Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde, die den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens nach JI-Richtlinie in einigen Jahren abwarte(t), zum Urteil des EuGH vom 16.11.23, C 333/22,

Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde, die den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens nach JI-Richtlinien in einigen Jahren abwarte(t), zum Urteil des EuGH vom 16.11.23, C 333/22,

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  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde, die den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens nach JI-Richtlinie in einigen Jahren abwarte(t), zum Urteil des EuGH vom 16.11.23, C 333/22, [#301996]
Datum
5. März 2024 10:50
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde, die den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens nach JI-Richtlinien in einigen Jahren abwarte(t), zum Urteil des EuGH vom 16.11.23, C 333/22,
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301996/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
GeschZ 1391.293 - Ihre Anfrage vom 5.3.24 - #301996 Geschäftszeichen 1391.293 Guten Tag, zu Ihrer o.g. Anfrage e…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
GeschZ 1391.293 - Ihre Anfrage vom 5.3.24 - #301996
Datum
4. April 2024 12:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1391-293-3-zn.pdf
59,8 KB
Geschäftszeichen 1391.293 Guten Tag, zu Ihrer o.g. Anfrage erhalten Sie beigefügt ein Schreiben von Frau Pöschl. Mit freundlichen Grüßen

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AW: GeschZ 1391.293 - Ihre Anfrage vom 5.3.24 - #301996 [#301996] Guten Tag, danke, und schade, dass mitten im…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GeschZ 1391.293 - Ihre Anfrage vom 5.3.24 - #301996 [#301996]
Datum
4. April 2024 13:10
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, und schade, dass mitten im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Ihre seit längerem auf Abhilfe in einigen Jahren durch das Vertragsverletzungsverfahren wartende Behörde Geld für eine ordentliche Informationssammlungs- und Aktenführung verlangt, um die einfachen Informationen generell und zur Rolle Ihrer Behörde im Vertragsverletzungsverfahren zu beschaffen. Sinnvoll erscheint eine unterstützende Anfrage an EU-Organe, um zu überprüfen, wann Sie mitten im Vertragsverletzungsverfahren richtig nach der JI-Richtlinie die Betroffenen proaktiv aufklären und belehren lassen wollen, denn aus der JI-Richtlinie resultieren auch für Ihre Behörde Pflichten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 301996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301996/