Ukraine - zivile Vertriebene, Tote und Schäden

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antworten auf folgende Fragen:

- Wieviele ukrainische Zivilpersonen wurden zwischen 2014 und heute (durch die ukrainische Armee) getötet und wieviele wurden vertrieben?

- Wieviele zivile Gebäude und Einrichtungen wurden in diesem Zeitraum (durch die ukrainische Armee) zerstört?

- Mit wievielen ukrainischen Zivilpersonen rechnet das Auswärtige Amt, die in den nächsten 12 Monaten (durch die ukrainische Armee) vertrieben oder getötet werden und welche Zerstörungen (durch die ukrainische Armee) an zivilen Gebäuden und Einrichtungen wird es in diesem Zeitraum (auch bedingt durch deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine) schätzungsweise noch geben?

BITTE,

- nur mit reinen Zahlen antworten.

- Schätzungen nur mit einer Toleranz von maximal 10%.

- Keine Erklärungen, Begründungen oder Schuldzuweisungen.

Es geht nicht darum den oder die Schuldigen festzustellen, sondern zu Lösungsfindungen beizutragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 2 Follower:innen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf folgende Fragen: - W…
An Auswärtiges Amt Details
Von
A. H.
Betreff
Ukraine - zivile Vertriebene, Tote und Schäden [#268904]
Datum
28. Januar 2023 14:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf folgende Fragen: - Wieviele ukrainische Zivilpersonen wurden zwischen 2014 und heute (durch die ukrainische Armee) getötet und wieviele wurden vertrieben? - Wieviele zivile Gebäude und Einrichtungen wurden in diesem Zeitraum (durch die ukrainische Armee) zerstört? - Mit wievielen ukrainischen Zivilpersonen rechnet das Auswärtige Amt, die in den nächsten 12 Monaten (durch die ukrainische Armee) vertrieben oder getötet werden und welche Zerstörungen (durch die ukrainische Armee) an zivilen Gebäuden und Einrichtungen wird es in diesem Zeitraum (auch bedingt durch deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine) schätzungsweise noch geben? BITTE, - nur mit reinen Zahlen antworten. - Schätzungen nur mit einer Toleranz von maximal 10%. - Keine Erklärungen, Begründungen oder Schuldzuweisungen. Es geht nicht darum den oder die Schuldigen festzustellen, sondern zu Lösungsfindungen beizutragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen A. H. Anfragenr: 268904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268904/ Postanschrift A. H. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen A. H.
Auswärtiges Amt
A. H., vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ukraine - zivile Vertriebene, Tote und Schäden [#268904]
Datum
30. Januar 2023 07:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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7,6 KB


A. H., vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden kann. Bitte wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, anhand derer Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen können. Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, da in allen Medien darauf hingewiesen wird, sich allseits (und nicht in…
An Auswärtiges Amt Details
Von
A. H.
Betreff
AW: Ukraine - zivile Vertriebene, Tote und Schäden [#268904]
Datum
4. Februar 2023 09:00
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, da in allen Medien darauf hingewiesen wird, sich allseits (und nicht in, z.B. eventuell durch andere Staaten beeinflusste Medien und Informationen) zu informieren und ich des Weiteren davon ausgehe, dass das Auswärtige Amt (zur Lageeinschätzung) über entsprechende Angaben verfügt, habe ich an das Auswärtige Amt folgende Bitte geäußert: Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf folgende Fragen: - Wieviele ukrainische Zivilpersonen wurden zwischen 2014 und heute (durch die ukrainische Armee) getötet und wieviele wurden vertrieben? - Wieviele zivile Gebäude und Einrichtungen wurden in diesem Zeitraum (durch die ukrainische Armee) zerstört? - Mit wievielen ukrainischen Zivilpersonen rechnet das Auswärtige Amt, die in den nächsten 12 Monaten (durch die ukrainische Armee) vertrieben oder getötet werden und welche Zerstörungen (durch die ukrainische Armee) an zivilen Gebäuden und Einrichtungen wird es in diesem Zeitraum (auch bedingt durch deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine) schätzungsweise noch geben? BITTE, - nur mit reinen Zahlen antworten. - Schätzungen nur mit einer Toleranz von maximal 10%. - Keine Erklärungen, Begründungen oder Schuldzuweisungen. Es geht nicht darum den oder die Schuldigen festzustellen, sondern zu Lösungsfindungen beizutragen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen A. H. ------- Die Antwort lautete: A. H., vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden kann. Bitte wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, anhand derer Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [cid:image001.png@01D9347F.F2F8E8B0] Christian Lotz Ref. 505 (IFG-Team) Werderscher Markt 1, << Adresse entfernt >> Telefon: +49 (0)30–1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: +49 (0)30–1817-53351 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.auswaertiges-amt.de <http://www.auswaertiges-amt.de/> ü SAVE PAPER - THINK BEFORE YOU PRINT ---------- Somit wende ich mich hiermit an Sie, mir die entsprechenden Unterlagen und Informationen zukommen zu lassen, so dass ich diese in meiner Argumentation verwenden und belegen kann. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen A. H. <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 268904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/268904/upload/07b080782a98d2bfba09cb3913597f7745854e62/
Auswärtiges Amt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Februar 2023 09:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine - zivile Vertriebene, Tote und Schäden“ vom 28.01.2023 (#2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
A. H.
Betreff
AW: Ukraine - zivile Vertriebene, Tote und Schäden [#268904] [01b77ae8-4b66-4dfa-bdaf-04bf3475ad37] [#268904]
Datum
1. März 2023 11:30
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine - zivile Vertriebene, Tote und Schäden“ vom 28.01.2023 (#268904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen A. H.