Ukraine Waffenlieferung

Warum liefern wir Waffen in die Ukraine?
Man wird damit an der Situation nichts verändern, man wird nur die Opferzahlen erhöhen.
Liefern wir auch Waffen in den Donbass?
Die letzten 8 Jahre haben wir da einen Krieg ignoriert.
Rund 15.000 Zivilisten sind dort durch den Angriffskrieg der Ukraine gestorben, weil wir sie nicht gedrängt haben, dass Minsk II Abkommen umzusetzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
  • 4 Follower:innen
M. Emgelke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum liefern wir…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
M. Emgelke
Betreff
Ukraine Waffenlieferung [#242419]
Datum
4. März 2022 07:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum liefern wir Waffen in die Ukraine? Man wird damit an der Situation nichts verändern, man wird nur die Opferzahlen erhöhen. Liefern wir auch Waffen in den Donbass? Die letzten 8 Jahre haben wir da einen Krieg ignoriert. Rund 15.000 Zivilisten sind dort durch den Angriffskrieg der Ukraine gestorben, weil wir sie nicht gedrängt haben, dass Minsk II Abkommen umzusetzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen M. Emgelke Anfragenr: 242419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242419/ Postanschrift M. Emgelke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen M. Emgelke
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V95 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 4. März 2022 S…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Ukraine Waffenlieferung [#242419]
Datum
4. März 2022 09:18
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V95 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 4. März 2022 Sehr geehrter Herr von Emgelke, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 4. März 2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Ukraine Waffenlieferung [#242419]
Datum
7. März 2022 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 4. März 2022 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/A5/V95 vom 4. März 2022 Sehr geehrter Herr Emgelke, zuständigkeitshalber habe ich Ihre Bürgeranfrage an das Bundeskanzleramt ( <<E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
M. Emgelke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine Waffenlieferung“ vom 04.03.2022 (#2424…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
M. Emgelke
Betreff
AW: WG: IFG / Ukraine Waffenlieferung [#242419]
Datum
6. April 2022 11:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine Waffenlieferung“ vom 04.03.2022 (#242419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen M. Emgelke

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V95 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: 1. Ihr Antrag vom 4. März 2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ukraine Waffenlieferung [#242419]
Datum
6. April 2022 12:53
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V95 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: 1. Ihr Antrag vom 4. März 2022 2. Mein Schreiben vom 4. März 2022 Sehr geehrter Herr von Emgelke, zu u.a. Ihrem Antrag vom 4. März 2022 (Bezug 1) habe ich Ihnen mit meinem Schreiben vom 4. März 2022 (Bezug 2) mitgeteilt, dass Ihr Antrag nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen abzielt und daher nicht vom IFG erfasst ist. Daher wurde Ihr Antrag wie bereits mitgeteilt zur weiteren Bearbeitung dem Bürgerdialog im Haus weitergegeben. Sie können sich daher zur Beantwortung Ihre weiteren Fragen gern dorthin wenden. Hierzu können Sie die E-Mail Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" verwenden oder das Kontaktformular im Internet nutzen: https://www.bmvg.de/de/kontakt. Mit freundlichen Grüßen