Übersicht über alle derzeit unter Ihrer Verklagung, Beiladung bzw. unter beantragter Kostenbeteiligung Ihrer Behörde geführten Gerichtsverfahren nach DSGVO-EU gegen Rechtsanwaltskanzleien

Übersicht über alle derzeit unter Ihrer Verklagung, Beiladung bzw. unter beantragter Kostenbeteiligung Ihrer Behörde geführten Gerichtsverfahren nach DSGVO-EU gegen Rechtsanwaltskanzleien

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Üb…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über alle derzeit unter Ihrer Verklagung, Beiladung bzw. unter beantragter Kostenbeteiligung Ihrer Behörde geführten Gerichtsverfahren nach DSGVO-EU gegen Rechtsanwaltskanzleien [#268586]
Datum
24. Januar 2023 23:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über alle derzeit unter Ihrer Verklagung, Beiladung bzw. unter beantragter Kostenbeteiligung Ihrer Behörde geführten Gerichtsverfahren nach DSGVO-EU gegen Rechtsanwaltskanzleien
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268586/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht über alle derzeit unter Ihrer Verklagung, Beiladung bzw. unter beantragter Kostenbeteiligung Ihrer Behörde geführten Gerichtsverfahren nach DSGVO-EU gegen Rechtsanwaltskanzleien [#268586]
Datum
25. Januar 2023 11:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 24.01.2023 – Anfrage #268586 Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 24.01.2023 – Anfrage #268586
Datum
3. Februar 2023 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,6 KB


Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Datum: 03.02.2023 Bearb.: Frau Beckers Durchwahl: 0211-38424-601 Az.: 62.1-690/23 Bezug: Ihre E-Mail vom 24.01.2023 – Anfrage #268586 Datenschutz bei Rechtsanwälten Ihre Anfrage über @fragdenstaat.de vom 24.01.2023 – #268586 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.01.2023. Darin haben Sie nach § 5 Abs. 2 IFG NRW folgende Informationen erbeten: „Übersicht über alle derzeit unter Ihrer Verklagung, Beiladung bzw. unter beantragter Kostenbeteiligung Ihrer Behörde geführten Gerichtsverfahren nach DSGVO-EU gegen Rechtsanwaltskanzleien“ Hierzu kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Ich beabsichtige den Antrag abzulehnen. Die beanspruchten Informationen sind bei uns nicht vorhanden. Soweit Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postadresse. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 24.01.2023 – Anfrage #268586 [#268586] Guten Tag, dann haben Sie - so ich Sie verstanden habe…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24.01.2023 – Anfrage #268586 [#268586]
Datum
4. Februar 2023 11:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dann haben Sie - so ich Sie verstanden habe - keinen Überblick. SIe argumentieren ja auch als Beklagte im Falle von Betroffenen (zufällig auch von Rechtsanwaltskanzleien) mit "Büroversehen" (c) nach fast einem halben Jahr der reaktionslosen Untätigkeit zu Beschwerden nach Art. 77 DSGVO-EU. Sie können den in Aussicht gestellten Bescheid ggf. gerne zur Weiterleitung als Antwort zu einer geplanten EIngaben an den Petitionsausschuss eines EU-Organs vorbereiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268586/