Überwachung F & S Olympia GmbH & Co. KG

- Wann erfolgte die letzte Überwachung gemäß §17 Abs. 1 SGB VII des von der F&S Olympia GmbH betriebene BurgerKing-Filiale Hohenzollernring 38, 50672 Köln? Bitte übermitteln Sie den letzten Bericht.
- Wird der Unternehmer zusätzlich durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BGN betreut? Falls ja, bitte senden Sie mir die letzten Begehungsprotokolle zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wann erfolgte d…
An Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachung F & S Olympia GmbH & Co. KG [#260569]
Datum
10. Oktober 2022 16:09
An
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wann erfolgte die letzte Überwachung gemäß §17 Abs. 1 SGB VII des von der F&S Olympia GmbH betriebene BurgerKing-Filiale Hohenzollernring 38, 50672 Köln? Bitte übermitteln Sie den letzten Bericht. - Wird der Unternehmer zusätzlich durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BGN betreut? Falls ja, bitte senden Sie mir die letzten Begehungsprotokolle zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260569/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgende Auskünfte geben: - Der angefr…
Von
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Betreff
WG: Überwachung F & S Olympia GmbH & Co. KG [#260569]
Datum
9. November 2022 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgende Auskünfte geben: - Der angefragte Standort der Burger-King-Filiale, Hohenzollernring 38 in 50672 Köln, wird nicht durch den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) betreut. - Die letzte Betriebsbesichtigung im Rahmen unserer Überwachungs- und Beratungsaufgaben in dieser Betriebsstätte fand am 24. Januar 2020 statt. Eine Übermittlung des Besichtigungsberichts erfolgt nicht. Bei dem Besichtigungsbericht handelt es sich um ein Dokument, welches Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse neben ggf. weiteren personenbeziehbaren Daten beinhaltet. Damit umfasst diese Anfrage Angaben Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 IFG sowie § 6 IFG und muss entsprechend begründet werden (§ 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Überdies wäre hierzu in jedem Fall eine entsprechende Einwilligung vor Übermittlung einzuholen. Mit freundlichen Grüßen