Überwachung der Geschwindigkeit in 30 Zone

Hallo! Ich habe vor einiger Zeit um eine Kontrolle der Geschwindigkeit in 30er Zone in Moosach Einingerstrasse gebeten.In letzter Zeit wird die Einigerstrasse zur Rennstrecke.Da sich in diesem Bereich Kindergartenkinder sowie Schulkinder bewegen wäre es schön dass man mal die Geschwindigkeit überprüft,dass gilt auch für die Wochenenden.MfG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Herwig Kowatsch
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo! Ich habe vor einiger Zeit u…
An Kommunale Verkehrsüberwachung München Details
Von
Herwig Kowatsch
Betreff
Überwachung der Geschwindigkeit in 30 Zone [#284244]
Datum
19. Juli 2023 12:05
An
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo! Ich habe vor einiger Zeit um eine Kontrolle der Geschwindigkeit in 30er Zone in Moosach Einingerstrasse gebeten.In letzter Zeit wird die Einigerstrasse zur Rennstrecke.Da sich in diesem Bereich Kindergartenkinder sowie Schulkinder bewegen wäre es schön dass man mal die Geschwindigkeit überprüft,dass gilt auch für die Wochenenden.MfG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Herwig Kowatsch Anfragenr: 284244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284244/ Postanschrift Herwig Kowatsch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herwig Kowatsch
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Juli 2023 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kommunale Verkehrsüberwachung München
Sehr geehrter Herr Kowatsch, die Eininger Straße wird von der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Rahmen der besteh…
Von
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Betreff
AW: Überwachung der Geschwindigkeit in 30 Zone [#284244]
Datum
3. August 2023 17:53
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kowatsch, die Eininger Straße wird von der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten regelmäßig zwecks Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen einsatzplanerisch berücksichtigt und durch unsere Messbediensteten entsprechend angefahren. Sofern vor Ort dann eine messtechnisch und messrechtlich geeignete Aufstellmöglichkeit für unser Messfahrzeug besteht, wird die Kontrollmaßnahme zur Erzielung gerichtsverwertbarer Geschwindigkeitsmessergebnisse selbstverständlich durchgeführt. Die zuletzt in der Eininger Straße durchgeführten Kontrollmaßnahmen ergaben insgesamt erfreulicherweise unterdurchschnittliche Beanstandungszahlen. Dennoch bleiben wir in der Eininger Straße – soweit machbar – im Rahmen unserer Möglichkeiten auch weiterhin aktiv, wobei wir die klassischen Schulwegzeiten, Bring- und Holzeiten bzw. Spielplatzbesuchszeiten auch weiterhin verstärkt berücksichtigen werden. Viele Grüße