Umfang der 3G-Kontrollen aufgrund von Corona bei der Deutschen Bahn

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Antrag nach dem IFG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Informationen, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang die Deutsche Bahn 3G-Kontrollen aufgrund des Corona-Viruses in den Zügen durchführt.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft mit hoher Relevanz/öffentlichem Interesse. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, aus …
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umfang der 3G-Kontrollen aufgrund von Corona bei der Deutschen Bahn [#235077]
Datum
11. Dezember 2021 13:17
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang die Deutsche Bahn 3G-Kontrollen aufgrund des Corona-Viruses in den Zügen durchführt. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft mit hoher Relevanz/öffentlichem Interesse. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235077/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-146075766913 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns sch…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Umfang der 3G-Kontrollen aufgrund von Corona bei der Deutschen Bahn [#235077]
Datum
11. Dezember 2021 13:19
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-146075766913 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage über fragdenstaat -webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4p…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat
Datum
21. Dezember 2021 10:46
Status
Warte auf Antwort
-webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*firefox */box-shadow: 0px 4px 8px #828282;line-height:1.15;width:467.700pt; padding:0pt 42.550pt 0pt 85.050pt ; background-color: #FFFFFF; margin:auto.header{ padding-top:36.000pt ;}.footer{ padding-bottom:31.200pt ;}.page-content{ position:relative;padding-top: 62.650pt ;padding-bottom: 70.900pt ;min-height:708.350pt; ;}del {text-decoration:line-through;color:red;} ins {text-decoration:none;} .Hyperlink-H{color:#0000FF;} .Standard-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .Standard-H{font-family:Arial;color:#000000;} .paragraph-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .paragraph-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Times New Roman;color:windowtext;font-size:12pt;} .berschrift1-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift1-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;color:#808080;font-size:15pt;} .berschrift2-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift2-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift3-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift3-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift4-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift4-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift5-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift5-H{font-family:Arial;color:#000000;} .berschrift6-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift6-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Times New Roman;font-style:italic;} .berschrift7-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift7-H{font-family:Arial;color:#000000;font-size:10pt;} .NormaleTabelle-C{vertical-align:top;} Unser Zeichen: 1-146283160821 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,  vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Dezember 2021, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben:  „Informationen, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang die Deutsche Bahn 3G-Kontrollen aufgrund des Corona-Viruses in den Zügen durchführt.“  Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes.   § 1 Abs. 1 IFG lautet:  Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.  Auch ein Anspruch nach dem UIG bzw. dem VIG besteht nicht, da weder Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG noch zu Informationen nach dem VIG begehrt wird.  Die Bahn ist auch keine auskunftspflichtige Stelle nach dem VIG. Der Auskunftsanspruch richtet sich allein gegen die zuständige Behörde des Bundes bzw. des Landes.  § 2 Abs. 3 UIG lautet:   Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über   1.   den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;  1.   Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken;   1.   Maßnahmen oder Tätigkeiten, die  a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme;  1.   Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts;  1.   Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und  1.   den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.  § 1 VIG lautet:   Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über  1.   Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie  1.   Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte).  Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können.  Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat - Ihr Zeichen: 1-146283160821 [#235077] Ihr Zeichen: 1-146283160821 Sehr geehr…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat - Ihr Zeichen: 1-146283160821 [#235077]
Datum
10. Januar 2022 19:15
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 1-146283160821 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.12.2021: Leider kann ich Ihre Einschätzung, dass es sich hierbei nicht um Umweltinformationen im Sinne des UIGs handelt, nicht nachvollziehen: Die von Ihnen getroffenen Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Viruses bzw. dessen Mutationen. Es handelt sich folglich um einen Virus, welcher klar Bestandteil der Umwelt ist, der Umwelt entspringt und Auswirkungen auf den Menschen sowie dessen Umwelt hat und zusätzlich Auswirkungen auf das biologische Zusammenspiel zwischen Mensch, Umwelt und Gesundheit hat. Die angefragten Informationen betroffen somit mehrere unter das UIG-fallende Punkte. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Ansonsten würde ich an dieser Stelle den BfDI um Vermittlung bitten und ggf. rechtlich gegen diese Einschätzung vorgehen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235077/
Deutsche Bahn AG
RE: Ihre Anfrage über fragdenstaat - Ihr Zeichen: 1-146283160821 [#235077] Vorgangsnummer: 1-146685248564 Sehr An…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Ihre Anfrage über fragdenstaat - Ihr Zeichen: 1-146283160821 [#235077]
Datum
10. Januar 2022 19:15
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-146685248564 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Bund …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umfang der 3G-Kontrollen aufgrund von Corona bei der Deutschen Bahn“ [#235077]
Datum
30. Januar 2022 23:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Bund (UIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235077/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich durchaus um Informationen im Sinne des UIGs handelt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 235077.pdf Anfragenr: 235077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235077/
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de -webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de
Datum
31. Januar 2022 14:26
Status
Warte auf Antwort
-webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*firefox */box-shadow: 0px 4px 8px #828282;line-height:1.15;width:467.700pt; padding:0pt 42.550pt 0pt 85.050pt ; background-color: #FFFFFF; margin:auto.header{ padding-top:36.000pt ;}.footer{ padding-bottom:31.200pt ;}.page-content{ position:relative;padding-top: 62.650pt ;padding-bottom: 70.900pt ;min-height:708.350pt; ;}del {text-decoration:line-through;color:red;} ins {text-decoration:none;} .Hyperlink-H{color:#0000FF;} .Standard-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .Standard-H{font-family:Arial;color:#000000;} .berschrift1-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift1-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;color:#808080;font-size:15pt;} .berschrift2-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift2-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift3-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift3-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift4-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift4-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift5-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift5-H{font-family:Arial;color:#000000;} .berschrift6-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift6-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Times New Roman;font-style:italic;} .berschrift7-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift7-H{font-family:Arial;color:#000000;font-size:10pt;} .NormaleTabelle-C{vertical-align:top;} Unser Zeichen: 1-147100454731 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,  vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Januar. Bezüglich Ihrer Ausführungen verweisen wir zunächst erneut auf unsere Antwort an Sie vom 21. Dezember 2021.  Wir können Ihnen aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu Ihrer Frage die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:  Seit Inkrafttreten der 3G-Regel kontrollieren wir die 3G-Nachweise stichprobenartig im Fernverkehr sowie in S-Bahnen und Regionalverkehrszügen. Damit setzen wir die gesetzlichen Vorgaben um.  DB Sicherheits- und Kontrollpersonal überprüft stichprobenartig die 3G-Nachweise in den Zügen. Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen. Im Nahverkehr erfolgt die 3G-Prüfung ebenfalls stichprobenartig in RE- und RB Zügen durch Sicherheitskräfte der DB und das Zugpersonal. Sicherheitspersonal unterstützt das Zugpersonal dabei.  Allein im ersten Monat nach der Einführung der 3G-Regel, am 24. November 2021, wurden so allein im Fernverkehr rund eine halbe Million Fahrgäste kontrolliert. In weniger als einem Prozent aller Fälle mussten Fahrgäste die Züge verlassen. Die Akzeptanz der 3G-Regeln an Bord der Züge ist weiterhin sehr hoch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Februar 2022 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. März 2022 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen

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Geschäftszeichen: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, das Verfahren kann als abgeschlossen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Umfang der 3G-Kontrollen aufgrund von Corona bei der Deutschen Bahn“ [#235077] # IFG-724/002 II#0416 [#235077]
Datum
29. März 2022 23:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, das Verfahren kann als abgeschlossen betrachtet werden, da mir Ihre ausführliche Einschätzung genügt und ich diese nachvollziehen kann. Ich hatte Ihnen dies telefonisch bereits bei meinem Dankes-Anruf mitgeteilt, jedoch vergessen dies schriftlich noch einmal mitzuteilen. Vielen Dank für die Nachfrage und entschuldigen Sie die ausgebliebene Rückmeldung bitte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 235077 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]