UIG-Anfrage: Dokumente zum Umweltschutz

Antrag nach dem UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Titel sämtlicher Akten, die beim Bundesnachrichtendienst zum Umweltschutz vorhanden sind, darunter, aber nicht ausschließlich Rechtsgrundlagen, innerdienstliche Weisungen Umweltschutz, Rundschreiben undUmweltschadensfälle im BND. Zumindest in einer früheren Version des Aktenplans sind diese unter den Aktenzeichen 72-... zu finden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2017
  • Frist
    10. Februar 2017
  • 16 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der Titel …
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
UIG-Anfrage: Dokumente zum Umweltschutz [#19816]
Datum
8. Januar 2017 14:44
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der Titel sämtlicher Akten, die beim Bundesnachrichtendienst zum Umweltschutz vorhanden sind, darunter, aber nicht ausschließlich Rechtsgrundlagen, innerdienstliche Weisungen Umweltschutz, Rundschreiben undUmweltschadensfälle im BND. Zumindest in einer früheren Version des Aktenplans sind diese unter den Aktenzeichen 72-... zu finden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „UIG-Anfrage: Dokumente zum Umweltschutz“ vom 0…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: UIG-Anfrage: Dokumente zum Umweltschutz [#19816]
Datum
9. März 2017 07:49
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „UIG-Anfrage: Dokumente zum Umweltschutz“ vom 08.01.2017 (#19816) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesnachrichtendienst
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer Zuschrift vom 08. Januar 2017 bit…
Von
Bundesnachrichtendienst
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz
Datum
20. März 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer Zuschrift vom 08. Januar 2017 bitten Sie um Übersendung einer Übersicht der Titel sämtlicher Akten, die beim Bundesnachrichtendienst zum Umweltschutz vorhanden sind und verweisen auf eine frühere Version des Aktenplans, in dem diese unter dem Aktenzeichen 72-... zu finden seien. Nach Auslegung Ihres Antrags als Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gem. § 3 Umweltinformationsgesetz teilt der Bundesnachrichtendienst Ihnen mit, dass er nicht über eine Übersicht von Titeln von Akten zum Umweltschutz verfügt. Wir verweisen in dieser Angelegenheit auch auf unsere Schreiben vom 25. November 2016 und 03. Januar 2017 und bitten Sie von weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit abzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesnachrichtendienst, Heilmannstr. 30, 82049 Pullach einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#19816] --- vorab per E-Mail --- Az.: SIA/PAS - 54-75-P/0028/2017 …
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#19816]
Datum
27. März 2017 17:56
An
Bundesnachrichtendienst
Status
--- vorab per E-Mail --- Az.: SIA/PAS - 54-75-P/0028/2017 Ihr Bescheid vom 20. März 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen SIA/PAS - 54-75-P/0028/2017 vom 20. März 2017 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen meinen Antrag ab, da Sie nicht über eine Übersicht von Titeln von Akten zum Umweltschutz verfügten. Dabei verkennen Sie, dass die begehrten Information beim BND vorhanden sind und er in diesem Sinne gemäß § 2 Abs. 4 UIG auch über die Informationen verfügt. Ich bitte erneut um Zusendung der angefragten Informationen. Ansonsten werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesnachrichtendienst
Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, der Bundesnachrichtendienst (BND) erlässt folgenden W i d e r s …
Von
Bundesnachrichtendienst
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
9. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, der Bundesnachrichtendienst (BND) erlässt folgenden W i d e r s p r u c h s b e s c h e i d: 1. Ihr Widerspruch vom 27. März 2017 gegen den Bescheid des BND vom 20. März 2017 wird zurückgewiesen. 2. Der Widersrchsführer hat die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. Notwendige Aufwendungen des BND zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung sind nicht zu erstatten. 3. Dieser Widespruchsbescheid ergeht kostenfrei. Gründe: I. Mit Ihrem Widerspruch wenden Sie sich gegen die ablehnende Entscheidung des BND, Ihnen im Rahmen eines Antrages auf Zugang zu Umweltinformationen keine Übersicht von Titeln sämtlicher Akten, die beim Bundesnachrichtendienst zum Umweltschutz vorhanden sind, zur Verfügung zu stellen. Mit Schreiben vom 8. Januar 2017 (Bezug 1) baten Sie um Auskunft über eine Übersicht der Titel sämtlicher Akten, die beim Bundesnachrichtendienst zum Umweltschutz vorhanden sind. Dabei verwiesen Sie auf eine frühere Version des Aktenplans, in dem diese Übersicht unter dem Aktenzeichen 72- . .. Ihrer Auffassung nach zu finden sei. Mit Bescheid vom 20. März 2017 (Bezug 2) lehnte die im BND zuständige Stelle Ihren Antrag ab. Dabei verwies der BND auf seine zuvor in ähnlichen Angelegenheiten ergangenen Bescheide zu den Themen "Umweltbeauftragter" und "Weisungslage" und führte zur Begründung an, dass er über die von Ihnen begehrte Übersicht nicht verfüge. Mit E-Mail vom 27. März 2017 (Bezug 3) und einem Schreiben vom selben Tage (Bezug 4) legten Sie gegen diese ablehnende Entscheidung Widerspruch ein. Zur Begründung führen Sie an, dass die von Ihnen begehrten Informationen beim BND vorlägen und dieser gem. § 2 Abs. 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) auch über diese verfüge. II. Gemäß § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist der BND für die Entscheidung über Ihren Widerspruch zuständig. Der form- und fristgerecht eingelegte \Viderspruch ist zwar zulässig, jedoch unbegründet. Gem. § 113 Abs. 5 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) analog ist der Widerspruch begründet, soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsaktes rechtswidrig war und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt wird. 1 Der Bescheid des BND vom 20. März 2017 ist jedoch rechtmäßig und verletzt Sie daher nicht in Ihren Rechten. Denn ein Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen besteht nicht. 2 Gem. § 3 Abs. 1 S. 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 UIG verfugt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Daneben bleiben weitere Ansprüche auf Zugang zu Informationen unberührt. 3 Der BND verfügt jedoch ge,. § 2 Abs. 4 UIG über keine Übersicht der Titel sämtlicher Akten, die zum Umweltschutz vorhanden sind. Eine solche Liste ist entgegen Ihrer Auffassung im BND nicht vorhanden und kann Ihnen damit auch nicht zur Verfügung gestellt werden. 4 Weitere Ansprüche auf Zugang zu Informationen bestehen aus diesem Grund ebenfalls nicht. 5 Die Kostenentscheidung beruht auf§ 73 Abs. 3 S. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 3 VwVfG. Ihr Widerspruch ist mithin unbegründet und damit zurückzuweisen. [Rechtsbehelfsbelehrung] Im Auftrag
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Klage Klage
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
6. Juli 2017
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Klage
Bundesnachrichtendienst
Klageerwiderung im Anhang
Von
Bundesnachrichtendienst
Via
Briefpost
Betreff
Klageerwiderung
Datum
25. September 2017
Status
Warte auf Antwort
1,3 MB
im Anhang
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Stellungnahme zur Klageerwiderung
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme zur Klageerwiderung
Datum
9. Oktober 2017
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Bundesnachrichtendienst
Beschluss
Von
Bundesnachrichtendienst
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss
Datum
27. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesnachrichtendienst
Antwort Liste von Umweltinfos
Von
Bundesnachrichtendienst
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
25. Mai 2020
Status
Liste von Umweltinfos

Dokumente