2018, 2020 und 2021 wurden übersandt. Die Zwischenrechnung beträgt 110 €.

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Bundesministerium der Justiz
Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 145101#00002#0411 Die Übersichten der Jahrgänge 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 wurden …
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: Z B 6 - zu: 145101#00002#0411 Die Übersichten der Jahrgänge 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 wurden übersandt. Die Zwischenrechnung beträgt 110 €.