UKASK - Tagung Aufarbeitung, Akten, Archive der Aufarbeitungskommission am 30.6.2022
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Innerhalb Ihres Amtes wurde die Aufarbeitungskommission eingerichtet. Das BMFSF hat auf meine Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/255606) mitgeteilt, dass dem Ministerium keine Transkription des Vortrages von Prof. Stephan Rixen vorliegt. Da UBSKM und UKASK unter dem Regime der Unabhängigkeit arbeiten gehe ich davon aus, dass dem Ministerium selbst tatsächlich keinerlei Unterlagen vorliegen. Dies müsst sich bei der UKASK anders darstellen, da eine Weiterarbeit an den Ergebnissen der Fachtagung nur möglich ist, wenn eine Verschriftlichung von Vorträgen und Diskussionsbeiträgen erfolgt.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente - Transkription, Protokoll oder ähnliches - welche den Inhalt des Vortrages von Prof. Stephan Rixen und der Diskussion betreffen. Zur weiteren Begründung verweise ich auf meinen unter https://fragdenstaat.de/a/255606 gestellten Antrag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten sowie um Beantwortung meiner Anfrage per e-mail und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum6. August 2022
-
10. September 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!