Übersicht über Mitarbeiterzahl / Planstellen ausgewählter Referate

Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Mitarbeiter / Planstellen folgenden Referaten zugeordnet sind:

103
202

Herzlichen Dank vorab.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Mi…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Mitarbeiterzahl / Planstellen ausgewählter Referate [#295295]
Datum
20. Dezember 2023 14:44
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Mitarbeiter / Planstellen folgenden Referaten zugeordnet sind: 103 202 Herzlichen Dank vorab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295295/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachfolgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Übersicht über Mitarbeiterzahl / Planstellen ausgewählter Referate [#295295]
Datum
8. Januar 2024 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachfolgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. Dezember 2023, mit dem Sie um amtlich Information bitten hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeitenden bzw. Planstellen für die Referate 103 und 202 des BMFSFJ, ergeht folgender Bescheid Der Antrag wird wie folgt entschieden: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. I. Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dem Referat 101 sind 13 (Plan-)Stellen zugeordnet von denen derzeit zwölft besetzt sind. Dem Referat 202 sind zwölf (Plan-)Stellen zugeordnet, diese sind derzeit vollständig besetzt II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte um die Auskunft bzgl des Referates 103 gebeten. Sie haben mir …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über Mitarbeiterzahl / Planstellen ausgewählter Referate [#295295]
Datum
8. Januar 2024 16:37
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte um die Auskunft bzgl des Referates 103 gebeten. Sie haben mir die Planstellen / Mitarbeiter:innenzahl von 101 mitgeteilt. Könnten Sie das bitte nochmals überprüfen und ggf. richtig stellen? Herzlichen Dank vorab! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295295/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Es handelt sich hier um einen Tippfehler. Die…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Übersicht über Mitarbeiterzahl / Planstellen ausgewählter Referate [#295295]
Datum
9. Januar 2024 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Es handelt sich hier um einen Tippfehler. Die im Bescheid genannten Planstellen beziehen sich auf das Referat 103. Mit freundlichen Grüßen