Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen

eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    56,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht über alle bisherigen I…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296146]
Datum
3. Januar 2024 08:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296146/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/1(2024) Berlin, den 12. …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296146]
Datum
12. Januar 2024 10:43
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/1(2024) Berlin, den 12. Januar 2024 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie - wie der Online-Plattform „FragDenStaat“ zu entnehmen ist - auch an weitere oberste Bundesbehörden gerichtet haben. Eine erste Auswertung im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ergeben, dass seit dem Jahr 2006 über 1.250 Anträge auf Gewährung amtlicher Informationen gestellt worden sind. Diese müssten im Rahmen einer weiteren Antragsbearbeitung einzelfallbezogen geprüft werden. Da in den allermeisten Fällen personenbezogene Daten verarbeitet worden sind, bedürfte es der massenhaften Durchführung von Verfahren nach § 8 Absatz 1 IFG. Vor Durchführung dieser Verfahren wäre Ihr Antrag zunächst zu begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG). Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine weitere Antragsbearbeitung auf Basis Ihres derzeitigen Antrages zur Ausschöpfung des Gebührenrahmens aus Teil A Nummer 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) in Höhe von 500,00 Euro führen würde. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Antrag inhaltlich einzugrenzen, um den hiesigen Verwaltungsaufwand und die deshalb voraussichtlich anfallenden Gebühren zu reduzieren. Vorsorglich weise ich bereits jetzt darauf hin, dass auch die Erstellung einer Übersicht lediglich mit Informationen zu Datum und Betreff der Anträge sowie der jeweiligen Entscheidung mit einem gebührenrelevanten Verwaltungsaufwand verbunden sein dürfte. Eine erste stichprobenhafte Auswertung hat insofern ergeben, dass auch im Betreff der Anträge teilweise personenbezogene Daten enthalten sind. Sofern Sie einverstanden wären, könnten diese Daten gelöscht und so die Durchführung von Verfahren nach § 8 Absatz 1 IFG überflüssig werden. Bis auf weiteres gehe ich davon aus, dass eine Antragsbearbeitung im vorstehenden Sinne diesseits einen deutlich reduzierten Verwaltungsaufwand von etwa drei Stunden im höheren Dienst in Anspruch nehmen dürfte. Hierfür fielen Gebühren in Höhe von etwa 50,00 Euro an (Teil A Nummer 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV). Die tatsächliche Gebühr richtet sich nach den letztlich angefallenen Arbeitsstunden und kann deshalb niedriger, aber auch höher ausfallen. Bitte teilen Sie mir bis zum 19. Februar 2024 mit, wie Sie nunmehr zu verfahren wünschen. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite und bitte daher bereits jetzt um Nachsicht und Ihr Verständnis, dass sich ein Informationszugang verzögern kann. Sofern ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, erlaube ich mir davon auszugehen, dass Sie keine weitere Antragsbearbeitung wünschen. Abschließend sei der Hinweis darauf erlaubt, dass eine Vielzahl der vom BMBF bearbeiteten Anträge über die Online-Plattform „FragDenStaat“ kostenfrei einsehbar sind und Sie sich diese mithin in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können (vgl. § 9 Absatz 3 IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hiermit erkläre ich mich mit einer vereinfachten Übersicht (mit Informationen zu Datum und Betreff der…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296146]
Datum
12. Januar 2024 14:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit erkläre ich mich mit einer vereinfachten Übersicht (mit Informationen zu Datum und Betreff der Anträge sowie der jeweiligen Entscheidung ) bereit und übernehme die Kosten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296146/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/1(2024) Berlin, den 19. …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: WG: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#296146]
Datum
19. Januar 2024 16:53
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/1(2024) Berlin, den 19. Januar 2024 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben Ihren vorbezeichneten Antrag mit E-Mail vom 12. Januar 2024 auf die Übermittlung einer Übersicht der beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit dem Jahr 2006 eingegangenen IFG-Anträge mit den Kategorien „Datum“ und „Betreff der Anträge“ sowie „jeweilige Entscheidung“ eingegrenzt. Beigefügt erhalten Sie die auf dieser Grundlage zusammengestellten amtlichen Informationen. Stichtag der Auswertung ist der 3. Januar 2024. Zum besseren Verständnis der Auswertung erhalten Sie die nachfolgenden Hinweise: • Personenbezogene Daten wurden in der Spalte „Inhalt“ zur Vermeidung von ansonsten notwendigen Verfahren nach § 8 Absatz 1 IFG mittels Auslassungszeichen („[…]“) unkenntlich gemacht. • Da Sie auf die Nennung der betreffenden Antragstellerinnen und Antragsteller verzichtet haben, war eine diesbezügliche Unkenntlichmachung personenbezogener Daten obsolet. • Vor dem Jahr 2019 wurden IFG-Anträge im BMBF grundsätzlich nicht in einer fortlaufenden Liste auf den Tag genau erfasst. Für eine entsprechende Übersicht müssten alle Anträge bis zum 31. Dezember 2018 einzelfallbezogen geprüft werden. Der beigefügten Auswertung können Sie jedoch das jeweilige Jahr eines Antrages chronologisch entnehmen. • Bei grün sowie hellgrün unterlegten Anträgen wurden amtliche Informationen ganz oder teilweise gewährt. • Bei rot unterlegten Anträgen erfolgte eine Informationsversagung. • Gelb unterlegte Anträge sind im Wege der sog. „sonstigen Erledigung“ abgeschlossen worden. Üblicherweise lagen zu den Anträgen keine amtlichen Informationen im BMBF vor. • Bei farblich nicht unterlegten Anträgen lag bis zum Stichtag grundsätzlich keine bestandskräftige Entscheidung des BMBF vor. Für nähere Auskünfte zu den beiden Anträgen aus den Jahren 2008 und 2006 wäre eine vertiefte Aktenrecherche notwendig. Derzeit ist nicht klar, ob die Akten nach Ablauf der verfügten Aufbewahrungsfristen bereits vernichtet worden sind. Mit Blick auf den gebührenrelevanten Verwaltungsaufwand wurde hiervon in Ihrem Sinne bis auf weiteres Abstand genommen. Eine Gebührenentscheidung ergeht gesondert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
GZ: Z15-18501/1(2024), IFG060 Die Gebühren betragen 56,00 Euro.
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
GZ: Z15-18501/1(2024), IFG060 Die Gebühren betragen 56,00 Euro.