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Umbau am Max-Planck-Gymnasium Bielefeld

-Antwort auf folgende Frage:
In den letzten Jahren wurden intensive Umbauarbeiten am Max-Planck-Gymnasium in Bielefeld durchgeführt.
Wie hoch sind die entstandenen Kosten?

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Wie setzen sich die Kosten zusammen?

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Wer hat die Kosten übernommen bzw. wer übernimmt die Kosten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umbau am Max-Planck-Gymnasium Bielefeld [#12677]
Datum
24. Januar 2016 01:51
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Antwort auf folgende Frage: In den letzten Jahren wurden intensive Umbauarbeiten am Max-Planck-Gymnasium in Bielefeld durchgeführt. Wie hoch sind die entstandenen Kosten? -Antwort auf folgende Frage: Wie setzen sich die Kosten zusammen? -Antwort auf folgende Frage? Wer hat die Kosten übernommen bzw. wer übernimmt die Kosten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Umbau am Max-Planck-Gymnasium Bielefel…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umbau am Max-Planck-Gymnasium Bielefeld [#12677]
Datum
26. Februar 2016 19:37
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Umbau am Max-Planck-Gymnasium Bielefeld" vom 24.01.2016 (#12677) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das Amt für Schule weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß Ihr S…
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Umbau am Max-Planck-Gymnasium Bielefeld [#12677]
Datum
29. Februar 2016 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das Amt für Schule weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß Ihr Schulamt für die Stadt Bielefeld Geschäftsstelle des Schulamtes für die Stadt Bielefeld, 400.24 Neues Rathaus Niederwall 23 Flur C, Raum 345 33602 Bielefeld <<E-Mail-Adresse>> Fax Schulamt 0521 / 51 - 66 46 Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.inklusion-schule-bielefeld.de! - Ab sofort gibt`s die Internetseite auch als App für Smartphone und Tablet -

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Schulamt für die Stadt Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in die aktuell möglichen Antworten auf Ihre Fragen finden Sie unten in Ihrer Anfrage. Für…
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
Umbau am Max-Planck-Gymnasium Bielefeld [#12677]
Datum
29. Februar 2016 11:28
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die aktuell möglichen Antworten auf Ihre Fragen finden Sie unten in Ihrer Anfrage. Für diese Auskünfte werden keine Kosten berechnet. Mit freundlichem Gruß Georg Müller Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Amt für Schule Tel. 0521 / 51-6949 Fax 0521 / 51-3676 mobil 0171 / 9734112 Betreff: Umbau am Max-Planck-Gymnasium Bielefeld [#12677] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Antwort auf folgende Frage: In den letzten Jahren wurden intensive Umbauarbeiten am Max-Planck-Gymnasium in Bielefeld durchgeführt. Wie hoch sind die entstandenen Kosten? Immobilienservice der Stadt Bielefeld: Die entstandenen Kosten lassen sich noch nicht abschließend beziffern, da die Baumaßnahmen noch nicht vollständig schlussgerechnet sind.. -Antwort auf folgende Frage: Wie setzen sich die Kosten zusammen? Immobilienservice: Die Kosten setzen sich hauptsächlich aus Bauleistungen und Architekten-/Ingenieurleistungen zusammen. -Antwort auf folgende Frage? Wer hat die Kosten übernommen bzw. wer übernimmt die Kosten? Amt für Schule der Stadt Bielefeld: Die Kosten hat die Stadt Bielefeld getragen und dafür auch Mittel aus der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Bildungspauschale verwendet. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.