Übersicht über IT-Sicherheitsvorfälle der letzten 5 Jahre, u.a. auch als Dienstleister für die 3. Gewalt
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Liste aller IT-Sicherheitsvorfälle im Landesdatennetz und im Landesrechenzentrum der letzten fünf Jahre. Bitte inkludieren Sie folgende Details für jeden Vorfall mindestens:
+ Zeitpunkt
+ Kurzzusammenfassung
+ Schweregrad des Vorfalls
+ Zeitpunkt der ersten Reaktion (First-Response-Zeit)
+ Dauer des Vorfalls
+ Kreis der Betroffenen (siehe auch 2. und 4.)
+ sowie Maßnahmen und Vorkehrungen, die getroffen wurden, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.
2. Im Sinne der Transparenz und der bürgerschaftlichen Unterstützung der dritten staatliche Gewalt bei Fragen der IT-Infrastruktur, bitte ich um eine gesonderte Auflistung dieser Informationen bezüglich IT-Sicherheitsvorfälle im Bereich Ihrer Informations- und Kommunikationsdienstleistungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc.pp.
3. Die aktuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen als Informations- und Kommunikationsdienstleistungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc.pp und diesen Gerichten, Staatsanwaltschaften, etc.pp bzw. dem zuständigen Ministerium bzw. der zuständigen IT-Kontrollkommission.
4. In welcher Weise werden derzeit von IT-Sicherheitsvorfällen betroffene BürgerInnen über diese Vorfälle informiert? Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren BürgerInnen konkret informiert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum24. Mai 2023
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27. Juni 2023
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