Überwachung Bedarfsgegenstand

Ergebnisse der Untersuchung von Gesichtsmasken im Rahmen der risikoorientierten Überwachung oder des Monitorings der Sicherheit von Bedarfsgegenständen nach LFGB von 2020 bis heute. Teilen Sie mir bitte außer dem mit ob, wann und in welchem Umfang weitere Unterduchungen von Gesichtsmasken geplant sind. Sollten bislang keine Untersuchungen durchgeführt worden sein, bitte ich im Sinne des Verbraucherschutzes um Erläuterung. Erstmalig werden Gesichtsmasken bei fast allen Verbrauchern incl. Risikogruppen über längere Zeit angewendet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Mai 2022
  • Frist
    2. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ergebnisse der Un…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachung Bedarfsgegenstand [#250213]
Datum
31. Mai 2022 03:52
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse der Untersuchung von Gesichtsmasken im Rahmen der risikoorientierten Überwachung oder des Monitorings der Sicherheit von Bedarfsgegenständen nach LFGB von 2020 bis heute. Teilen Sie mir bitte außer dem mit ob, wann und in welchem Umfang weitere Unterduchungen von Gesichtsmasken geplant sind. Sollten bislang keine Untersuchungen durchgeführt worden sein, bitte ich im Sinne des Verbraucherschutzes um Erläuterung. Erstmalig werden Gesichtsmasken bei fast allen Verbrauchern incl. Risikogruppen über längere Zeit angewendet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250213/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Überwachung Bedarfsgegenstand [#250213]
Datum
31. Mai 2022 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 31.05.2022 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31. Mai 2022 an das Bundesministerium …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Überwachung Bedarfsgegenstand [#250213]
Datum
10. Juni 2022 11:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31. Mai 2022 an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BMEL ist für Ihre Anfrage nicht mehr zuständig und damit nicht mehr verfügungsberechtigte Behörde im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Thema "sonstige Bedarfsgegenstände“ - hier konkret Gesichtsmasken -, welches Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, fällt seit Dezember 2021 in die Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass m. W. das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich die Daten des Bundesweiten Überwachungsplanes und des Monitorings veröffentlicht. Möglicherweise liegen die von Ihnen erbetenen Informationen dort vor. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen