Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen

eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht über alle bisherige…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#295834]
Datum
30. Dezember 2023 11:58
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295834/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az.: 13-0221/0001 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#295834]
Datum
29. Januar 2024 10:49
Status
Warte auf Antwort
Az.: 13-0221/0001 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> CH-<< Adresse entfernt >> Ihre Anfrage vom 30.12.2023 zu "Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen" [#295834] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 30.12.2023 an das Sozialministerium Baden-Württemberg, mit der Sie unter Berufung auf das LIFG um Zusendung „einer Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide“ bitten. Diesbezüglich teilen wir Ihnen mit, dass beim Sozialministerium Baden-Württemberg Anfragen nach dem IFG (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes) weder eingegangen sind noch beschieden wurden. Für den Fall, dass sich Ihre Anfrage entgegen dem Wortlaut auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und in diesem Kontext eingegangenen Anfragen bezogen haben sollte, verweisen wir vorsorglich auf die Landtagsdrucksache 17/5002 ("Anträge auf Akteneinsicht und Informationsweitergabe an die Landesregierung")<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5002_D.pdf>. Dort sind unter Ziffer 9 bis 11 die entsprechenden Übersichten - getrennt nach Legislaturperioden - enthalten. Da ein Großteil der Anfragen zudem über das Portal fragdenstaat.de gestellt werden, können Sie die entsprechenden Antworten für das Sozialministerium Baden-Württemberg [ Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/behoerde/8973/ministerium-fur-arbeit-und-sozialordnung-familie-frauen-und-senioren-baden-wurttemberg/>] im Übrigen auch dort einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort: Entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit, wie Sie schon…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#295834]
Datum
29. Januar 2024 11:57
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort: Entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit, wie Sie schon richtig vermutet haben, meinte ich LIFG-Anfragen und nicht IFG-Anfragen. Die Drucksache ist mir allerdings zu unspezifisch, da aus ihr kein Zusammenhang zwischen dem Betreff der LIFG-Anfrage und dem Bescheidungsstatus abgelesen werden kann. Zudem werden zwar ein Grossteil, aber nicht alle Anfragen über FragDenStaat gestellt. Insofern bleibe ich bei meiner ursprünglichen beabsichtigen Anfrage und bitte um eine Übersicht aller bisherigen LIFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295834/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az.: 13-0221/0001 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#295834]
Datum
26. Februar 2024 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 13-0221/0001 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> CH-<< Adresse entfernt >> Ihre Anfragen vom 30.12.2023 und vom 29.01.2024 zu "Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen" [#295834] Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit einer ergänzenden Nachricht vom 29.01.2024 darum gebeten, dass Ihre ursprüngliche Anfrage umfassend beantwortet wird. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung: Eine von Ihnen gewünschte "Übersicht über alle bisherigen (L)IFG-Anfragen" liegt im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (Sozialministerium) nicht in der von Ihnen angefragten Form als amtliche Information im Sinne des § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vor. Entsprechende Anfragen werden im Sozialministerium nicht zentral bearbeitet, sondern den zuständigen Fachbereichen zur Bearbeitung direkt übersandt. Es existiert somit keine entsprechende Zusammenstellung mit den von Ihnen gewünschten Daten - Zuordnung "von Betreff/Anfrage und Entscheidung inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide". Solche Zusammenstellungen erfolgen situativ beispielsweise auf der Grundlage von parlamentarischen Anfragen und nach den von dortiger Seite gewünschten Informationen (siehe Landtagsdrucksache 17/5002 ("Anträge auf Akteneinsicht und Informationsweitergabe an die Landesregierung")<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5002_D.pdf>. Um die von Ihnen angefragten Informationen zu erhalten, müssten die betroffenen Fachbereiche im Sozialministerium für Vorgänge für einen Zeitraum von acht Jahren Aktenrecherchen durchführen. Dann müssten die Unterlagen überprüft und - um insbesondere den Vorgaben der §§ 5, 6 LIFG gerecht zu werden - anonymisiert werden, damit kein Rückschluss auf die Antragsberechtigten mehr erfolgen kann. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, können Sie einen Großteil der Anfragen und der Antworten des Sozialministeriums über das Portal fragdenstaat.de einsehen (Sozialministerium - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/behoerde/8973/ministerium-fur-arbeit-und-sozialordnung-familie-frauen-und-senioren-baden-wurttemberg/>. Entsprechend der Verordnung des Sozialministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (Gebührenverordnung Sozialministerium - GebVO SM<https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SMinGebVBW2013V4Anlage/part/G>) ist die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskunft gebührenfrei. In der GebVO SM wird eine "einfache schriftliche oder elektronische Auskunft" wie folgt definiert: "Einfach sind solche Fälle, bei denen die Gewährung des Informationszugangs der Auskunft gebenden Stelle anhand ihr unmittelbar zugänglicher Informationsquellen möglich ist, ohne dass dabei eine Auswertung von Archivgut, eine behördeninterne Abstimmung oder eine besondere rechtliche Wertung erforderlich ist." Die Beantwortung Ihrer Anfrage in dem von Ihnen gewünschten Umfang stellt demnach keine einfache Auskunft dar. Aufgrund des vorgenannten Aufwands für alle Fachbereiche im Sozialministerium, welche die entsprechenden Informationen aufzubereiten hätten, gehen wir - entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung vom 31. Oktober 2022<https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000038005/part/X> - von erheblichen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro aus, welche nicht durch über die Höchstgrenze von 500 Euro gemäß § 2 GebVO SM ausgeglichen werden können. Von unserer Seite wird daher die Beantwortung Ihrer Anfrage in der von Ihnen gewünschten Form auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 Nr. 3 und 5 LIFG abgelehnt, da die Bearbeitung Ihrer Anfrage einen für das Sozialministerium unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde und Sie - wie oben dargestellt - die Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei beim Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen