Ukraine-Krieg

Anfrage an: Bundesrat

Finanziert oder beteiligt sich die Bundesrepublik an der Finanzierung von Soldaten und / oder Söldnern, die im Ukraine-Krieg eingesetzt werden (sollen).
Diese Frage gilt auch für Ausbildungskosten.
Falls eine solche Finanzierung stattfindet, bitte ich um Aufschlüsselung welche Gelder für welchen Zweck eingesetzt werden und wann dies durch wen legitimiert wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Finanziert oder beteiligt sich die Bu…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ukraine-Krieg [#269550]
Datum
6. Februar 2023 11:21
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Finanziert oder beteiligt sich die Bundesrepublik an der Finanzierung von Soldaten und / oder Söldnern, die im Ukraine-Krieg eingesetzt werden (sollen). Diese Frage gilt auch für Ausbildungskosten. Falls eine solche Finanzierung stattfindet, bitte ich um Aufschlüsselung welche Gelder für welchen Zweck eingesetzt werden und wann dies durch wen legitimiert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269550/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 6.2.2023. Der Bundesrat verfügt im …
Von
Bundesrat
Betreff
WG: Ukraine-Krieg [#269550]
Datum
23. Februar 2023 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 6.2.2023. Der Bundesrat verfügt im Rahmen seiner behördlichen Tätigkeit nicht über die von Ihnen angefragten Daten, so dass ich Ihnen dahingehend keine Auskunft geben kann. Die eigentliche Tätigkeit des Bundesrates als Verfassungsorgan unterliegt hingegen nicht der Auskunftspflicht nach § 1 Abs. 1 IFG. Dies betrifft auch die Beratungen zu Gesetzesvorhaben in den Ausschüssen des Bundesrates. Falls Sie wegen Ihrer Anfrage auf einem Bescheid bestehen, wird dieser aus den genannten Gründen negativ ausfallen. Grundsätzlich gibt der Bundesrat nach Möglichkeit auch bei Nichtvorliegen eines Anspruches Auskunft, in diesem Fall kann ich Ihnen aber nicht weiterhelfen, weil mir diese Informationen amtlich nicht vorliegen. Eine Übersicht über erfolgte Unterstützungsleistungen finden Sie aber etwa unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/2155792/d5b17793d5c779345d3fc056507b0a6e/2022-12-27-unterstuetzung-ukraine-breg-data.pdf?download=1 Dort sind alle Unterstützungsleistungen und unter anderem auch die durchgeführten Ausbildungen mit Teilnehmerzahlen aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen