Umbau Gaslaternen 10713 Berlin Mannheimer Straße

Nach Umbau ( Gaslaternen ) vom 8.Juni bis 12.Juni 2020 hat man in der Mannheimer Str. 13 bis 14a einfach 4 Stück Baustellen-Halteverbotsschilder vergessen zu entfernen. Meiner Information nach sollte dies immer zeitnah geschehen. Wann werden die vergessenen entsorgt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
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Betreff
Umbau Gaslaternen 10713 Berlin Mannheimer Straße [#192121]
Datum
6. Juli 2020 13:15
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Umbau ( Gaslaternen ) vom 8.Juni bis 12.Juni 2020 hat man in der Mannheimer Str. 13 bis 14a einfach 4 Stück Baustellen-Halteverbotsschilder vergessen zu entfernen. Meiner Information nach sollte dies immer zeitnah geschehen. Wann werden die vergessenen entsorgt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192121/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in das Tiefbauamt ist für Umbaumaßnahmen der öffentlichen Beleuchtung nicht zuständig. …
Von
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
AW: Umbau Gaslaternen 10713 Berlin Mannheimer Straße [#192121]
Datum
6. Juli 2020 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Tiefbauamt ist für Umbaumaßnahmen der öffentlichen Beleuchtung nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an Stromnetz Berlin. Für die mobile Beschilderung ist der Antragsteller zuständig, der diese Beschilderung nach Beendigung der Maßnahme wieder zu entfernen hat. Mit freundlichen Grüßen