Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen zur 8-stelligen €-Vertragsstrafe gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie: 1) Festbetrag 2) Vertragsstrage pro Kalendertag

Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen zur 8-stelligen €-Vertragsstrafe gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie: 1) Festbetrag 2) Vertragsstrage pro Kalendertag

StS’in Dr. Daniela Brückner (JM NRW) teilte am 27.9.23 im Rechtsausschuss des Landtags NRW in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/5468, mit,
"die EU habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland müsse eine achtstellige Vertragsstrafe zahlen. Ihres Wissens sei die Vertragsstrafe aufgeteilt: Zum einen müsse ein
Festbetrag, zum anderen eine gewisse Summe pro Tag gezahlt werden. Einige Bundes-
länder hätten bereits Landesgesetze verabschiedet. Nordrhein-Westfalen solle nicht
als letztes Land handeln"

Falls Sie wider Erwarten vortragen sollten, nicht alle informationelle Gedankenverköperungen in Ihrer Behörde generell und trotz Ihrer Informationsbeschaffungspflicht zu haben (wann haben Sie in Ihrer Behörde eine Hinweisgeberschutzstelle intern eingerichtet?), so bitte ich um die Beiladung weiterer Behörden zum Verfahren nach IFG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über informationelle Gedank…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen zur 8-stelligen €-Vertragsstrafe gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie: 1) Festbetrag 2) Vertragsstrage pro Kalendertag [#291953]
Datum
9. November 2023 14:43
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen zur 8-stelligen €-Vertragsstrafe gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie: 1) Festbetrag 2) Vertragsstrage pro Kalendertag StS’in Dr. Daniela Brückner (JM NRW) teilte am 27.9.23 im Rechtsausschuss des Landtags NRW in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/5468, mit, "die EU habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland müsse eine achtstellige Vertragsstrafe zahlen. Ihres Wissens sei die Vertragsstrafe aufgeteilt: Zum einen müsse ein Festbetrag, zum anderen eine gewisse Summe pro Tag gezahlt werden. Einige Bundes- länder hätten bereits Landesgesetze verabschiedet. Nordrhein-Westfalen solle nicht als letztes Land handeln" Falls Sie wider Erwarten vortragen sollten, nicht alle informationelle Gedankenverköperungen in Ihrer Behörde generell und trotz Ihrer Informationsbeschaffungspflicht zu haben (wann haben Sie in Ihrer Behörde eine Hinweisgeberschutzstelle intern eingerichtet?), so bitte ich um die Beiladung weiterer Behörden zum Verfahren nach IFG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291953/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
AW: 23-11-09_Antrag Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag
Datum
28. November 2023 14:40
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. November 2023 wird im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag ordnungsgemäß bekanntgeben zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift oder ersatzweise einer persönlichen E-Mail-Adresse, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz. Sollte ich bis zum 28. Dezember 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW (BDfI gegen BMI,) dürfen Sie nicht anlas…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
28. November 2023 18:18
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW (BDfI gegen BMI,) dürfen Sie nicht anlasslos personenbezogene Daten nach IFG auf Vorrat abfragen. Insofern beachten Sie auch den unionalen Datenminimierungsgrundsatz. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 291953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291953/
Bundesministerium der Justiz
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
29. November 2023 10:43
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragsteller:in >> davon ausgehend, dass Sie sich auf das - im Übrigen noch nicht rechtskräftige - Urteil des OVG Münster vom 15. Juni 2022 - 16 A 857/21 - (juris) beziehen, teile ich Ihnen ergänzend mit, dass feststeht, dass ich Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. November 2023 teilweise ablehnen werde. § 9 Absatz 1 IFG bestimmt u.a., dass eine Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, bekanntzugeben ist, vgl. dazu das Urteil des OVG Münster vom 15. Juni 2022 a.a.O. Rn. 68, 98. Um Ihnen diese Entscheidung über Ihren Antrag ordnungsgemäß bekanntgeben zu können, bitte ich nochmals um Mitteilung Ihrer Postanschrift oder ersatzweise einer persönlichen E-Mail-Adresse, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz. Soweit Sie lediglich an dem stattgebenden Teil der Entscheidung über ihren Antrag interessiert sind, bitte ich um einen Hinweis. Insoweit ist keine Mitteilung Ihrer Postanschrift oder ersatzweise einer persönlichen E-Mail-Adresse erforderlich. Sollte ich bis zum 28. Dezember 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag insgesamt nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Guten Tag, ich bitte - vorab - um die Zusendung des stattgebenden Teils Ihrer Entsc…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
29. November 2023 10:52
