Ukraine Konflikt- Diplomatische Versuche

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Welche Versuche hat das Auswärtige Amt seit dem Frühjahr 2022 unternommen, um den Konflikt in der Ukraine auf diplomatischem Weg zu beenden?
Bitte teilen Sie mir mit:

- Datum oder Monat und Jahr
- Wer bzw. in welcher Funktion vom Auswärtigen Amt?
- Mit wem (Name oder Funktion) wurde aus der Ukraine oder aus Russland gesprochen?
- Wie war das Ergebnis des Gespräches?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2024
  • Frist
    15. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Versuche hat das Auswärtige Am…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ukraine Konflikt- Diplomatische Versuche [#300031]
Datum
13. Februar 2024 18:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Versuche hat das Auswärtige Amt seit dem Frühjahr 2022 unternommen, um den Konflikt in der Ukraine auf diplomatischem Weg zu beenden? Bitte teilen Sie mir mit: - Datum oder Monat und Jahr - Wer bzw. in welcher Funktion vom Auswärtigen Amt? - Mit wem (Name oder Funktion) wurde aus der Ukraine oder aus Russland gesprochen? - Wie war das Ergebnis des Gespräches?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300031/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ukraine Konflikt- Diplomatische Versuche [#300031]
Datum
14. Februar 2024 08:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular oder per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, die Ihnen eventuelle spätere Nachfragen erleichtert. Mit freundlichen Grüßen