UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht

Antrag nach dem UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Sämtliche Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte für das Jahr 2019, die die Sachgebietsschlüssel zum "Umweltrecht" betreffen.

=> Konkret sind das die Sachgebietsschlüssel mit der Nummer 10. Insbesondere 10 00, 10 10, 10 11, 10 12, 10 13, 10 20, 10 21, 10 22, 10 23, 10 30, 10 40, 10 50, 10 60, 10 70

=> in elektronischer und maschinenlesbarer Form

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es bei Umweltinformationen nicht auf die rechtliche Verfügungsgewalt (im Gegensatz zum IFG) ankommt.
Weiter sind hier Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG angefragt.

Es handelt sich bei Prozessen des Umweltrechts zweifelsohne um Informationen "über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken". Erfasst sind nach der weiten Auslegung des UIG damit auch Informationen "über" diese Maßnahmen und Tätigkeiten.

"Eines unmittelbaren Zusammenhanges der Daten mit der Umwelt bedarf (...) es nicht."
Urteil vom 23.02.2017 - BVerwG 7 C 31.15 Rn. 54+55

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem UIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Rohdaten der Ju…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207549]
Datum
31. Dezember 2020 14:20
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte für das Jahr 2019, die die Sachgebietsschlüssel zum "Umweltrecht" betreffen. => Konkret sind das die Sachgebietsschlüssel mit der Nummer 10. Insbesondere 10 00, 10 10, 10 11, 10 12, 10 13, 10 20, 10 21, 10 22, 10 23, 10 30, 10 40, 10 50, 10 60, 10 70 => in elektronischer und maschinenlesbarer Form Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es bei Umweltinformationen nicht auf die rechtliche Verfügungsgewalt (im Gegensatz zum IFG) ankommt. Weiter sind hier Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG angefragt. Es handelt sich bei Prozessen des Umweltrechts zweifelsohne um Informationen "über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken". Erfasst sind nach der weiten Auslegung des UIG damit auch Informationen "über" diese Maßnahmen und Tätigkeiten. "Eines unmittelbaren Zusammenhanges der Daten mit der Umwelt bedarf (...) es nicht." Urteil vom 23.02.2017 - BVerwG 7 C 31.15 Rn. 54+55 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207549/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in noch ergänzend zum UIG-Antrag vom 31.12.2020: Sollte der Informationszugang Ihres E…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207549]
Datum
4. Januar 2021 13:58
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in noch ergänzend zum UIG-Antrag vom 31.12.2020: Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, da der Aufwand sich unterhalb der Schwelle von 30 Minuten befinden wird und die Rohdaten wie gewünscht bereits elektronisch vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207549/
Statistisches Bundesamt
UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) Sehr geehrter Antragsteller/in Sie habe…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431)
Datum
28. Januar 2021 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 31. Dezember 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30431) eine Anfrage nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Sämtliche Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik für die Verwaltungsgerichte für das Jahr 2019, die die Sachgebietsschlüssel zum "Umweltrecht" betreffen, und zwar in elektronischer und maschinenlesbarer Form. Sie teilen mit, konkret handele es sich um die Sachgebietsschlüssel mit der Nummer 10, insbesondere 10 00, 10 10, 10 11, 10 12, 10 13, 10 20, 10 21, 10 22, 10 23, 10 30, 10 40, 10 50, 10 60, 10 70. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Eine über die Verfügungsbefugnis nunmehr hinausgehende Prüfung hat ergeben, dass es sich bei den uns zu der sogenannten Verwaltungsgerichtsstatistik (auf die sich Ihre Anfrage bezieht) vorliegenden Daten gar nicht um "Rohdaten" in diesem Sinne handelt. Die Erläuterung hierzu: Bei der Verwaltungsgerichtsstatistik handelt es sich um eine sogenannte koordinierte Länderstatistik nach § 3 Abs. 3 BstatG. Mit den Statistischen Ämtern der Länder besteht Einvernehmen über die Zulieferungen an das Statistische Bundesamt und darüber, dass unser Haus die Datenzulieferungen der Länder zum Bundesergebnis zusammenführt. Darüber hinaus besteht mit den Länderjustizministerien Einvernehmen, dass das Statistische Bundesamt anonymisierte Einzeldaten für Sonderauswertungen erhält, um die Aufgabe der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit dem Bundesamt für Justiz wahrzunehmen zu können. Die Daten für diese Länderstatistik werden zunächst von den Gerichten an die Statistischen Landesämter geliefert und anschließend von den Statistischen Landesämtern plausibilisiert und aufbereitet. Diese plausibilisierten und aufbereiteten Daten werden sodann von den Statistischen Landesämtern an das Statistische Bundesamt geliefert, das die Landesergebnisse zu einem Bundesergebnis zusammenstellt. Bei diesen anonymisierten Einzeldaten handelt es sich somit weder um "Rohdaten über Umweltinformationen" noch um Rohdaten im allgemeinen Sinne. Die Ein- und Durchführung der Verwaltungsgerichtsstatistik basiert auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder. Die Ergebnisse bilden insbesondere Geschäftsanfall und -erledigung bei den Verwaltungsgerichten, z.B. in den nach den bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder geregelten Sachgebieten, ab. Hierbei handelt es sich um Informationen z.B. zur Zahl und zur Erledigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren (u.a. in den Sachgebieten Umweltrecht, Energierecht, Umweltschutz etc.). Dem Statistischen Bundesamt liegen wie hier erläutert keine Rohdaten vor. Da die von Ihnen beantragten Informationen somit nicht vorliegen, ist Ihr Antrag abzulehnen. Darüber hinaus bestehen starke Zweifel daran, dass es sich bei den zur Verwaltungsgerichtsstatistik vorhandenen Daten um Umweltinformationen im Sinne des UIG handelt. Dies kann aber hier dahingestellt bleiben, da die von Ihnen beantragten "Rohdaten" nicht vorhanden sind. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) [#207549] Az.: A-IR/1010001001-IF304…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) [#207549]
Datum
28. Januar 2021 15:33
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: A-IR/1010001001-IF30431 Sehr geehrte Antragsteller/in mein Antrag bezieht sich auf die von Ihnen genannten "plausibilisierten und aufbereiteten Daten", die DeStatis von den Ländern erhält. Ich hoffe, dass diese Klarstellung hilft. Ich bitte insofern um Neubescheidung. Sie hätten im Übrigen auch einfach um Konkretisierung bitten können. Für mich sind auch diese Daten "Rohdaten", da auf diesen Daten Statistiken generiert werden. Möglicherweise hat eine Statistikbehörde hier ein andere Definition als die allgemeine Umgangssprache. Diese Daten liegen DeStatis zweifellos vor. Auf eine mögliche Verfügungsgewalt kommt es für Umweltinformationen nicht an. Insofern kann es nicht dahinstehen, ob es sich hier um Umweltinformationen handelt. Das ist hier der Fall, da es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht "eines unmittelbaren Zusammenhanges der Daten mit der Umwelt bedarf (...)" -Urteil vom 23.02.2017 - BVerwG 7 C 31.15 Rn. 54+55 Stattdessen handelt es sich bei Daten über Prozesse zum Umweltrecht per Definition um Daten "über" Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der UIG bezwecken. Soweit Sie hier den Begriff der "anonymisierten" Einzeldaten verwenden, ist dieser im Fall der angefragten Daten irreführend. Die von den Gerichten erhobenen Daten enthalten bereits bei Erhebung keine personenbezogenen Daten. Eine Anonymisierung ist insofern nicht nötig und möglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207549/
Statistisches Bundesamt
AW: [EXTERN]AW: UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) [#207549] Sehr geehrter …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) [#207549]
Datum
1. Februar 2021 11:47
Status