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte - vorab - um die Zusendung des stattgebenden Teils Ihrer Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 291953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291953/
Bundesministerium der Justiz
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
29. November 2023 13:38
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 9. November 2023 bitten unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sie um eine „Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen zur 8-stelligen €-Vertragsstrafe gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie: 1) Festbetrag 2) Vertragsstrafe pro Kalendertag“. Zudem fragen Sie, wann das BMJ eine Hinweisgeberschutzstelle intern eingerichtet hat. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Die Europäische Kommission hat am 14. März 2023 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der nicht rechtzeitigen Umsetzung der Richtlinie 1937/2019 („Whistleblower-RL“) vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, (Rechtssache C-149/23) eingereicht und darin finanzielle Sanktionen beantragt. Diese Klageschrift der Europäischen Kommission liegt im Bundesministerium der Justiz (BMJ) als amtliche Information ebenso vor wie weiterer darauf bezogener Schriftverkehr. Eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde im BMJ mit Wirkung zum 17. Dezember 2021 eingerichtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Guten Tag, danke! Dann würde ich gerne die IFG-Anfrage weiter spezifizieren - darf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
29. November 2023 14:00
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke! Dann würde ich gerne die IFG-Anfrage weiter spezifizieren - darf ich das direkt in Erwiderung auf Ihre Email machen, oder wäre Ihnen eine neue, separate Anfrage lieber? Ich begehre nämlich die Klageerwiderungsschrift. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 291953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291953/
Bundesministerium der Justiz
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
30. November 2023 12:17
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragsteller:in >> ich kann Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. November 2023, soweit ihm mit E-Mail vom 29. November 2023 nicht entsprochen wurde, auch unter Berücksichtigung Ihrer Mitteilung, dass Sie speziell die Übersendung der "Klageerwiderungsschrift" in der Rechtssache C-149/23 erbitten, nicht stattgeben. Um Ihnen diese Entscheidung samt Begründung ordnungsgemäß bekanntgeben zu können, ist die Angabe Ihrer Postanschrift oder ersatzweise einer persönlichen E-Mail-Adresse erforderlich, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz. Sollte ich bis zum 28. Dezember 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag - soweit noch nicht entschieden wurde - erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Guten Tag, wären Sie so freundlich, zumindest vorab mitzuteilen, ob es in der Sache…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
1. Dezember 2023 12:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wären Sie so freundlich, zumindest vorab mitzuteilen, ob es in der Sache seitens Deutschlands bisher eine klageerwidernde Korrespondenz gegeben hat?! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 291953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291953/
Bundesministerium der Justiz
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
1. Dezember 2023 16:10
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0365 Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Frage teile ich Ihnen mit, dass sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem EuGH zu den Vorwürfen geäußert hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 23-11-09_Antrag [#291953] Guten Tag, und vielen Dank. Im Zusammenhang mit meiner Anfrage vom 9.11.23 bitte i…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 23-11-09_Antrag [#291953]
Datum
3. Dezember 2023 10:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank. Im Zusammenhang mit meiner Anfrage vom 9.11.23 bitte ich unter Verweis auf die Kleine Anfrage vom 10.11.23 der CDU/CSU-Fraktion an die Bundesregierung (https://dserver.bundestag.de/btd/20/092/2009297.pdf) im Rahmen Ihrer insofern gesetzlich verankerten Informationsbeschaffungspflicht um die Beantwortung der dortigen Fragen, insbesondere Nr. 10-12. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 291953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291953/

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Bundesministerium der Justiz
Antrag [#291953] Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0386 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Antrag [#291953]
Datum
3. Januar 2024 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0386 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. Dezember 2023 teile ich Ihnen mit, dass die Vorabfassung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9297 - veröffentlicht ist: https://dserver.bundestag.de/btd/20/098/2009862.pdf Eines Zugangs auf Antrag bedarf es daher nicht, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. Mit freundlichen Grüßen