Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen

eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht über alle bisherigen I…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296145]
Datum
3. Januar 2024 08:48
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296145/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
001 Anfrage nach dem IFG: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296145]
Datum
4. Januar 2024 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. Januar 2024. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 03.01.2024 begehren Sie beim Bundesministerium für Wohnen…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
001 Anfrage nach dem IFG: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296145]
Datum
11. Januar 2024 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 03.01.2024 begehren Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide. Zudem baten Sie vorab um Mitteilung, über eventuell zu erhebenden Gebühren. Für individuelle Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html einsehbar). Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Bearbeitung Ihres Antrages im kostenfreien Rahmen des IFG nicht möglich ist. Eine valide Prognose zur Höhe der Gebühren kann derzeit nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten Sie Ihren Antrag eingrenzen können, könnte sich der Verwaltungsaufwand entsprechend verringern. Darüber hinaus begehren Sie mit Ihrem Antrag personenbezogene Daten. Mithin sind Belange Dritter durch Ihren Antrag auf Informationszugang berührt, so dass ein Verfahren gem. § 8 IFG durchzuführen wäre. Dieses sog. Drittbeteiligungsverfahren wäre entbehrlich, wenn Sie sich mit der Unkenntlichmachung der Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden erklären. Sofern Sie am Zugang zu personenbezogenen Daten u. ä. festhalten, wäre Ihr Antrag zu begründen. Um den Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren zu reduzieren, möchte ich Ihnen vorschlagen, auf die Übersendung der Bescheide zu verzichten. Stattdessen stellt Ihnen das BMWSB eine Übersicht die Informationen "Datum des Antrags", „Betreff des Antrags“ sowie "Entscheidung" ohne jegliche personenbezogenen Daten zur Verfügung. Bitte teilen Sie mir bis zum 18.01.2024 per E-Mail mit, ob Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind und Ihren Antrag trotz ggf. anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechende Mitteilung. Sollten Sie minderjährig sein, bitte ich um Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sobald Ihre Kostenübernahmebestätigung vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich mich mit einer Übersicht über die Informationen "Datum de…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 001 Anfrage nach dem IFG: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296145]
Datum
12. Januar 2024 14:50
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich mich mit einer Übersicht über die Informationen "Datum des Antrags", „Betreff des Antrags“ sowie "Entscheidung" ohne jegliche personenbezogenen Daten einverstanden. Zudem erkläre ich mich bereit, die Kosten zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296145/

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 3. Januar 2024 sowie Ihrem Einverständn…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
001 Anfrage nach dem IFG: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296145]
Datum
2. Februar 2024 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 3. Januar 2024 sowie Ihrem Einverständnis vom 12. Januar 2024 nach dem IFG teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet. Ab September 2022 wurden im hiesigen Ministerium Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz erfasst. Beigefügt erhalten Sie -mit Stichtag der Auswertung vom 3. Januar 2024- die Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen. Da der Verwaltungsaufwand gemäß Ihrem Einverständnis vom 12. Januar 2024 eingegrenzt werden konnte, ergehen diese Informationen gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen