UIG-Anfrage: Umweltinformationen zu Sprengstoffanschlag in Nürnberg

Antrag nach BayUIG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht sämtlicher Umweltinformationen, die dem Landesamt zum Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23. Juni 1999 vorliegen. Dazu zählen beispielsweise ballistische Gutachten und Gutachten zu den Beschaffenheiten des Tatorts.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Bayerischem Umweltinformationsgesetzes (BayUIG).

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach BayUIG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht sämtli…
An Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
UIG-Anfrage: Umweltinformationen zu Sprengstoffanschlag in Nürnberg [#26326]
Datum
28. Januar 2018 21:55
An
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayUIG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht sämtlicher Umweltinformationen, die dem Landesamt zum Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23. Juni 1999 vorliegen. Dazu zählen beispielsweise ballistische Gutachten und Gutachten zu den Beschaffenheiten des Tatorts. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Bayerischem Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23.06.1999) [Avira checked]
Von
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23.06.1999) [Avira checked]
Datum
31. Januar 2018 08:04
Status
Warte auf Antwort
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23.06.1999) [Avira checked] […
An Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23.06.1999) [Avira checked] [#26326]
Datum
28. April 2018 19:09
An
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „UIG-Anfrage: Umweltinformationen zu Sprengstoffanschlag in Nürnberg“ vom 28.01.2018 (#26326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 26326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23.06.1999) Sehr geehrter Herr Se…
Von
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23.06.1999)
Datum
3. Mai 2018
Status
Warte auf Antwort
71,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 28.01.2018 haben wir mit Schreiben vom 28.02.2018, das wir anliegend nochmals übersenden, reagiert. Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Ein Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß dem Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes besteht gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz schon deshalb nicht, weil das UIG für Landesbehörden nicht gilt (vgl. § 1 Abs. 2 UIG). 2. Soweit der Antrag auf das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) gestützt ist, weisen wir darauf hin, dass die Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz gemäß der Aufgabenzuweisung durch § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und Art. 3 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) dem Grunde nach keine erkennbaren Bezüge zu umweltbezogenen Sachverhalten, insbesondere zum Zustand von Umweltbestandteilen, zu Faktoren, die sich auf Umweltbestandteile auswirken, oder sonstigen in Art. 2 Abs. 2 BayUIG aufgeführten Tatbeständen aufweist. Um Ihr Anliegen weiter prüfen zu können, geben wir Ihnen Gelegenheit, den Antrag hinsichtlich der Art der begehrten Informationen zu präzisieren. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes grundsätzlich Kosten erhoben werden (Art. 12 BayUIG). Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23.06.1999) [#26326] Ihr Az.:…
An Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (Sprengstoffanschlag in Nürnberg am 23.06.1999) [#26326]
Datum
2. Juni 2018 18:23
An
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 11-244-S-941 001.3/584/14 Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meinen BayUIG-Antrag erkläre ich, dass ich um Übersendung derartiger Informationen zum Sprengstoffanschlag bitte, die einen direkten Bezug zur Umwelt aufweisen. Dazu gehören sämtliche Gutachten, die den Sprengstoff und seine Auswirkungen betreffen. Nach dem weiten Begriff der Umweltinformationen fallen diese unter das Gesetz. Ich bitte um abschließende Bescheidung des Antrags. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 26326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Ihr Antrag Sehr geehrter Herr Semsrott, die Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz gemäß der…
Von
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag
Datum
6. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
593,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz gemäß der Aufgabenzuweisung durch § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und Art. 3 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) weist dem Grunde nach keine erkennbaren Bezüge zu umweltbezogenen Sachverhalten, insbesondere zum Zustand von Umweltbestandteilen, zu Faktoren, die sich auf Umweltbestandteile auswirken, oder sonstigen in Art. 2 Abs. 2 BayUIG aufgeführten Tatbeständen auf. Gutachten der von Ihnen angeforderten Art liegen dem Landesamt deshalb nicht vor. Mit freundlichen Grüßen