Uferterrassen am Maybachufer

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Was ist der Plan für die Uferterrassen am Maybachufer (http://www.8punkt8.de/terrassen-am-maybachufer/). Diese wurden vor ca einem Jahr teilweise rückgebaut und mit Bauzäunen abgesperrt. Seitdem ist nichts mehr passiert. Werden diese saniert und wenn ja, wann?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Uferterrassen am Maybachufer [#242268]
Datum
2. März 2022 08:03
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was ist der Plan für die Uferterrassen am Maybachufer (http://www.8punkt8.de/terrassen-am-maybachufer/). Diese wurden vor ca einem Jahr teilweise rückgebaut und mit Bauzäunen abgesperrt. Seitdem ist nichts mehr passiert. Werden diese saniert und wenn ja, wann?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242268/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Uferterrassen am Maybachufer“ vom 02.03.2022 (…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Uferterrassen am Maybachufer [#242268]
Datum
5. April 2022 07:41
An
Bezirksamt Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Uferterrassen am Maybachufer“ vom 02.03.2022 (#242268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bezirksamt Neukölln
Terrassen am Maybachufer (Hobrecht- / Schinkestraße und in Berlin-Neukölln (OT Neukölln), Ihre E-Mail vom 02.03.2…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Terrassen am Maybachufer (Hobrecht- / Schinkestraße und in Berlin-Neukölln (OT Neukölln), Ihre E-Mail vom 02.03.2022
Datum
8. April 2022 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zur Ihrer E-Mail vom 02.03.2022 mit Ihrer Frage zu den Terrassen am Maybachufer (Hobrecht- / Schninkestraße und Liberdastraße) nehme ich wie folgt Stellung: Der Terrassenbelag aus Holz wurde auf Grund mangelnder Stand- und Verkehrssicherheit im Zeitraum vom 26.09. bis zum 28.09.2021 demontiert. Anschließend wurden die Terrassen zur Verkehrssicherung mit einem Bauzaun verschlossen. An den Terrassen fanden am 28.09.2021 die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 statt. Die entsprechenden Prüfberichte wurden dem Straßen- und Grünflächenamt am 10.12.2021 übergeben. Die Bauwerksprüfungen ergaben, dass nicht nur die Stand- und Verkehrssicherheiten der Terrassenbeläge sowie der Handläufe der Geländer aus Holz nicht mehr vorhanden sind. Weiterhin wurden Schäden an den Tragkonstruktionen aus Stahl auf Grund von Korrosion festgestellt. Auf Grund der beschriebenen Schäden ist eine grundhaften Sanierung der Terrassen am Maybachufer notwendig. Seit Jahresbeginn verfügt das Land Berlin über keinen beschlossenen Haushalt für das laufende Jahr 2022. Das bedeutet, dass das Straßen- und Grünflächenamt zur Zeit über keine finanziellen Mittel zur Durchführung neuer Baumaßnahmen verfügt. Der Zeitpunkt des Beschlusses des Haushaltes für das Land Berlin sowie die Höhe der dem Straßen- und Grünflächenamt zur Verfügung gestellten Finanzmittel entzieht sich leider meiner Kenntnis. Nach dem Beschluss eines Haushaltes durch das Land Berlin und bei einer Bereitstellung von entsprechenden Finanzmittel könnte eine grundhafte Sanierung der Terrassen am Maybachufer durchgeführt werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen