Umbenennung der Erwin-Rommel-Straße

Anfrage an: Stadt Erlangen

- aktuelle oder innerhalb der letzten 5 Jahre geführte Debatten zur Umbenennung der Erwin-Rommel-Straße

Begründung:
Auch wenn Erwin Rommels Rolle als Gegner Hitlers in der Forschung bisher allgemein als gegeben hingenommen wird, ist eine Benennung einer Straße nach einem Kriegshelden des Faschismus in einer deutschen Stadt alles andere als zeitgemäß. Eine Umbenennung sollte entsprechend zügig diskutiert und vollzogen werden.

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  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - aktuelle oder innerhalb der letz…
An Stadt Erlangen Details
Von
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Betreff
Umbenennung der Erwin-Rommel-Straße [#297110]
Datum
13. Januar 2024 19:09
An
Stadt Erlangen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktuelle oder innerhalb der letzten 5 Jahre geführte Debatten zur Umbenennung der Erwin-Rommel-Straße Begründung: Auch wenn Erwin Rommels Rolle als Gegner Hitlers in der Forschung bisher allgemein als gegeben hingenommen wird, ist eine Benennung einer Straße nach einem Kriegshelden des Faschismus in einer deutschen Stadt alles andere als zeitgemäß. Eine Umbenennung sollte entsprechend zügig diskutiert und vollzogen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 297110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297110/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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