UFO Sichtungen in Deutschland

Vor einigen Jahren gab die Britische Regierung aufgrund des "Freedom of Information Act" (FOI) schätzungsweise 8500 Akten der Dokumentierungen von sogenannten "UFOs" - Unbekannten Flugobjekten frei. In diesem Sinne möchte ich von Ihnen wissen ob Ihnen ebenfalls solche Akten vorliegen, wenn ja, wo und wie erhält man Einsicht? Wenn nicht, wieso wird in der Bundesrepublik soetwas nicht dokumentiert?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2017
  • Frist
    7. November 2017
  • Ein:e Follower:in
Max Schirl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor einigen Jahr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Max Schirl
Betreff
UFO Sichtungen in Deutschland [#24868]
Datum
6. Oktober 2017 13:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor einigen Jahren gab die Britische Regierung aufgrund des "Freedom of Information Act" (FOI) schätzungsweise 8500 Akten der Dokumentierungen von sogenannten "UFOs" - Unbekannten Flugobjekten frei. In diesem Sinne möchte ich von Ihnen wissen ob Ihnen ebenfalls solche Akten vorliegen, wenn ja, wo und wie erhält man Einsicht? Wenn nicht, wieso wird in der Bundesrepublik soetwas nicht dokumentiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Max Schirl <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Max Schirl

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1440 Sehr geehrter Herr Schirl, im Bundesministerium des Innern liegen zu dieser Thematik keine Unte…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
UFO Sichtungen in Deutschland [#24868]
Datum
6. Oktober 2017 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1440 Sehr geehrter Herr Schirl, im Bundesministerium des Innern liegen zu dieser Thematik keine Unterlagen vor. Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/blob/408356/32b7d8a6d5868d7a585ba0b2488010c7/wd-11-148-09-pdf-data.pdf https://www.bundestag.de/blob/406336/741fdc9b7e96b9346e4e3414225b2835/wd-8-104-09-pdf-data.pdf Mit freundlichen Grüßen