Umfagedaten des Bundespresseamtes

Umfragedaten des Bundespresseamtes. Ich benötige dabei die vollständigen numerischen Ergebnisdaten der Umfragen.

Umfragen aus dem Jahr 2013:
1) Regierungsmonitor 3. Welle 2013
2) Bilanz der Bundesregierung am Ende der Legislaturperiode
3) Jahresrückblick 2013
4) Informationsverhalten (IfD Allensbach)
5) Energie und Impfen (Emnid)
6) Euro-Krise (IfD Allensbach)
7) Soziale Netzwerke (TNS Infratest)
8) Außenpolitik(Emnid)
9) Föderalismus (IfD Allensbach)

Umfragen aus dem Jahr 2014:
1) Regierungsmonitor 1. Welle 2014
2) Regierungsmonitor 2. Welle 2014
3) Regierungsmonitor 3. Welle 2014
4) Jahresrückblick 2014
5) Meinungen zur großen Koalition (dimap)
6) Außenpolitik und Auslandseinsätze (Emnid)
7) Europäische Union und Europawahl (Emnid)
8) Familienpolitik (dimap)
9) 25 Jahre Mauerfall I (dimap)
10) Stimmung nach einem Jahr Große Koalition (dimap)
11) Zuwanderung und Integration aus Sicht der Bevölkerung (IfD Allensbach)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Tinette Schnatterer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Umfragedaten des …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Tinette Schnatterer
Betreff
Umfagedaten des Bundespresseamtes [#242364]
Datum
3. März 2022 11:08
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Umfragedaten des Bundespresseamtes. Ich benötige dabei die vollständigen numerischen Ergebnisdaten der Umfragen. Umfragen aus dem Jahr 2013: 1) Regierungsmonitor 3. Welle 2013 2) Bilanz der Bundesregierung am Ende der Legislaturperiode 3) Jahresrückblick 2013 4) Informationsverhalten (IfD Allensbach) 5) Energie und Impfen (Emnid) 6) Euro-Krise (IfD Allensbach) 7) Soziale Netzwerke (TNS Infratest) 8) Außenpolitik(Emnid) 9) Föderalismus (IfD Allensbach) Umfragen aus dem Jahr 2014: 1) Regierungsmonitor 1. Welle 2014 2) Regierungsmonitor 2. Welle 2014 3) Regierungsmonitor 3. Welle 2014 4) Jahresrückblick 2014 5) Meinungen zur großen Koalition (dimap) 6) Außenpolitik und Auslandseinsätze (Emnid) 7) Europäische Union und Europawahl (Emnid) 8) Familienpolitik (dimap) 9) 25 Jahre Mauerfall I (dimap) 10) Stimmung nach einem Jahr Große Koalition (dimap) 11) Zuwanderung und Integration aus Sicht der Bevölkerung (IfD Allensbach) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tinette Schnatterer Anfragenr: 242364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242364/ Postanschrift Tinette Schnatterer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tinette Schnatterer
Tinette Schnatterer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umfagedaten des Bundespresseamtes“ vom 03.03.2…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Tinette Schnatterer
Betreff
AW: Umfagedaten des Bundespresseamtes [#242364]
Datum
5. April 2022 08:58
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umfagedaten des Bundespresseamtes“ vom 03.03.2022 (#242364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tinette Schnatterer
Tinette Schnatterer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umfagedaten des Bundespresseamtes“ vom 03.03.2…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Tinette Schnatterer
Betreff
AW: Umfagedaten des Bundespresseamtes [#242364]
Datum
5. April 2022 08:59
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umfagedaten des Bundespresseamtes“ vom 03.03.2022 (#242364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tinette Schnatterer

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrte Frau Schnatterer, anbei übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid nebst Anlage zu Ihrer Anfrage vom 3.3.…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Umfagedaten des Bundespresseamtes [#242364]
Datum
7. April 2022 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Anlage_BPA_Umfragen_2013_2014.zip
8,1 MB
Sehr geehrte Frau Schnatterer, anbei übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid nebst Anlage zu Ihrer Anfrage vom 3.3.22. Freundliche Grüße