Übersicht über die zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

eine Übersicht aller zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die der Bundesagentur für Arbeit zur Ermittlung der durchschnittlichen Kostensätze ab dem 1. Juli 2022 dienten.

Schützenswerte Informationen (Kosten je Maßnahmestunde?) aus den im August 2022 übersandten Templates können entfernt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht al…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über die zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung [#263262]
Datum
15. November 2022 09:43
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht aller zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die der Bundesagentur für Arbeit zur Ermittlung der durchschnittlichen Kostensätze ab dem 1. Juli 2022 dienten. Schützenswerte Informationen (Kosten je Maßnahmestunde?) aus den im August 2022 übersandten Templates können entfernt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263262/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Guten Tag << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >>, da Sie mit Ihrem Antrag nach dem…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Übersicht über die zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung [#263262]
Datum
6. Dezember 2022 16:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >>, da Sie mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Herausgabe von Informationen Dritter bitten, die ggf. als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis einzuordnen sind, werden Sie gebeten, Ihren Antrag nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG noch zu begründen. Da es sein kann, dass Ihr Antrag abzulehnen ist (ggf. auch teilweise durch Schwärzungen in der Liste) oder wegen des durch Schwärzungen bedingten erhöhten Verwaltungsaufwands Gebühren nach der IFG Gebührenverordnung erhoben werden müssen, werden Sie außerdem um Angabe eine zustellungsfähigen Postanschrift gebeten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits am 15. November 2022 geschrieben, verzichte ich auf schützenswerte Inf…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über die zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung [#263262]
Datum
8. Dezember 2022 11:49
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits am 15. November 2022 geschrieben, verzichte ich auf schützenswerte Informationen Dritter in der angeforderten Übersicht, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis einzuordnen sind. Eine Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG ist damit entbehrlich. Ich bitte um Übersendung der Übersicht per E-Mail, damit diese auch der Allgemeinheit auf der Plattform fragdenstaat.de zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte der Informationszugang tatsächlich gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Die monatlichen Meldungen erfolgen über ein standardisierte Format. Excel-Spalten mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können einfach gelöscht werden. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263262/
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, die für die Monatsmeldelist…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Übersicht über die zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung [#263262]
Datum
30. Dezember 2022 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, die für die Monatsmeldelisten zuständige Abteilung hat ermittelt, wieviel Aufwand es verursacht, in den von Ihnen erbetenen Übersichten mit den zugelassenen Maßnahmen seit dem 01.07.2022 die schützenswerten Informationen zu entfernen. Nach Ziffer 2.2 der Anlage zu § 1 IFGGebV beträgt der Gebührenrahmen bei der Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, 30 € bis 500 €. Die Zusammenstellung der gewünschten Informationen bei gleichzeitiger Prüfung, in welchem Umfang diese zugänglich gemacht werden können, wird einen geschätzten Aufwand von insgesamt sieben Stunden verursachen. Aufgrund von Medienbrüchen im Bereich der Monatsmeldelisten ist ein "einfaches Löschen" ganzer Excel-Tabellenspalten nicht möglich, sondern es müssen die Angaben einzeln gelöscht werden. Für die Bereinigung der Übersichten mit den FbW Maßnahmen nach § 81 SGB III ist ca. eine Stunde Zeitaufwand zu veranschlagen. Für die Bereinigung der Übersichten mit den MAbE Maßnahmen nach § 45 SGB III sind ca. 6 Stunden Zeitaufwand zu veranschlagen. Die entsprechenden Personal- und Sachkosten betragen in etwa 180-200 €. Mit Gebühren in dieser Höhe ist also zu rechnen. Für eine Befreiung oder Ermäßigung der Gebühren liegen keine Anhaltspunkte vor. Bitte teilen Sie mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrecht erhalten möchten. Wenn Sie die (bereinigten) Übersichten weiterhin erhalten möchten, ist eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des IFG-Bescheides sowie des Gebührenbescheides mit Blick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkungen und die Bestimmung der Rechtsbehelfsfristen sicherzustellen. Daher benötigen wir für vorab eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen, die Sie gerne Ihrerseits postalisch mitteilen können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte Ihnen ein frohes Jahr 2023 wünschen. Aufgrund der Erhebung von Gebühren verzichte ich auf …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über die zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung [#263262]
Datum
5. Januar 2023 08:15
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte Ihnen ein frohes Jahr 2023 wünschen. Aufgrund der Erhebung von Gebühren verzichte ich auf die Auskunft und ziehe mein Ersuchen damit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263262/