Sehr geehrter Antragsteller/in eine Neubescheidung nehmen wir nicht vor. Wir werten Ihre unten stehende Nachricht als einen neuen Antrag nach dem IFG, welcher sich nunmehr auf die genannten "plausibilisierten und aufbereiteten Daten" bezieht. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Justizgeschäftsstatstik (Az.: A-IR/1010001001-IF30444) Sehr geehrter Antragsteller/in wir be…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Justizgeschäftsstatstik (Az.: A-IR/1010001001-IF30444)
Datum
1. Februar 2021 11:52
Status
Sehr geehrter Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem UIG vom 28. Januar 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30444 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung: Justizgeschäftsstatstik (Az.: A-IR/1010001001-IF30444) [#207549] Az.: A-IR/1010001001-IF3…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung: Justizgeschäftsstatstik (Az.: A-IR/1010001001-IF30444) [#207549]
Datum
1. Februar 2021 12:15
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: A-IR/1010001001-IF30431 Sehr geehrte Antragsteller/in Ich stelle Antrag auf erneute Prüfung meines UIG-Antrag entsprechend § 6 Abs. 3 und Abs. 4 UIG. Zu den Gründen: Es handelt sich bei nicht um einen IFG-Antrag, da hier Umweltinformationen nach dem UIG angefragt sind. Eine Bescheidung nach IFG ist nicht möglich, da das UIG als spezialgesetzliche Regelung hier vorgreift. Die Konkretisierung nach § 4 Abs. 2 UIG habe ich inzwischen vorgenommen. Insofern ist Ihr Bescheid vom 28.1.2021 fehlerhaft, da Sie mir nicht - wie im § 4 UIG gesetzlich vorgesehen - Gelegenheit zur Konkretisierung gegeben haben. "Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben" - § 4 UIG Mit der nun vorgenommenen Konkretisierung meines UIG-Antrags, sollte einer korrekten Bescheidung nichts mehr im Wege stehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207549/
Statistisches Bundesamt
IFG 431: Justizgeschäftsstatstik (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) Sehr geehrteAntragsteller/in von unserer Seite wi…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG 431: Justizgeschäftsstatstik (Az.: A-IR/1010001001-IF30431)
Datum
2. Februar 2021 12:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in von unserer Seite wird eine Neubescheidung als nicht notwendig betrachtet. Zum einen ist Ihr Antrag (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30431) nicht wie von Ihnen dargestellt nach dem IFG beschieden worden, sondern nach dem UIG, wie der erste Satz des Bescheids und auch die weitere auf das UIG bezogene Argumentation erkennen lassen. Zum anderen war Ihr Antrag aus unserer Sicht nicht wie von Ihnen im Nachhinein geltend gemacht "zu unbestimmt" im Sinne des § 4 Abs. 2 S. 2 UIG. Im Gegenteil, bei "Rohdaten" handelt es sich um einen eindeutigen und konkreten Begriff, siehe hierzu entsprechende Definitionen beliebiger Wahl, z.B. bei Wikipedia. Anhand eines vorausgegangenen Bescheides, den Sie erhalten haben (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30430), in dem "Rohdaten" bereits erläutert worden sind, durften wir zudem davon ausgehen, dass Ihnen bekannt ist, was "Rohdaten" sind. Um jedoch Ihrem Wunsch zu entsprechen, werden wir nunmehr eine Neubescheidung anhand Ihrer "Konkretisierung" vornehmen. Wir machen darauf aufmerksam, dass für diese der Lauf der Monatsfrist mit Ihrer Konkretisierung erneut beginnt, wie dies bei einem neuen Antrag nach dem IFG ebenso der Fall wäre. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
AW: [EXTERN]AW: UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431)
Datum
2. Februar 2021 12:59
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten unsere Eingangsbestätigung vom 01.02.2021 sowie das hierbei vergebene Aktenzeichen A34/1010001001-IF30444 als gegenstandslos zu betrachten, da wir eine Neubescheidung vornehmen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]AW: UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) [#207549] Az.: A-IR/1010…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]AW: UIG-Bescheid 431: Rohdaten zum Umweltrecht (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) [#207549]
Datum
2. Februar 2021 14:11
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: A-IR/1010001001-IF30431 Sehr geehrte<< Anrede >> in der Nachricht vom 1.2.2021 sprachen Sie vom "neuen Antrag nach dem IFG". Darauf bezog sich dann meine Rückmeldung, dass ich keinen IFG-Antrag gestellt habe. Vermutlich war Ihrerseits dann schlicht das "UIG" gemeint. Das ist ja kein Problem. Grundsätzlich sei angemerkt, dass sich ein UIG/IFG-Antragsteller immer im Informationsdefizit gegenüber der Behörde befindet. Ein Antragsteller weiß naturgemäß nicht um die exakte Art und Weise der vorhandenen Informationen. Da ich aus diesem Grund "Rohdaten" angefragt hatte, stellt eine Ablehnung ohne vorherige Nachfrage nach einer Konkretisierung m.E. eine überzogene Anforderung an die Art der angefragten Umweltinformationen dar. Den Fehler nach "Rohdaten" statt "Daten" zu fragen werde __ich__ zukünftig nicht mehr machen. Ich bitte Sie dennoch bei anderen Anfragen im Sinne der Bürger wenigstens um eine Konkretisierung zu bitten. Der vorausgegangene Bescheid war im Übrigen nicht vor dem 31.12. ergangen. Insofern war es mir nicht möglich, den Begriff der "Rohdaten" anders zu wählen. Mir fehlte schlicht das Wissen, dass dieser Begriff sehr eng und nicht bürgerfreundlich auslegt würde. Die Nachrichten von heute verstehe ich nicht in Gänze: Im Abstand von 2 Minuten wird mir mitgeteilt, dass eine "Neubescheidung als nicht notwendig betrachtet" und dann, dass Sie "eine Neubescheidung vornehmen werden". Ich werde mich jetzt einfach mal überraschen lassen und hoffe auf baldige Zusendung der angefragten Umweltinformationen. Ich danke für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207549/
Statistisches Bundesamt
Neubescheidung 431: Justizgeschäftsstatstik (Az.: A-IR/1010001001-IF30431) Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Na…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Neubescheidung 431: Justizgeschäftsstatstik (Az.: A-IR/1010001001-IF30431)
Datum
22. Februar 2021 10:07
Status
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 1. Februar 2021 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30431) eine Anfrage nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. einen Antrag auf Neubescheidung an das Statistische Bundesamt gerichtet. Sie erläutern, dass Ihr Antrag hinsichtlich der von uns genannten "plausibilisierten und aufbereiteten Daten", die das Statistische Bundesamt von den Ländern erhält, konkretisiert wird. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Wie wir Ihnen im vorausgegangenen Bescheid bereits erläutert haben, basiert die Ein- und Durchführung der Verwaltungsgerichtsstatistik auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder. Die Ergebnisse bilden insbesondere Geschäftsanfall und -erledigung bei den Verwaltungsgerichten, z.B. in den nach den bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder geregelten Sachgebieten, ab. Bei diesen Daten handelt es sich folglich um Informationen z.B. zur Zahl und zur Erledigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren (u.a. in den Sachgebieten Umweltrecht, Energierecht, Umweltschutz etc.). Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG sind Umweltinformationen "alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume etc., gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG gehören hierzu auch Faktoren sowie Emissionen etc., die sich auf Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Die von Ihnen angefragten Informationen entsprechen keiner dieser beiden Definitionen. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG handelt es sich bei Umweltinformationen weiterhin um Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile i.S.d. Nr. 1 oder auf Faktoren i.S.d. Nr. 