Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen

eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht über alle bisherige…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen [#295773]
Datum
29. Dezember 2023 15:28
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295773/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 29.12.2023 an …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.12.2023 zu "Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen" [#295773]
Datum
26. Januar 2024 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 29.12.2023 an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, mit der Sie unter Berufung auf das LIFG um Zusendung "einer Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide" bitten. Diesbezüglich teilen wir Ihnen mit, dass beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Anfragen nach dem IFG (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes) weder eingegangen sind noch beschieden wurden. Für den Fall, dass sich Ihre Anfrage entgegen dem Wortlaut auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und in diesem Kontext eingegangenen Anfragen bezogen haben sollte, verweisen wir vorsorglich auf die Landtagsdrucksache 17/5002 ("Anträge auf Akteneinsicht und Informationsweitergabe an die Landesregierung"<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5002_D.pdf>). Dort sind unter Ziffer 9 bis 11 die entsprechenden Übersichten - getrennt nach Legislaturperioden - enthalten. Da ein Großteil der Anfragen zudem über das Portal fragdenstaat.de gestellt wird, können Sie die entsprechenden Antworten für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (https://fragdenstaat.de/behoerde/15163/ministerium-fur-wirtschaft-arbeit-und-wohnungsbau-baden-wurttemberg/) im Übrigen auch dort einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit beim Stellen des Antrags: Wie Sie verm…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29.12.2023 zu "Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen" [#295773]
Datum
26. Januar 2024 13:39
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit beim Stellen des Antrags: Wie Sie vermutet haben, meinte ich LIFG-Anfragen. Jedoch bestehe ich weiterhin auf eine Übersicht all der LIFG-Anfragen, die bei Ihnen eingegangen sind, da die Drucksache lediglich eine statistische Übersicht liefert und das Portal FragDenStaat nicht alle Anfragen abdeckt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295773/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 26.01.2024, mit der Sie Ihre Anfrage…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.12.2023 zu "Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen" [#295773]
Datum
26. Februar 2024 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 26.01.2024, mit der Sie Ihre Anfrage vom 29.12.2023 gemäß § 7 Abs. 2 LIFG präzisieren. Dabei teilen Sie uns mit, dass Sie die Übersendung einer Übersicht über alle LIFG-Anträge wünschen. In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Übersicht über die im Wirtschaftsministerium eingegangenen LIFG-Anfragen ab dem 31.12.2020 bis zum 19.02.2024. Hinsichtlich der LIFG-Anfragen für den Zeitraum vom 30.12.2015 bis zum 30.12.2020 verweisen wir auf unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.05.2023 zur Übersendung der LIFG-Evaluationsdaten [#278899], die wir Ihnen mit Nachricht vom 13.06.2023 übermittelt haben. Das Evaluierungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass die im Bescheid vom 13.06.2023 getroffenen Aussagen weiterhin gültig sind. Des Weiteren begehren Sie die Übersendung der dazugehörigen "rechtskräftigen Bescheide". Dies wird auf Grundlage des § 9 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Nr. 5 LIFG abgelehnt. Eine Übermittlung aller bestandskräftigen LIFG-Bescheide würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG auslösen, denn diese liegen nicht gebündelt vor. Wie Sie dem LIFG-Leitfaden des Wirtschaftsministeriums, der Ihnen auf Ihre Anfrage hin am 11.05.2023 übermittelt wurde, entnehmen konnten, erfolgt die Bearbeitung der LIFG-Anträge dezentral im Wirtschaftsministerium. Eine Datenbank o.ä., in der alle bestandskräftigen Bescheide, die das Wirtschaftsministerium auf der Grundlage des LIFG erlassen hat, erfasst werden, existiert nicht. Um die gewünschten Bescheide zusammenzustellen, müssten die betroffenen Fachreferate im Wirtschaftsministerium, die inhaltlich für die Erstellung der Bescheide zuständig sind, eine aufwendige Aktenrecherche über den Zeitraum von acht Jahren durchführen. Alle Unterlagen müssten gesichtet und entsprechend den Vorgaben der §§ 5, 6 LIFG anonymisiert und teilweise geschwärzt werden, so dass Rückschlüsse auf die antragstellenden Personen und ggf. vorhandene Geschäftsgeheimnisse nicht mehr möglich sind. Aufgrund des vorgenannten Aufwands für alle Fachbereiche im Wirtschaftsministerium, welche die entsprechenden Informationen aufzubereiten hätten, gehen wir - entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung vom 31. Oktober 2022 - von erheblichen Kosten aus, welche somit nicht annähernd über die Höchstgrenze von 500 Euro gemäß Ziffer 26.2.3 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenverordnung des Wirtschaftsministeriums ausgeglichen werden könnten. Wie bereits in unserer Nachricht vom 26.01.2024 mitgeteilt, wird ein Großteil der Anfragen über das Portal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> gestellt. Dort können Sie die entsprechenden Antworten für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einsehen. Die Übermittlung aller "rechtskräftigen Bescheide" wird daher auf Grundlage des § 9 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 5 LIFG abgelehnt, da die Bearbeitung Ihrer Anfrage insofern einen für das Wirtschaftsministerium unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde und Sie sich die Informationen - wie oben dargestellt zumindest weit überwiegend - in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen