Überwachung des fließenden Verkehrs im LKR Minden-Lübbecke

Informationen über die Auswahl der Stellen (Unfallschwerpunkte) an denen die Stadt Minden Geschwindigkeitsüberwachungen durchführt.
- aktuell bekannte und regelmäßig überwachte Unfallschwerpunkte
- Anzahl der Unfälle in den letzten drei Jahren an diesen Unfallschwerpunkten, aufgelistet nach Unfallschwerpunkt
- bekannte oder vermeintliche Unfallgründe je Unfallschwerpunkt
- Anzahl und Art der Kontrollgeräte
- Kosten und Erträge der Überwachung kummuliert nach Jahr:
a.)
- Anschaffung Kontrollgerät
- laufende Kosten Kontrollgerät (Finanzierung, Betriebsmittel, techn. Überwachung)
- Personalkosten Bedienpersonal, inkl. Schulung, Fortbidung etc
- Wartung und Pflege
- Reparaturkosten
b.)
- Ertrag nach Kontrollstelle und Jahr
c.)
- Betriebszeiten der Kontrollgeräte und Personal in Stunden je Jahr

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Minden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachung des fließenden Verkehrs im LKR Minden-Lübbecke [#279275]
Datum
19. Mai 2023 18:56
An
Kommunalverwaltung Minden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die Auswahl der Stellen (Unfallschwerpunkte) an denen die Stadt Minden Geschwindigkeitsüberwachungen durchführt.<< Antragsteller:in >> - aktuell bekannte und regelmäßig überwachte Unfallschwerpunkte<< Antragsteller:in >> - Anzahl der Unfälle in den letzten drei Jahren an diesen Unfallschwerpunkten, aufgelistet nach Unfallschwerpunkt<< Antragsteller:in >> - bekannte oder vermeintliche Unfallgründe je Unfallschwerpunkt<< Antragsteller:in >> - Anzahl und Art der Kontrollgeräte<< Antragsteller:in >> - Kosten und Erträge der Überwachung kummuliert nach Jahr:<< Antragsteller:in >> a.) << Antragsteller:in >> - Anschaffung Kontrollgerät<< Antragsteller:in >> - laufende Kosten Kontrollgerät (Finanzierung, Betriebsmittel, techn. Überwachung) << Antragsteller:in >> - Personalkosten Bedienpersonal, inkl. Schulung, Fortbidung etc<< Antragsteller:in >> - Wartung und Pflege << Antragsteller:in >> - Reparaturkosten<< Antragsteller:in >> b.) << Antragsteller:in >> - Ertrag nach Kontrollstelle und Jahr<< Antragsteller:in >> c.)<< Antragsteller:in >> - Betriebszeiten der Kontrollgeräte und Personal in Stunden je Jahr Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279275/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Minden
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen, wie erbeten, den Eingang Ihres Antrages vom…
Von
Kommunalverwaltung Minden
Betreff
AW: Überwachung des fließenden Verkehrs im LKR Minden-Lübbecke [#279275]
Datum
22. Mai 2023 11:06
Status
Warte auf Antwort
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199 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen, wie erbeten, den Eingang Ihres Antrages vom 19.05.2023. Dieser wird durch den Bereich 2.23 – Verkehrsüberwachung – bearbeitet und Sie erhalten von dort nach Prüfung Auskunft zu Ihren Fraggestellungen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Minden
Sehr << Antragsteller:in >> dankend bestätige ich den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Infor…
Von
Kommunalverwaltung Minden
Betreff
Überwachung des fließenden Verkehrs im LKR Minden-Lübbecke [#279275]
Datum
1. Juni 2023 09:05
Status
Warte auf Antwort
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2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> dankend bestätige ich den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 19.05.2023. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachdienststelle kann ich Ihnen mitteilen, dass sich Ihr Anliegen in der Prüfung befindet. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Prüfung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Sofern Ihr Informationsanspruch bejaht wird, würden Ihnen innerhalb der im IFG NRW vorgesehenen Frist die erbetenen Auskünfte erteilt werden. Vorab mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für Amtshandlungen, die auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW vorgenommen werden, gemäß § 11 (1) IFG in der derzeitigen Fassung Gebühren erhoben werden. Die Gebühren und Auslagen richten sich nach dem Gebührentarif zu der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW in der derzeitigen Fassung. Es ist absehbar, dass die Erteilung der von Ihnen beantragten Auskünfte einen umfangreichen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Nach Tarifstelle 1.2 des Gebührentarifs ist bei Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand ein Gebührenrahmen von 10 - 500 EUR vorgesehen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine genauere Angabe zu der eventuellen Höhe der Gebühren vorab nicht möglich ist. Mit Kosten für Auslagen haben Sie nicht zu rechnen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie unter diesen Voraussetzungen an Ihrem Antrag nach dem IFG NRW festhalten möchten. Zu Ihren folgenden Fragen - Anzahl der Unfälle in den letzten drei Jahren an diesen Unfallschwerpunkten, aufgelistet nach Unfallschwerpunkt - bekannte oder vermeintliche Unfallgründe je Unfallschwerpunkt teile ich Ihnen mit, dass diese Daten nicht von der Stadt Minden vorgehalten werden. Ihre Anfrage wird daher diesbezüglich zuständigkeitshalber an die Kreispolizei Minden-Lübbecke, <<E-Mail-Adresse>>, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Information. Bevor ich größeren Aufwand verursa…
An Kommunalverwaltung Minden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überwachung des fließenden Verkehrs im LKR Minden-Lübbecke [#279275]
Datum
1. Juni 2023 09:23
An
Kommunalverwaltung Minden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Information. Bevor ich größeren Aufwand verursache würde ich zunächst die Antwort der Polizei abwarten. Sollten mir diese Auskünfte nicht ausreichen, würde ich nochmals auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279275/