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen i.S.d. Nr. 1 bezwecken. Informationen z.B. zur Zahl und zur Erledigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren geben keine Auskunft über Maßnahmen oder Tätigkeiten im vorgenannten Sinne, auch dann nicht, wenn es sich um Verfahren in den Sachgebieten Umweltrecht, Energierecht, Umweltschutz etc. handelt. Die Aussagekraft dieser Informationen beschränkt sich rein auf Zahl und Erledigung entsprechender verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Zwar ist der Begriff der Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne des UIG weit auszulegen. Eine Aussage über z.B. die Aufnahme oder Einstellung eines Verfahrens in den vorgenannten Sachgebieten hat jedoch keine Aussagekraft über Maßnahmen oder Tätigkeiten mit (möglichen) Auswirkungen auf Umweltbestandteile oder Faktoren im vorgenannten Sinne. Insbesondere deshalb, weil sich diesen Zahlen der Justizgeschäftsstatistik keine Aussagen hinsichtlich von (möglichen) Auswirkungen auf die Umwelt entnehmen lassen. Bei Entscheidungen über z.B. Einstellung oder Aufnahme eines Verfahrens in den vorgenannten Sachgebieten handelt es sich ebenso nicht um Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen bewirken. Maßgeblich ist auf die umweltschützende Zielsetzung der Maßnahme oder Tätigkeit abzustellen. Eine solche Zielsetzung ist einer Entscheidung über z.B. Einstellung oder Aufnahme eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht immanent. Nach alledem handelt es sich bei den von Ihnen beantragten Informationen nicht um Informationen, die die Umwelt betreffen. Der geltend gemachte Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 1 S. 1 UIG ist demnach abzulehnen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem UIG Bund. Die bisherige Korresp…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht“ [#207549] [#207549]
Datum
9. März 2021 12:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem UIG Bund. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/207549/ Angefragt waren "Sämtliche Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte für das Jahr 2019, die die Sachgebietsschlüssel zum "Umweltrecht" betreffen". DeStatis spricht diesen angefragten Informationen den Umweltzusammenhang nach UIG ab und verweigert die Auskunft. Ich bin der Meinung, dass die Anfrage zu Unrecht abgelehnt wurde, weil es sich bei Prozessen des Umweltrechts zweifelsohne um Informationen "über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken" handelt. Erfasst sind nach der weiten Auslegung des UIG damit auch Informationen "über" diese Maßnahmen und Tätigkeiten. Beispielsweise sogenannte "Metadaten". Dazu auch höchstrichterlich: "Eines unmittelbaren Zusammenhanges der Daten mit der Umwelt bedarf (...) es nicht." Urteil vom 23.02.2017 - BVerwG 7 C 31.15 Rn. 54+55 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 207549.pdf Anfragenr: 207549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207549/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-700/005 II#0140 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht“ [#207549] [#207549] # 25-700/005 II#0140
Datum
1. April 2021 07:32
Status
geschwärzt
652,7 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-700/005 II#0140 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
# 25-700/005 II#0140 Sehr << Anrede >> Falls bereits geschehen: Können Sie mir die Aufforderung zur …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht“ [#207549] [#207549] # 25-700/005 II#0140 [#207549]
Datum
12. April 2021 10:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
# 25-700/005 II#0140 Sehr << Anrede >> Falls bereits geschehen: Können Sie mir die Aufforderung zur Stellungnahme, die an DeStatis versandt wurde, zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207549/
<< Anfragesteller:in >>
# 25-700/005 II#0140 Sehr << Anrede >> Ich bitte um Mitteilung eines Zwischenstandes sowie die Zusen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht“ [#207549] [#207549] # 25-700/005 II#0140 [#207549]
Datum
23. Juni 2021 08:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
# 25-700/005 II#0140 Sehr << Anrede >> Ich bitte um Mitteilung eines Zwischenstandes sowie die Zusendung (falls vorhanden) der Aufforderung zur Stellungnahme durch den BfDI. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207549/

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: # 25-700/005 II#0140 Seh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht“ [#207549] # 25-700/005 II#0140
Datum
29. Juni 2021 14:50
Status
geschwärzt
1,2 MB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: # 25-700/005 II#0140 Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen