Übersicht über die für den sozialen Wohnungsbau eingesetzten Bundes- und Landesmittel

die Anlagen 4 (Übersicht über die für den sozialen Wohnungsbau eingesetzten Bundes- und Landesmittel) und 5 (Jährliche Berichterstattung zum Fördergeschehen
(Förderzusagen)) der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2021 der einzelnen Bundesländer.

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  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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Emma Kreipl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anlagen 4 (Übersicht über die für…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Emma Kreipl
Betreff
Übersicht über die für den sozialen Wohnungsbau eingesetzten Bundes- und Landesmittel [#269646]
Datum
7. Februar 2023 14:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anlagen 4 (Übersicht über die für den sozialen Wohnungsbau eingesetzten Bundes- und Landesmittel) und 5 (Jährliche Berichterstattung zum Fördergeschehen (Förderzusagen)) der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2021 der einzelnen Bundesländer.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Emma Kreipl Anfragenr: 269646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269646/
Mit freundlichen Grüßen Emma Kreipl

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte Frau Kreipl, für den Wohnungsbau ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Übersicht über die für den sozialen Wohnungsbau eingesetzten Bundes- und Landesmittel [#269646]
Datum
7. Februar 2023 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kreipl, für den Wohnungsbau ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zuständig, so dass ich Sie bitte, sich wegen Ihrer Anfrage dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen