Sehr geehrter Herr Beckmann,
Sie fragten, wie die Netzbetreiberprüfungen im Marktstammdatenregister ablaufen und bitte um interne Arbeitsanweisungen und entsprechende Richtlinien.
Hierzu gibt es keine ausgearbeiteten internen Anweisungen. Einen Ablaufplan des Vorgehens habe ich der Mail angehangen.
Der Prozess selbst wurde an verschiedenen Stellen den Netzbetreibern gegenüber öffentlich gemacht, Auszüge aus den Newslettern (abrufbar unter
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/infoNetzbetreiber.html) finden Sie nachfolgend sowie eine ausführliche Prozessbeschreibung.
Am Ende der E-Mail - nach der Prozessbeschreibung - habe ich Listen erstellt, wie viele Tickets erstellt und damit Prüfungen angemahnt wurden.
Zu guter Letzt möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine Netzbetreiberprüfung auch dann nicht als erfolgt gilt, wenn der Netzbetreiber bei der Prüfung der Daten Änderungsbedarf festgestellt hat und der Anlagenbetreiber diesen nicht bearbeitet. Der bemängelte Status liegt also nicht immer am Netzbetreiber. Auch die Anlagenbetreiber werden von uns bei unterlassener Korrektur zur Datenanpassung aufgefordert.
Außerdem habe ich Ihnen einen Ablaufplan der Verfahren als pdf angehangen. Soweit dieser personenbezogene Daten von Behördenmitarbeitern der Bundesnetzagentur enthält, wurden Namen und sonstige personenbeziehbare Daten unterhalb der Ebene der Referatsleiter geschwärzt, da sie für die Informationsgewährung unerheblich sind.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
[geschwärzt]
Leiter des Referates für erneuerbare Energien
Bundesnetzagentur
Vorgehen zur Überwachung der Netzbetreiberprüfung
Der Netzbetreiberprüfungsprozess
Im Rahmen der Registrierung einer neuen oder bestehenden Anlage im Markstammdatenregister (MaStR) wird der vom Anlagenbetreiber ausgewählte Anschlussnetzbetreiber automatisch von der Bundesnetzagentur aufgefordert, die vom Anlagenbetreiber registrierten Daten mit den Daten abzugleichen, die ihm zu der Anlage und zum Anlagenbetreiber vorliegen ("Netzbetreiberprüfung"). Der ausgewählte Netzbetreiber hat gemäß § 13 Absatz 2 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) einen Monat Zeit dieser Aufforderung nachzukommen und das entsprechende Ticket im MaStR zu bearbeiten. Bei Stromerzeugungseinheiten, die Teil einer EEG- oder KWK-Anlage sind, die eine Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Anspruch nehmen wollen, deren Höhe nicht durch Ausschreibungen ermittelt worden ist, beginnt die Frist zur Prüfung mit der Übermittlung des Inbetriebnahmeprotokolls durch den Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber, spätestens jedoch sechs Monate nach der Aufforderung der Bundesnetzagentur.
Der Netzbetreiberprüfungsprozess ist in verschiedene Teilschritte "Tickets" gegliedert. Der Prozess beginnt grundsätzlich bei der Registrierung einer Einheit mit dem Ticket:
1. "Netzbetreiberprüfung erforderlich"
Der Netzbetreiber ist zunächst an der Reihe, die vom Anlagenbetreiber registrierten Daten zu prüfen. Stellt er hierbei einen Korrekturbedarf fest, erstellt er einen Korrekturvorschlag. Dadurch schließt sich das erste Ticket. Es entsteht ein neues Ticket:
2. "Datenkorrektur erforderlich" / "Netzbetreiberkorrektur erforderlich" / "Betriebsstatuskorrektur erforderlich"
Nun ist der Anlagenbetreiber an der Reihe, den Korrekturvorschlag zu bearbeiten. Sobald er dies getan hat, schließt sich das zweite Ticket. Es entsteht ein drittes Ticket:
3. "Wiedervorlage nach Korrektur"
Der Netzbetreiber ist nun wieder an der Reihe. Er muss die Korrekturen des Anlagenbetreibers erneut überprüfen. Wenn nun alles in Ordnung ist, kann er die Prüfung abschließen und den Prozess damit beenden. Die Einheit gilt dann als "geprüft". Er kann den Anlagenbetreiber auch erneut zur Korrektur auffordern (Siehe 2.).
