Übersicht über Vordrucke

Tabellarische Übersicht über die existenten einheitlichen Vordrucke für die Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein (Nummer des Dokuments und Titel).
Die Herausgabe der Vordrucke selbst ist nicht Bestandteil dieser Anfrage.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    16. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tabellarische Übe…
An Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Vordrucke [#251458]
Datum
14. Juni 2022 21:36
An
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tabellarische Übersicht über die existenten einheitlichen Vordrucke für die Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein (Nummer des Dokuments und Titel). Die Herausgabe der Vordrucke selbst ist nicht Bestandteil dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251458/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie keine Anträge…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Übersicht über Vordrucke [#251458]
Datum
14. Juni 2022 21:36
Status
Warte auf Antwort
Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie keine Anträge oder entsprechende Dokumente mit einer normalen E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das DE-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/Serviceseiten/Impressum/DE_Mail/De_Mail_Hinweise.html> E-Mail-Anlagen E-Mail-Anlagen werden ggf. aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Rechtsangelegenheiten: In Rechtsangelegenheiten können Anträge und Schriftsätze durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach sowie über De-Mail eingereicht werden. Elektronische Dokumente sind insoweit mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder müssen von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 32a Abs. 4 StPO eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/index.html) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Link: https://justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php) wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1-1487595101896-016420509 sowie über De-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu erreichen.

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Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
Anfrage nach dem IZG-SH wegen Vordrucken der Staatsanwaltschaften hier: Ihr Auskunftsersuchen vom 14. Juni 2022 Mi…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
Betreff
Anfrage nach dem IZG-SH wegen Vordrucken der Staatsanwaltschaften hier: Ihr Auskunftsersuchen vom 14. Juni 2022
Datum
1. Juli 2022 07:14
Status
Anfrage abgeschlossen