Übersicht von Verfahren 2021, 2022, 2023 unter datenverarbeitender richterlicher Mitwirkung des Beh. DSB des Gerichts

Übersicht von Verfahren 2021, 2022, 2023 unter datenverarbeitender richterlicher Mitwirkung des Beh. DSB des Gerichts

Wurde Ihr Gericht im Rahmen der laufenden EU-weiten Untersuchung von strukturellen (Un-)Abhängigkeiten weisungsfreier Kontrollstellen untersucht?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Üb…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht von Verfahren 2021, 2022, 2023 unter datenverarbeitender richterlicher Mitwirkung des Beh. DSB des Gerichts [#280890]
Datum
11. Juni 2023 17:54
An
Landessozialgericht NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht von Verfahren 2021, 2022, 2023 unter datenverarbeitender richterlicher Mitwirkung des Beh. DSB des Gerichts Wurde Ihr Gericht im Rahmen der laufenden EU-weiten Untersuchung von strukturellen (Un-)Abhängigkeiten weisungsfreier Kontrollstellen untersucht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280890/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
11. Juni 2023 17:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: automatische Rückantwort [#280890] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht von Verfahren 202…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: automatische Rückantwort [#280890]
Datum
15. Juli 2023 10:58
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht von Verfahren 2021, 2022, 2023 unter datenverarbeitender richterlicher Mitwirkung des Beh. DSB des Gerichts“ vom 11.06.2023 (#280890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
15. Juli 2023 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
Antrag auf Informationszugang vom 11.06.2023 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 11.06.2023
Datum
24. Juli 2023 07:32
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 11.06.2023 [#280890] Guten Tag, danke für Ihr verspätetes Schreiben vom 24.…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 11.06.2023 [#280890]
Datum
6. August 2023 12:30
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihr verspätetes Schreiben vom 24.7.23, in welchem im Briefkopf unrichtig steht: "26.6.23". Nach Rechtsprechung des OVG NRW (derzeit beim BVerwG) sind anlasslose Abfragen von Daten zu einfachen Informationsfreiheitsanfragen, wie dieser, unionsrechtlich unzulässig. Ferner sind Nachteile bei Namensnennung denkbar. Ansonsten bitte ich mitten im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland um Hinweis, ob Sie schon nach dem am 2.7.23 in Kraft getreteten Hinweisgeberschutzgesetz eine entsprechende Stelle intern eingerichtet haben, damit sich zumindest Beschäftigte mit Hinweisen dorthin wenden können. Im Übrigen ist der Beh. Datenschutzbeauftragte des Gerichts zugleich Richter an Ihren Gericht und entwägt dort (ohne Unabhängigkeit von der DSGVO) eigenverantwortlich als Richter Mittel und Zwecke von Datenverarbeitungen ab (s. dazu die EuGH-Rechtsprechung aus 2023 zu möglichen "Interessenskonflikten", wenn DSB selbst Mittel und Zwecke der Datenverarbeitungen festlegen bzw. abwägen müssten). Freundliche Grüße Insofern bitte ich Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 280890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280890/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 11.06.2023 [#280890] Guten Tag, haben Sie wenigstens eine Hinweisgeberschut…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 11.06.2023 [#280890]
Datum
10. Dezember 2023 00:23
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie wenigstens eine Hinweisgeberschutzstelle in Folge des laufenden Klageverfahrens gegen Deutschland, C 149/23, und des HinSchG? Mit freundlichen Grüßen