Wenn sich Anlagenbetreiber und Netzbetreiber bezüglich der Korrekturen nicht einig werden, haben beide die Möglichkeit die Bundesnetzagentur zur Klärung heranzuziehen. Das jeweilige Ticket schließt sich und ein neues Ticket entsteht:
"Klärung durch Bundesnetzagentur"
Bei der Bearbeitung hat der jeweilige Bearbeiter bei der Bundesnetzagentur die Wahl, ob er als nächstes den Anlagenbetreiber zur erneuten Korrektur oder den Netzbetreiber zur erneuten Prüfung heranziehen will. Das Ticket schließt sich und es entsteht ein neues Ticket:
"Wiedervorlage nach Klärung"
[cid:image005.jpg@01D96641.B96B3AA0]
Es gibt folglich:
- Tickets die durch den Anlagenbetreiber bearbeitet werden müssen (in Abbildung orange)
- Tickets die durch Netzbetreiber bearbeitet werden müssen (in der Abbildung blau) und
- Tickets die durch die Bundesnetzagentur bearbeitet werden müssen (in der Abbildung grau)
um den Status "geprüft" zu erreichen.
Da die Bearbeitung dieser Tickets in einigen Fällen nicht bzw. nicht fristgerecht erfolgt, ist es notwendig die Netzbetreiber erneut auf Ihre Pflicht hinzuweisen und diese ggf. auch durchzusetzen. Hierzu erfolgt zunächst eine erneute Aufforderung zur Bearbeitung des anstehenden Tickets im Rahmen des Netzbetreiberprüfungsprozesses per E-Mail. Wird dieser Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nachgekommen, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die Bearbeitung des nächsten anstehenden Tickets im Netzbetreiberprüfungsprozess durchzusetzen.
Dies hat nicht immer zur Folge, dass eine Einheit danach "abschließend geprüft" ist, da es sich nur um einen Teilschritt in einem größeren Prozess handelt, an dem in vielen Fällen die Anlagenbetreiber und auch die Bundesnetzagentur mitwirken müssen. Die Bundesnetzagentur führt daher auch Verwaltungsverfahren gegen Anlagenbetreiber, die im Rahmen der Netzbetreiberprüfung zu einer Datenkorrektur aufgefordert worden sind und dieser nicht fristgerecht nachgekommen sind.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Netzbetreiber eine Fristverlängerung für die Bearbeitung eines Tickets im Rahmen der Netzbetreiberprüfung zu beantragen, wenn eine fristgerechte Bearbeitung nicht möglich ist. Bisher wurden insgesamt ca. 54.000 Fristverlängerungsanträge gestellt, wovon 86% gewährt und 6% abgelehnt wurden. Die übrigen 8% wurden storniert oder zurückgezogen. Der häufigste Grund für die Notwendigkeit einer Fristverlängerung sind fehlende Unterlagen, die vom Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber eingereicht werden müssen und für die Netzbetreiberprüfung erforderlich sind (z.B. Inbetriebnahmeprotokoll).
Aktueller Stand
Der überwiegende Anteil der Netzbetreiberprüfungen (77 Prozent) ist aktuell bereits abgeschlossen. Die offenen Netzbetreiberprüfungen liegen, wie in der folgenden Abbildung ersichtlich, sowohl in der Zuständigkeit der Netzbetreiber (14 Prozent) als auch in der Zuständigkeit der Anlagenbetreiber (9 Prozent). Ein geringer Anteil der Netzbetreiberprüfungen liegt aktuell zur Klärung in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA).
[cid:image006.png@01D96641.B96B3AA0]
Von den insgesamt 490.971 Netzbetreiberprüfungen in der Zuständigkeit der Netzbetreiber sind 76 Prozent (372.336) für Einheiten mit einer Bruttoleistung kleiner 10 kW. Bei diesen Netzbetreiberprüfungen sieht die Bundesnetzagentur aktuell von Verwaltungsverfahren wegen Fristverstößen ab (siehe Erläuterungen im folgenden Kapitel "Vorgehen der Bundesnetzagentur"). Für die übrigbleibenden 98.947 Netzbetreiberprüfungen wurde bei 12.786 Netzbetreiberprüfungen eine Fristverlängerung gewährt, bei 16.756 ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und bei den restlichen Netzbetreiberprüfungen ist die Frist für die Prüfung aktuell noch nicht abgelaufen.
Vorgehen der Bundesnetzagentur
Da sich die Anzahl der nicht fristgerecht bearbeiteten Tickets auf mehrere Tausend beläuft, müssen mehrere Tausend Verfahren eingeleitet werden.
Diese Anzahl an unbearbeiteten Tickets, die mit Hilfe eines Verwaltungsverfahrens gegenüber Netzbetreibern und Anlagenbetreibern durchgesetzt werden müssten, ist "händisch" nicht zu bewältigen. Daher hat die Bundesnetzagentur einen Großteil des Prozesses automatisiert.
Zusätzlich werden die einzuleitenden Verfahren anhand der Wichtigkeit der Daten der Anlagen/Einheiten für energiewirtschaftliche und politische Prozesse priorisiert. Da Fehler in den Daten größerer Anlagen auch zu größeren Folgefehlern führen, ist die Datenrichtigkeit bei diesen Anlagen/Einheiten von besonderer Bedeutung. Offene Netzbetreiberprüfungstickets zu größeren Einheiten werden folglich zuerst vorangetrieben. Da auch der Zubau von erneuerbaren Energien von großem energiewirtschaftlichen und politischen Interesse ist, werden auch die Netzbetreiberprüfungen von neu in Betrieb genommenen Anlagen priorisiert.
Seit dem 7. Oktober 2020 führt die Bundesnetzagentur Verwaltungsverfahren gegen Netzbetreiber durch, die Netzbetreiberprüfungen für Neuanlagen nicht fristgerecht durchgeführt haben. Das Vorgehen sowie alle Verfahrensänderungen hat die Bundesnetzagentur mittels der Newsletter für Netzbetreiber öffentlich und transparent gemacht:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/newsletter/MaStR-SonderNewsletter%202020_Fristverst%C3%B6%C3%9Fe_aktualisiert.pdf
Im Januar 2021 wurde das Verwaltungsverfahren um die Bestandsanlagen erweitert:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/newsletter/MaStR-SonderNewsletter%202021_Fristverst%C3%B6%C3%9Fe_Bestandsanlagen.pdf
Im Oktober 2021 wird das Verfahren um die Tickets in der Kategorie "Wiedervorlage nach Klärung" und "Wiedervorlage nach Datenkorrektur" erweitert:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/newsletter/MaStR-SonderNewsletter%202021_Verwaltungsverfahren_Fristverst%C3%B6%C3%9Fe.pdf
Auch in den folgenden Newslettern ab 06/2021 wurden Änderungen am Verfahren bekannt gegeben. Eine Übersicht der genauen Priorisierung ist in der folgenden Tabelle in der Spalte "Betroffene Anlagen" dargestellt.
Übersicht Priorisierung der Verwaltungsverfahren gegen Netzbetreiber:
Stichtag der Auswertung
Priorisierung Anlagengröße
Priorisierung Datum der Inbetriebnahme
Priorisierung Tickets in Wiedervorlage
Betroffene Tickets im Rahmen des Netzbetreiber-prüfungsprozess
15.02.2023
Neuanlagen
> 10 kW
Bestandsanlagen
> 50 kW
Neuanlagen vor
15.07.2022
Tickets in Wiedervorlage die länger als 4 Monate nicht bearbeitet wurden.
16.756
09.11.2022
Neuanlagen
> 10 kW
Bestandsanlagen
> 70 kW
Neuanlagen vor 09.04.2022
Tickets in Wiedervorlage die länger als 4 Monate nicht bearbeitet wurden.
34.506
21.09.2022
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 70 kW
Neuanlagen vor 21.02.2022
Tickets in Wiedervorlage die länger als 4 Monate nicht bearbeitet wurden.
30.183
10.08.2022
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 70 kW
Neuanlagen vor 10.01.2022
Tickets in Wiedervorlage die länger als 4 Monate nicht bearbeitet wurden.
33.327
08.06.2022
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 80 kW
Neuanlagen vor 08.12.2021
Tickets in Wiedervorlage die länger als 6 Monate nicht bearbeitet wurden.
25.416
27.04.2022
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 90 kW
Neuanlagen vor 27.09.2021
Tickets in Wiedervorlage die länger als 8 Monate nicht bearbeitet wurden.
18.962
17.03.2022
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 100 kW
Neuanlagen vor 17.08.2021
Tickets in Wiedervorlage die länger als 10 Monate nicht bearbeitet wurden.
17.454
27.01.2022
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 100 kW
Neuanlagen vor 27.06.2021
Tickets in Wiedervorlage die länger als 12 Monate nicht bearbeitet wurden.
11.813
09.12.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 100 kW
Neuanlagen vor 09.05.2021
Tickets in Wiedervorlage die länger als 12 Monate nicht bearbeitet wurden.
9.503
04.11.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 100 kW
Neuanlagen vor 28.02.2021
Tickets in Wiedervorlage die länger als 18 Monate nicht bearbeitet wurden.
11.252
23.09.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 100 kW
Neuanlagen vor 31.01.2021
10.834
19.08.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
>150 kW
Neuanlagen vor 01.11.2020
9.367
23.06.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 250 kW
Neuanlagen vor 01.08.2020
7.866
19.05.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 500 kW
Neuanlagen vor 01.05.2020
6.670
13.04.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 1 MW
Neuanlagen vor 01.02.2020
5.422
25.02.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 2,5 MW
Neuanlagen vor 01.11.2019
4.176
21.01.2021
Neuanlagen
> 0
Bestandsanlagen
> 10 MW
Neuanlagen vor 01.09.2019
3.434
11.12.2020
Neuanlagen
> 0
Neuanlagen vor 01.07.2019
2.328
05.11.2020
Neuanlagen
> 0
Neuanlagen vor 01.05.2019
2.644
07.10.2020
Neuanlagen
> 0
Neuanlagen vor 01.03.2019
679
Übersicht über geführte Verwaltungsverfahren gegen Netzbetreiber:
Stichtag der Auswertung
Erinnerungs-E-Mails
Anordnungen
Androhungen von Zwangsgeld
Festsetzungen von Zwangsgeld
15.02.2023
726
211
88
12
09.11.2022
499
189
36
5
21.09.2022
611
181
41
7
10.08.2022
946
171
33
6
08.06.2022
621
117
33
3
27.04.2022
587
133
28
2
17.03.2022
541
111
21
3
27.01.2022
472
110
20
1
09.12.2021
512
141
17
0
04.11.2021
575
126
8
0
23.09.2021
521
99
13
2
19.08.2021
497
100
16
0
23.06.2021
436
96
9
0
19.05.2021
421
65
13.04.2021
247
45
25.02.2021
202
43
21.01.2021
202
32
11.12.2020
174
31
05.11.2020
225
26
07.10.2020
73
Übersicht über die von einem Verwaltungsverfahren betroffene Tickets bei Netzbetreibern:
Stichtag der Auswertung
Priorisierung Anlagengröße
Erinnerungs-E-Mails
Anordnungen
Androhungen von Zwangsgeld
Festsetzungen von Zwangsgeld
15.03.2023
< 180kw
785
301
45
6
24.01.2023
< 200 kW
748
279
33
19
30.11.2022
< 220 kW
607
142
86
13
13.10.2022
< 240 kW
391
475
85
8
07.09.2022
> 250 kW
1018
291
72
10
29.06.2022
> 250 kW
902
374
91
6
11.05.2022
> 265 kW
1042
425
48
4
30.03.2022
> 300 kW
1050
290
77
5
23.02.2022
> 400 kW
769
325
37
4
13.01.2022
> 500 kW
872
217
57
3
11.11.2021
>= 550 kW
803
333
67
2
27.09.2021
>= 600 kW
931
290
42
7
23.08.2021
>= 800 kW
998
425
81
5
01.07.2021
>= 1,5 MW
1131
515
88
27.05.2021
> 2 MW
1198
516
27.04.2021
> 5 MW
1100