Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans
Das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen sieht vor, dass die Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan jeweils nach 5 Jahren durch das das Bundesministerium für Digitales und Verkehr überprüft werden sollen (§4).
Als unmittelbar vom Projekt "0rtsumfahrung Unterjesingen" mit der Projektnummer B28-G70-BW des "Bundesverkehrswegeplans 2030" betroffener Bürger bitte ich um Auskunft, was die letzte Prüfung dieses Projektes ergeben hat und inwiefern eine Anpassung des Bundesverkehrswegeplanes erfoderlich ist.
Der lokalen Presse war zu entnehmen, dass eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit im Ort Unterjesingen wegen zu hoher Feinstaubwerte nun nicht mehr erforderlich sei, da sich die Luftqualität in den letzten Jahren wesentlich gebessert habe. Auch müssen die Erkenntnisse der letzten Jahre zum Klimawandel und der CO2-Bilanz von Groß-Baumaßnahmen in eine Neuberwertung einfließen.
Die Notwendigkeit zum Bau einer Ortsumfahrung erscheint nicht mehr gegeben, zumindest der vordringliche Bedarf besteht nach diesen Entwicklungen wohl kaum noch.
Sollte eine solche Überprüfung bislang nicht vorgenommen worden sein, bitte ich um Auskunft, wann ich mir deren Ergebnissen rechnen darf.
Warte auf Antwort
-
Datum3. April 2024
-
7. Mai 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!