Überwachung der Netzbetreiberprüfungen im MaStR

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Richtlinien/ interne Arbeitsanweisungen der Bundesnetzagentur zur Überwachung der fristgerechten Durchführung der Netzbetreiberprüfung im MaStR

Zum Hintergrund der Anfrage:
Aus den Daten des MaStR geht hervor das u.a. der Netzbetreiber "Stadtwerke Menden GmbH" für eine Vielzahl der solaren Erzeugungsanlage keine Netzbetreiberprüfung innerhalb von einem Monat gespeichert hat (351 Anlagen). Besonders große Diskrepanzen bestehen bei sog. Balkonkraftwerken mit einer Nennleistung <600VA, hier wurden überdurchschnittlich viele Netzbetreiberprüfungen nicht im MaStR verzeichnet.

Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse stellen nicht den Fokus dieser Anfrage dar und können gerne vor Übersendung geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Julian Beckmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Richtlinien/ interne Arbeitsanweis…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
Überwachung der Netzbetreiberprüfungen im MaStR [#272028]
Datum
3. März 2023 22:28
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Richtlinien/ interne Arbeitsanweisungen der Bundesnetzagentur zur Überwachung der fristgerechten Durchführung der Netzbetreiberprüfung im MaStR Zum Hintergrund der Anfrage: Aus den Daten des MaStR geht hervor das u.a. der Netzbetreiber "Stadtwerke Menden GmbH" für eine Vielzahl der solaren Erzeugungsanlage keine Netzbetreiberprüfung innerhalb von einem Monat gespeichert hat (351 Anlagen). Besonders große Diskrepanzen bestehen bei sog. Balkonkraftwerken mit einer Nennleistung <600VA, hier wurden überdurchschnittlich viele Netzbetreiberprüfungen nicht im MaStR verzeichnet. Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse stellen nicht den Fokus dieser Anfrage dar und können gerne vor Übersendung geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anfragenr: 272028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272028/ Postanschrift Julian Beckmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Beckmann, Sie fragten, wie die Netzbetreiberprüfungen im Marktstammdatenregister ablaufen und b…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Überwachung der Netzbetreiberprüfungen im MaStR [#272028] - Frag den Staat
Datum
3. April 2023 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beckmann, Sie fragten, wie die Netzbetreiberprüfungen im Marktstammdatenregister ablaufen und bitte um interne Arbeitsanweisungen und entsprechende Richtlinien. Hierzu gibt es keine ausgearbeiteten internen Anweisungen. Einen Ablaufplan des Vorgehens habe ich der Mail angehangen. Der Prozess selbst wurde an verschiedenen Stellen den Netzbetreibern gegenüber öffentlich gemacht, Auszüge aus den Newslettern (abrufbar unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/infoNetzbetreiber.html) finden Sie nachfolgend sowie eine ausführliche Prozessbeschreibung. Am Ende der E-Mail - nach der Prozessbeschreibung - habe ich Listen erstellt, wie viele Tickets erstellt und damit Prüfungen angemahnt wurden. Zu guter Letzt möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine Netzbetreiberprüfung auch dann nicht als erfolgt gilt, wenn der Netzbetreiber bei der Prüfung der Daten Änderungsbedarf festgestellt hat und der Anlagenbetreiber diesen nicht bearbeitet. Der bemängelte Status liegt also nicht immer am Netzbetreiber. Auch die Anlagenbetreiber werden von uns bei unterlassener Korrektur zur Datenanpassung aufgefordert. Außerdem habe ich Ihnen einen Ablaufplan der Verfahren als pdf angehangen. Soweit dieser personenbezogene Daten von Behördenmitarbeitern der Bundesnetzagentur enthält, wurden Namen und sonstige personenbeziehbare Daten unterhalb der Ebene der Referatsleiter geschwärzt, da sie für die Informationsgewährung unerheblich sind. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Leiter des Referates für erneuerbare Energien Bundesnetzagentur Vorgehen zur Überwachung der Netzbetreiberprüfung Der Netzbetreiberprüfungsprozess Im Rahmen der Registrierung einer neuen oder bestehenden Anlage im Markstammdatenregister (MaStR) wird der vom Anlagenbetreiber ausgewählte Anschlussnetzbetreiber automatisch von der Bundesnetzagentur aufgefordert, die vom Anlagenbetreiber registrierten Daten mit den Daten abzugleichen, die ihm zu der Anlage und zum Anlagenbetreiber vorliegen ("Netzbetreiberprüfung"). Der ausgewählte Netzbetreiber hat gemäß § 13 Absatz 2 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) einen Monat Zeit dieser Aufforderung nachzukommen und das entsprechende Ticket im MaStR zu bearbeiten. Bei Stromerzeugungseinheiten, die Teil einer EEG- oder KWK-Anlage sind, die eine Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Anspruch nehmen wollen, deren Höhe nicht durch Ausschreibungen ermittelt worden ist, beginnt die Frist zur Prüfung mit der Übermittlung des Inbetriebnahmeprotokolls durch den Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber, spätestens jedoch sechs Monate nach der Aufforderung der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiberprüfungsprozess ist in verschiedene Teilschritte "Tickets" gegliedert. Der Prozess beginnt grundsätzlich bei der Registrierung einer Einheit mit dem Ticket: 1. "Netzbetreiberprüfung erforderlich" Der Netzbetreiber ist zunächst an der Reihe, die vom Anlagenbetreiber registrierten Daten zu prüfen. Stellt er hierbei einen Korrekturbedarf fest, erstellt er einen Korrekturvorschlag. Dadurch schließt sich das erste Ticket. Es entsteht ein neues Ticket: 2. "Datenkorrektur erforderlich" / "Netzbetreiberkorrektur erforderlich" / "Betriebsstatuskorrektur erforderlich" Nun ist der Anlagenbetreiber an der Reihe, den Korrekturvorschlag zu bearbeiten. Sobald er dies getan hat, schließt sich das zweite Ticket. Es entsteht ein drittes Ticket: 3. "Wiedervorlage nach Korrektur" Der Netzbetreiber ist nun wieder an der Reihe. Er muss die Korrekturen des Anlagenbetreibers erneut überprüfen. Wenn nun alles in Ordnung ist, kann er die Prüfung abschließen und den Prozess damit beenden. Die Einheit gilt dann als "geprüft". Er kann den Anlagenbetreiber auch erneut zur Korrektur auffordern (Siehe 2.). Wenn sich Anlagenbetreiber und Netzbetreiber bezüglich der Korrekturen nicht einig werden, haben beide die Möglichkeit die Bundesnetzagentur zur Klärung heranzuziehen. Das jeweilige Ticket schließt sich und ein neues Ticket entsteht: "Klärung durch Bundesnetzagentur" Bei der Bearbeitung hat der jeweilige Bearbeiter bei der Bundesnetzagentur die Wahl, ob er als nächstes den Anlagenbetreiber zur erneuten Korrektur oder den Netzbetreiber zur erneuten Prüfung heranziehen will. Das Ticket schließt sich und es entsteht ein neues Ticket: "Wiedervorlage nach Klärung" [cid:image005.jpg@01D96641.B96B3AA0] Es gibt folglich: - Tickets die durch den Anlagenbetreiber bearbeitet werden müssen (in Abbildung orange) - Tickets die durch Netzbetreiber bearbeitet werden müssen (in der Abbildung blau) und - Tickets die durch die Bundesnetzagentur bearbeitet werden müssen (in der Abbildung grau) um den Status "geprüft" zu erreichen. Da die Bearbeitung dieser Tickets in einigen Fällen nicht bzw. nicht fristgerecht erfolgt, ist es notwendig die Netzbetreiber erneut auf Ihre Pflicht hinzuweisen und diese ggf. auch durchzusetzen. Hierzu erfolgt zunächst eine erneute Aufforderung zur Bearbeitung des anstehenden Tickets im Rahmen des Netzbetreiberprüfungsprozesses per E-Mail. Wird dieser Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nachgekommen, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die Bearbeitung des nächsten anstehenden Tickets im Netzbetreiberprüfungsprozess durchzusetzen. Dies hat nicht immer zur Folge, dass eine Einheit danach "abschließend geprüft" ist, da es sich nur um einen Teilschritt in einem größeren Prozess handelt, an dem in vielen Fällen die Anlagenbetreiber und auch die Bundesnetzagentur mitwirken müssen. Die Bundesnetzagentur führt daher auch Verwaltungsverfahren gegen Anlagenbetreiber, die im Rahmen der Netzbetreiberprüfung zu einer Datenkorrektur aufgefordert worden sind und dieser nicht fristgerecht nachgekommen sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Netzbetreiber eine Fristverlängerung für die Bearbeitung eines Tickets im Rahmen der Netzbetreiberprüfung zu beantragen, wenn eine fristgerechte Bearbeitung nicht möglich ist. Bisher wurden insgesamt ca. 54.000 Fristverlängerungsanträge gestellt, wovon 86% gewährt und 6% abgelehnt wurden. Die übrigen 8% wurden storniert oder zurückgezogen. Der häufigste Grund für die Notwendigkeit einer Fristverlängerung sind fehlende Unterlagen, die vom Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber eingereicht werden müssen und für die Netzbetreiberprüfung erforderlich sind (z.B. Inbetriebnahmeprotokoll). Aktueller Stand Der überwiegende Anteil der Netzbetreiberprüfungen (77 Prozent) ist aktuell bereits abgeschlossen. Die offenen Netzbetreiberprüfungen liegen, wie in der folgenden Abbildung ersichtlich, sowohl in der Zuständigkeit der Netzbetreiber (14 Prozent) als auch in der Zuständigkeit der Anlagenbetreiber (9 Prozent). Ein geringer Anteil der Netzbetreiberprüfungen liegt aktuell zur Klärung in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA). [cid:image006.png@01D96641.B96B3AA0] Von den insgesamt 490.971 Netzbetreiberprüfungen in der Zuständigkeit der Netzbetreiber sind 76 Prozent (372.336) für Einheiten mit einer Bruttoleistung kleiner 10 kW. Bei diesen Netzbetreiberprüfungen sieht die Bundesnetzagentur aktuell von Verwaltungsverfahren wegen Fristverstößen ab (siehe Erläuterungen im folgenden Kapitel "Vorgehen der Bundesnetzagentur"). Für die übrigbleibenden 98.947 Netzbetreiberprüfungen wurde bei 12.786 Netzbetreiberprüfungen eine Fristverlängerung gewährt, bei 16.756 ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und bei den restlichen Netzbetreiberprüfungen ist die Frist für die Prüfung aktuell noch nicht abgelaufen. Vorgehen der Bundesnetzagentur Da sich die Anzahl der nicht fristgerecht bearbeiteten Tickets auf mehrere Tausend beläuft, müssen mehrere Tausend Verfahren eingeleitet werden. Diese Anzahl an unbearbeiteten Tickets, die mit Hilfe eines Verwaltungsverfahrens gegenüber Netzbetreibern und Anlagenbetreibern durchgesetzt werden müssten, ist "händisch" nicht zu bewältigen. Daher hat die Bundesnetzagentur einen Großteil des Prozesses automatisiert. Zusätzlich werden die einzuleitenden Verfahren anhand der Wichtigkeit der Daten der Anlagen/Einheiten für energiewirtschaftliche und politische Prozesse priorisiert. Da Fehler in den Daten größerer Anlagen auch zu größeren Folgefehlern führen, ist die Datenrichtigkeit bei diesen Anlagen/Einheiten von besonderer Bedeutung. Offene Netzbetreiberprüfungstickets zu größeren Einheiten werden folglich zuerst vorangetrieben. Da auch der Zubau von erneuerbaren Energien von großem energiewirtschaftlichen und politischen Interesse ist, werden auch die Netzbetreiberprüfungen von neu in Betrieb genommenen Anlagen priorisiert. Seit dem 7. Oktober 2020 führt die Bundesnetzagentur Verwaltungsverfahren gegen Netzbetreiber durch, die Netzbetreiberprüfungen für Neuanlagen nicht fristgerecht durchgeführt haben. Das Vorgehen sowie alle Verfahrensänderungen hat die Bundesnetzagentur mittels der Newsletter für Netzbetreiber öffentlich und transparent gemacht: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/newsletter/MaStR-SonderNewsletter%202020_Fristverst%C3%B6%C3%9Fe_aktualisiert.pdf Im Januar 2021 wurde das Verwaltungsverfahren um die Bestandsanlagen erweitert: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/newsletter/MaStR-SonderNewsletter%202021_Fristverst%C3%B6%C3%9Fe_Bestandsanlagen.pdf Im Oktober 2021 wird das Verfahren um die Tickets in der Kategorie "Wiedervorlage nach Klärung" und "Wiedervorlage nach Datenkorrektur" erweitert: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/newsletter/MaStR-SonderNewsletter%202021_Verwaltungsverfahren_Fristverst%C3%B6%C3%9Fe.pdf Auch in den folgenden Newslettern ab 06/2021 wurden Änderungen am Verfahren bekannt gegeben. Eine Übersicht der genauen Priorisierung ist in der folgenden Tabelle in der Spalte "Betroffene Anlagen" dargestellt. Übersicht Priorisierung der Verwaltungsverfahren gegen Netzbetreiber: Stichtag der Auswertung Priorisierung Anlagengröße Priorisierung Datum der Inbetriebnahme Priorisierung Tickets in Wiedervorlage Betroffene Tickets im Rahmen des Netzbetreiber-prüfungsprozess 15.02.2023 Neuanlagen > 10 kW Bestandsanlagen > 50 kW Neuanlagen vor 15.07.2022 Tickets in Wiedervorlage die länger als 4 Monate nicht bearbeitet wurden. 16.756 09.11.2022 Neuanlagen > 10 kW Bestandsanlagen > 70 kW Neuanlagen vor 09.04.2022 Tickets in Wiedervorlage die länger als 4 Monate nicht bearbeitet wurden. 34.506 21.09.2022 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 70 kW Neuanlagen vor 21.02.2022 Tickets in Wiedervorlage die länger als 4 Monate nicht bearbeitet wurden. 30.183 10.08.2022 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 70 kW Neuanlagen vor 10.01.2022 Tickets in Wiedervorlage die länger als 4 Monate nicht bearbeitet wurden. 33.327 08.06.2022 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 80 kW Neuanlagen vor 08.12.2021 Tickets in Wiedervorlage die länger als 6 Monate nicht bearbeitet wurden. 25.416 27.04.2022 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 90 kW Neuanlagen vor 27.09.2021 Tickets in Wiedervorlage die länger als 8 Monate nicht bearbeitet wurden. 18.962 17.03.2022 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 100 kW Neuanlagen vor 17.08.2021 Tickets in Wiedervorlage die länger als 10 Monate nicht bearbeitet wurden. 17.454 27.01.2022 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 100 kW Neuanlagen vor 27.06.2021 Tickets in Wiedervorlage die länger als 12 Monate nicht bearbeitet wurden. 11.813 09.12.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 100 kW Neuanlagen vor 09.05.2021 Tickets in Wiedervorlage die länger als 12 Monate nicht bearbeitet wurden. 9.503 04.11.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 100 kW Neuanlagen vor 28.02.2021 Tickets in Wiedervorlage die länger als 18 Monate nicht bearbeitet wurden. 11.252 23.09.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 100 kW Neuanlagen vor 31.01.2021 10.834 19.08.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen >150 kW Neuanlagen vor 01.11.2020 9.367 23.06.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 250 kW Neuanlagen vor 01.08.2020 7.866 19.05.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 500 kW Neuanlagen vor 01.05.2020 6.670 13.04.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 1 MW Neuanlagen vor 01.02.2020 5.422 25.02.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 2,5 MW Neuanlagen vor 01.11.2019 4.176 21.01.2021 Neuanlagen > 0 Bestandsanlagen > 10 MW Neuanlagen vor 01.09.2019 3.434 11.12.2020 Neuanlagen > 0 Neuanlagen vor 01.07.2019 2.328 05.11.2020 Neuanlagen > 0 Neuanlagen vor 01.05.2019 2.644 07.10.2020 Neuanlagen > 0 Neuanlagen vor 01.03.2019 679 Übersicht über geführte Verwaltungsverfahren gegen Netzbetreiber: Stichtag der Auswertung Erinnerungs-E-Mails Anordnungen Androhungen von Zwangsgeld Festsetzungen von Zwangsgeld 15.02.2023 726 211 88 12 09.11.2022 499 189 36 5 21.09.2022 611 181 41 7 10.08.2022 946 171 33 6 08.06.2022 621 117 33 3 27.04.2022 587 133 28 2 17.03.2022 541 111 21 3 27.01.2022 472 110 20 1 09.12.2021 512 141 17 0 04.11.2021 575 126 8 0 23.09.2021 521 99 13 2 19.08.2021 497 100 16 0 23.06.2021 436 96 9 0 19.05.2021 421 65 13.04.2021 247 45 25.02.2021 202 43 21.01.2021 202 32 11.12.2020 174 31 05.11.2020 225 26 07.10.2020 73 Übersicht über die von einem Verwaltungsverfahren betroffene Tickets bei Netzbetreibern: Stichtag der Auswertung Priorisierung Anlagengröße Erinnerungs-E-Mails Anordnungen Androhungen von Zwangsgeld Festsetzungen von Zwangsgeld 15.03.2023 < 180kw 785 301 45 6 24.01.2023 < 200 kW 748 279 33 19 30.11.2022 < 220 kW 607 142 86 13 13.10.2022 < 240 kW 391 475 85 8 07.09.2022 > 250 kW 1018 291 72 10 29.06.2022 > 250 kW 902 374 91 6 11.05.2022 > 265 kW 1042 425 48 4 30.03.2022 > 300 kW 1050 290 77 5 23.02.2022 > 400 kW 769 325 37 4 13.01.2022 > 500 kW 872 217 57 3 11.11.2021 >= 550 kW 803 333 67 2 27.09.2021 >= 600 kW 931 290 42 7 23.08.2021 >= 800 kW 998 425 81 5 01.07.2021 >= 1,5 MW 1131 515 88 27.05.2021 > 2 MW 1198 516 27.04.2021 > 5 MW 1100