Ukraine Ungarn

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Beantwortung meiner letzten Anfrage!

Bitte senden Sie mir daraufaufbauend Folgendes zu:

- Den letzten Sachstand/DKOR o.ä. zur ungarischen Position in der Ukrainekrise
- Den letzten Sachstand/DKOR/Vermerk o.ä. zum Atomkraftwerk Paks 1 oder zum geplanten Atomkraftwerk Paks 2 in Ungarn
- Der letzte Sachstand/Vermerk/Vorlage o.ä., der Ministerin Baerbock zum Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien/Bergkarabach vorgelegt wurde

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dieser Anfrage gerade noch um eine einfach Anfrage handelt, da es sich nur um drei einegrenzte Dokumente handelt. Personenbezogene Daten können, sofern erforderlich, geschwärzt werden!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner letzten Anfra…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ukraine Ungarn [#264176]
Datum
26. November 2022 21:53
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner letzten Anfrage! Bitte senden Sie mir daraufaufbauend Folgendes zu: - Den letzten Sachstand/DKOR o.ä. zur ungarischen Position in der Ukrainekrise - Den letzten Sachstand/DKOR/Vermerk o.ä. zum Atomkraftwerk Paks 1 oder zum geplanten Atomkraftwerk Paks 2 in Ungarn - Der letzte Sachstand/Vermerk/Vorlage o.ä., der Ministerin Baerbock zum Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien/Bergkarabach vorgelegt wurde Ich gehe davon aus, dass es sich bei dieser Anfrage gerade noch um eine einfach Anfrage handelt, da es sich nur um drei einegrenzte Dokumente handelt. Personenbezogene Daten können, sofern erforderlich, geschwärzt werden! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264176/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.11.2022 (Diverse Sachstände); Vg. 488-2022 Sehr <…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.11.2022 (Diverse Sachstände); Vg. 488-2022
Datum
28. November 2022 17:10
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.11.2022 (Diverse Sachstände); Vg. 488-2022 Sehr <…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.11.2022 (Diverse Sachstände); Vg. 488-2022
Datum
20. Dezember 2022 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihre o. g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zurück. Nach Rückmeldungen der betroffenen Arbeitseinheiten im Hause teile ich Ihnen mit, dass es sich nicht um eine einfache und damit gebührenfrei zu erteilende Auskunft handeln würde. Es konnten Dokumente im Sinne Ihrer Anfrage identifiziert werden. Aufgrund des sensiblen Inhalts müsste zunächst im Einzelnen geprüft werden, ob zum Schutz von öffentlichen Belangen gemäß § 3 IFG Daten ausgesondert werden müssten. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage würde daher deutlich mehr als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen. Damit handelt es sich auch nicht mehr um eine einfache Auskunftserteilung gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten in Anspruch nimmt, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich u. a. aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal- und Zeitaufwand. Nach einer ersten Schätzung müssten Sie mit Gebühren im unteren Bereich dieses Gebührenrahmens (mittlerer bis oberer zweistelliger Bereich) rechnen. Bitte teilen Sie mir bis zum 3. Januar 2023 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrecht erhalten und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung. Ihr Recht, die spätere Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt. Mit Übersendung Ihrer Kostenübernahmeerklärung bitte ich aufgrund Ihres Wohnsitzes im Ausland zudem um Mitteilung einer inländischen Postanschrift oder Bestimmung eines Zustellungsbevollmächtigten nebst Postanschrift in Deutschland. Alternativ behalte ich mir vor, die Bescheidung von der Leistung eines Vorschusses abhängig zu machen. Sollte mir bis zu dem genannten Datum keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass erst bei der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang Ihnen tatsächlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Dieses Schreiben beinhaltet ausdrücklich keine Zusage, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Mit freundlichen Grüßen